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Der Kanton Graubünden setzt sich dafür ein, dass die Gefässe der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zwischen Bund und Kantonen gleichmässig dotiert bleiben. Die Regierung hat ein entsprechendes Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedet. Ausserdem hat sie sich mit Vernehmlassungen an den Bund zur erleichterten Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration sowie zur Revision der Lebensmittelverordnung befasst.

NFA-Ausgleichsgefässe sollen gleichmässig dotiert bleiben
Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Umdotierung der beiden Ausgleichsgefässe der NFA zwischen Bund und Kantonen aus. In einem Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) kritisiert die Regierung die kürzlich abgegebene Stellungnahme des neuen KdK-Präsidenten.
Anfangs Jahr hatte der KdK-Präsident in einem Interview erklärt, dass das Volumen des soziodemografischen Lastenausgleichs zulasten des geografisch-topografischen Lastenausgleichs erhöht werden könnte. Diese Aussage erachtet die Regierung sowohl inhaltlich als auch aufgrund eines fehlenden Beschlusses der KdK-Plenarversammlung im Hinblick auf die anstehenden Diskussionen als nicht korrekt und konsensfördernd.
Wie die Regierung weiter festhält, ist die gewählte gleichmässige Dotierung der beiden Lastenausgleichsgefässe das Ergebnis einer breit geführten politischen Diskussion unter Würdigung der Gesamtergebnisse für alle Kantone. Sie wurde aufgrund einer Gesamtabwägung von zahlreichen Faktoren auf Antrag des Bundesrates vom Eidgenössischen Parlament beschlossen und von einer grossen Mehrheit der Kantone unterstützt. Derzeit werden die beiden Ausgleichsgefässe vom Bund mit jährlich rund 341 Millionen Franken dotiert.
Nach Meinung der Regierung liegen auch keine Grundlagen oder neuen Erkenntnisse vor, die Anlass zu einer Anpassung der politisch festgelegten Dotierung der beiden Lastenausgleichsgefässe geben. Im Übrigen kann auch nicht von einer übermässig hohen Dotierung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs gesprochen werden. Damit kann nur ein relativ kleiner Teil der strukturell bedingten Belastungen der betroffenen Kantone ausgeglichen werden. Den weitaus grösseren Teil haben die Kantone selber zu tragen. Zudem ist zu beachten dass der geografisch-topografische Lastenausgleich mit insgesamt 17 Empfängerkantonen relativ breit gestreut ist.

Regierung äussert sich zur Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen"
Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz eine erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" fest. Die Regierung begrüsst insbesondere, dass im Unterschied zur im Jahr 2004 gescheiterten Vorlage kein Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz mehr vorgesehen ist. Die Einbürgerung wird weiterhin von einem Antrag und einem behördlichen Beschluss abhängig gemacht.
Der Regierung erscheint es sinnvoll, für Personen, die seit ihrer Geburt in der Schweiz leben und deren Eltern bereits einen wesentlichen Teil ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung hier absolviert haben, ein vereinfachtes Verfahren einzuführen. Begrüsst wird auch die Absicht, in diesem Bereich eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung zu schaffen. Dennoch lehnt die Regierung einzelne Bestimmungen der Vorlage ab. Unter anderem verlangt sie, dass der Bund weiterhin bloss "Mindestvorschriften" festlegt und die Kantone wie bisher weitergehende Vorschriften erlassen können. Schliesslich ist es für die Regierung nicht nachvollziehbar, weshalb die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen nicht für alle erleichterten Einbürgerungsformen die gleiche Geltung haben sollten.

Revision der Lebensmittelverordnung des Bundes wird befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund geplante Revision der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sowie der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung. Grund für Neuregelung ist, dass die Ausbildungen von Lebensmittelinspektoren, Lebensmittelkontrolleuren oder Kantonschemikern an die heutigen Anforderungen und Bedürfnisse anzupassen sind.
In ihrer Vernehmlassungsantwort bemängelt die Regierung aber, dass künftig eine praktische Ausbildung keine Voraussetzung mehr zum Erwerb des eidgenössischen Lebensmittelchemikerdiploms darstellt. Nach Auffassung der Regierung ist die praktische Erfahrung nämlich unerlässlich, um beispielsweise die Funktion als Kantonschemiker ausüben zu können.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Engadiner Lehrwerkstatt für Schreiner: Das Bauprojekt für die Sanierung und den Ausbau der Heizungsanlage in der Engadiner Lehrwerkstatt für Schreiner in Samedan wird genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 164'373 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'265'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- diverse Kantons- und Nationalstrassen: Ersatz Tunnelbrandmeldeanlagen


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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