Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Wegen der bevorstehenden Einführung von biometrischen Daten in Schweizerpässen muss der Kanton seine rechtlichen Bestimmungen anpassen. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die entsprechende Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Schweizerpässen genehmigt und auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt. Ausserdem spricht sich die Regierung in einer Vernehmlassung gegen den vom Bund vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus.

Neue biometrische Pässe bedingen Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Schweizerpässen
Im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Schweizerpasses 2010 revidiert der Kanton Graubünden seine rechtlichen Bestimmungen zur neuen Ausweisgesetzgebung des Bundes. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige genehmigt und zeitgleich mit den neuen Bundesbestimmungen auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt.
Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht bleibt auch mit der Einführung der biometrischen Ausweise die zuständige ausstellende Behörde im Kanton. Neu wird in der Verordnung geregelt, dass die Verwendung von extern angefertigten digitalen Fotografien nicht zulässig ist. Der Aufwand in den neuen Ausweiszentren würde dadurch grösser. Zudem birgt das Einlesen der Fotos von externen Datenträgern ein Sicherheitsrisiko und ist daher aus Sicht der Informatiksicherheit abzulehnen.
Bereits früher hatte die Regierung beschlossen, in Graubünden maximal fünf Zentren für die Erfassung der neuen Biometriedaten in Ausweisen aufzubauen. Ab März gehen in Graubünden vorerst zwei Erfassungszentren in Betrieb, eines in Chur sowie eines in Zernez. Die angepasste Verordnung bildet zudem die rechtliche Grundlage, um mit den Behörden des Kantons Tessin eine Vereinbarung abzuschliessen, wodurch die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Moesa den neuen Pass in Bellinzona beantragen können. Eine vergleichbare Regelung hat sich bereits bis anhin mit dem provisorischen Pass bestens bewährt.

Regierung spricht sich gegen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus
Die Bündner Regierung ist grundsätzlich gegen den vom Bund vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, der eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vorsieht. Vielmehr soll das heutige System beibehalten werden, fordert die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter".
Sollte der Bundesrat dennoch an einem Systemwechsel festhalten, ist für die Regierung zentral, dass eine Lösung für die Besteuerung der Zweitwohnungen Eingang ins Harmonisierungsgesetz findet. Für die Tourismuskantone sind die Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung nämlich von grundlegender, für verschiedene Gemeinden gar von existenzieller Bedeutung. Die Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung belaufen sich für den Kanton Graubünden und die Gemeinden auf insgesamt rund 57 Millionen Franken. Dies entspricht mehr als acht Prozent der Einnahmen aus der Einkommenssteuer und in grossen Tourismusgemeinden sind die Anteile noch wesentlich höher. Daher ist für die Regierung eine Zweitwohnungssteuer im Bundesrecht eine zwingende Bedingung und Voraussetzung für einen allfälligen Systemwechsel. Dabei ist es Aufgabe des Bundes, eine überzeugende Lösung zu finden, mit der die Bergregionen ihr heutiges Steueraufkommen halten können.
Der Bundesrat hat sich am 17. Juni 2009 gegen die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands ausgesprochen. Er beabsichtigt, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser sieht vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, sondern für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufzugeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten mit Ausnahmen abzuschaffen.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Kreis Oberengadin: Die Regierung genehmigt das am 29. November 2009 von den Stimmberechtigten des Kreises Oberengadin beschlossene totalrevidierte Regionalplanungsgesetz. Ebenso hat sie das Mehrjahresprogramm Regionale Raumentwicklung Kreis Oberengadin zur Kenntnis genommen. Für die Umsetzung bis Ende 2012 wird ein Kreditrahmen von 200'000 Franken gesprochen.
  • Medel/Lucmagn: Der Gemeinde Medel/Lucmagn werden für den Ausbau und die Erneuerung der Abwasserentsorgung in den Fraktionen Pardè, Platta und Baselgia ein Beitrag von höchstens 254'400 Franken zugesichert.
  • Davos: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Davos Klosters Bergbahnen AG vom 23. Oktober 2009 für eine seilbahnrechtliche Konzession und Plangenehmigung für den Bau und Betrieb einer 4er-Umlaufsesselbahn Ischalp – Brämabüel (Ersatzanlage) auf Gebiet der Gemeinde Davos beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 150'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Val Mulina – Val Miedra

Personelles
  • Roger Danuser, wohnhaft in Chur, ist auf den 1. Juli 2010 zum Stellvertreter des Leiters des Personalamts gewählt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel