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Nach Auffassung der Regierung ist es richtig, dass die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates den Fall Reinhardt untersucht und Klarheit in das Geflecht von Spekulationen und Mutmassungen bringt. Die Regierung hat sich schon früher bereit erklärt, alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen für diese Untersuchung zugänglich zu machen.

Die Regierung steht dazu, dass es richtig war, den Polizeikommandanten in seiner Krankheit aktiv zu begleiten und ihn in seinem Amt zu belassen. Diese Haltung stützt sich auf die ihr bekannten Tatsachen und den Umstand, dass es in der betreffenden Zeit weder zu sicherheitsrelevanten Vorfällen, noch zu Beeinträchtigungen in der Führung des Polizeikorps gekommen ist. Sollte die Untersuchung andere Ergebnisse zeitigen, wird sich die Regierung mit diesen auseinandersetzen und sich der öffentlichen Diskussion stellen.

Für die Regierung sind folgende Feststellungen wichtig:

  • Es ist Sache der Geschäftsprüfungskommission, wie sie die Untersuchung führen will. Die Regierung wird der Kommission alle gewünschten Informationen geben und Auskünfte erteilen. Nach Auffassung der Regierung ist es im Interesse aller Beteiligten, dass die Untersuchung gründlich und zugleich zügig durchgeführt wird.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Medienberichterstattung der letzten Tage bei der Enthüllung neuer Vorkommnisse wesentlich auf Hinweise von nicht persönlich in Erscheinung tretenden Informanten stützt. Dies erschwert die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der entsprechenden Aussagen stark.

Ausserordentliche Vorkommnisse vorbehalten, wird die Regierung bis zum Abschluss der Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission zu Einzelfragen nicht mehr kommunizieren.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Claudio Lardi, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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