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Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Der Kanton Graubünden braucht unbedingt einen neuen Finanzausgleich. Der heutige, überaus komplizierte Finanzausgleich ist überholt und ungerecht. Er stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahre 1958. Er taugt nicht mehr für die Zukunft. Wir haben heute ein unüberschaubares Geflecht von Einzelzahlungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden. In den letzten 50 Jahren wurde der Finanzausgleich zwar unzählige Male weiter ausgebaut, heute sind jedoch sinnvolle Weiterentwicklungen fast unmöglich. Die Bündner NFA klärt und vereinfacht das heutige Finanzierungsgeflecht wie eine Flurbereinigung. Der neue Finanzausgleich ist wesentlich einfacher als der bisherige. Jetzt haben wir eine Chance, das System nachhaltig zu verbessern und das bewährte Grundkonzept des neuen Eidgenössischen Finanzausgleichs beziehungsweise der NFA Bund-Kantone zu übernehmen.

Bildungsqualität fördern
Der neue Finanzausgleich sichert die Chancengleichheit in der Schule und fördert die Bildungsqualität. Mit der Bündner NFA wird keine einzige Bestimmung bezüglich Schulqualität gestrichen. Alle Vorgaben, wie auch die Aufsichtsfunktion des Kantons werden beibehalten. Befürchtungen, dass die Bildungsqualität leiden könnte, sind nicht zutreffend. Die Kritikpunkte im Bildungsbereich sind aufgrund des heutigen Finanzausgleichs mit den heutigen Strukturen und der geltenden Schulgesetzgebung entstanden. Mit dem neuen Finanzausgleich engagiert sich der Kanton noch stärker in der Volksschule als bisher. Die Bündner NFA hilft, Probleme im Bildungsbereich zu lösen. Künftig finanziert der Kanton die Kosten für die Schulleitungen, er organisiert und finanziert die Weiterentwicklung der Volksschulen und die Einführung neuer Unterrichtsfächer. Zudem bezahlt der Kanton die obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen inklusive der Kosten für die Stellvertretung. Mit der NFA werden die Gemeinden finanziell gestärkt. Der Kanton setzt über 13 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich ein, damit die Gemeinden ihre Aufgaben besser als bisher erfüllen können. Die Bündner NFA verhindert zugleich, dass die Schere zwischen armen und reichen Gemeinden sich weiter öffnet. Sie entlastet die Spitalregionen und verstärkt das Engagement des Kantons in der Spitexfinanzierung.

Bewährtes stärken
Die Bündner NFA verfolgt konsequent das Gesamtwohl und berücksichtigt die bestehenden Verhältnisse mit den zurzeit 180 Gemeinden. Die Bündner NFA ist für alle Gemeinden ohne Weiteres umsetzbar, dies gilt von der kleinsten Gemeinde Mulegns im Surses mit 26 Einwohnern bis zur Stadt Chur mit 35'000 Einwohnern. Es gibt keine einzige Aufgabe, welche auch die kleinste Bündner Gemeinde aufgrund der Bündner NFA nicht umsetzen könnte. Wir bauen auf Bewährtem auf. So wird zum Beispiel im Bereich der Sozialberatung nicht jede Gemeinde mit dieser Aufgabe betraut und an der heutigen Struktur der regional tätigen Sozialdienste festgehalten. Die Aufgabe der Sozialberatung wird den heutigen neun Standortgemeinden übertragen. Für die anderen 171 Nicht-Standortgemeinden ändert sich in Bezug auf die Sozialberatung nichts. Das kantonale Sozialamt wird die Sozialhilfe weiterhin koordinieren, die regionalen Beratungszentren fachlich beraten und unterstützen. Die Bündner NFA zwingt die Gemeinden auch nicht zu einem Zusammenschluss, sie verstärkt die innerkantonale Solidarität zugunsten der finanzschwachen Gemeinden.
Am 7. März haben wir die Chance, mit einem Ja zur Bündner NFA die Leistungsfähigkeit von Kanton und Gemeinden zugunsten von uns allen zu stärken. Die Regierung und 88 gegen 22 Grossrätinnen und Grossräte empfehlen Ihnen daher am 7. März der Bündner NFA zuzustimmen.

Regierungsrat Dr. Martin Schmid
Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden
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