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Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung vor. Sie hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet, der das Geschäft in der Aprilsession behandeln wird.

Zweck der Interkantonalen Vereinbarung ist es, die gesamtschweizerische Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen zu fördern. Einerseits will die Vereinbarung eine formelle Harmonisierung des Stipendienwesens gewährleisten, indem einheitliche Definitionen stipendienrechtlicher Ausdrücke festgelegt werden. Andererseits fördert die Vereinbarung auch die materielle Harmonisierung. Dazu werden etwa für alle Kantone gültige Mindeststandards für Alterslimiten, Dauer der Unterstützung oder Maximalansätze festgesetzt. Dies soll den Bildungszugang für einkommensschwache Bevölkerungsschichten und die gleiche Behandlung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz sicherstellen.

Die neue Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ist von der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 18. Juni 2009 verabschiedet worden.

Mit der Harmonisierung durch das neue Stipendienkonkordat sollen die zwischen den Kantonen bestehenden grossen Unterschiede bei den Voraussetzungen für Beitragsleistungen auf der Sekundarstufe II verringert werden. Dieses Ziel ist eine Herausforderung im Zusammenhang mit der Umsetzung der NFA zwischen Bund und Kantonen. Zurzeit legen die Kantone etwa den Kreis der Personen, die Ausbildungsbeiträge erhalten können, unterschiedlich fest. So werden beispielsweise Personen ohne schweizerische Staatsangehörigkeit nicht in allen Kantonen gleich behandelt. Sehr unterschiedlich ist auch die Höhe der im Einzelfall ausgerichteten Ausbildungsbeiträge.

Pro Jahr vergeben die Kantone rund 276 Millionen Franken an Ausbildungsbeiträgen in Form von Stipendien und 27 Millionen Franken in Form von Darlehen. Im Kanton Graubünden wurden im Jahr 2008 rund 13.8 Millionen Franken an Ausbildungsbeiträgen ausbezahlt. Der Kanton Graubünden erfüllt die Vorgaben des neuen Stipendienkonkordates bereits. Ein Beitritt Graubündens zur Interkantonalen Vereinbarung hat auch keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Claudio Lardi, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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