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Die Bündner Regierung hat sich an ihrer letzten Sitzung mit verschiedenen Vernehmlassungen an den Bund befasst. Sie hat ihre Stellungnahmen zum neuen Zeugenschutzgesetz sowie zur Erneuerung der Polizeigesetzgebung formuliert.

Neues Zeugenschutzgesetz des Bundes wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst den Entwurf des Zeugenschutzgesetzes des Bundes von seiner Zielrichtung und Ausgestaltung her weitgehend. Sie wehrt sich aber gegen finanzielle Mehrbelastungen der Kantone. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Um den Menschenhandel zu bekämpfen und zu verhindern, sollen mit der Vorlage in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie ein unabhängiger Überwachungsmechanismus geschaffen werden. So legt der Gesetzesentwurf die Strukturen und rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen fest. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, unterstützt sie die gewählte Lösung über ein Bundesmodell. Dabei sollen künftig Zeugenschutzprogramme durch eine zentrale Zeugenschutzstelle des Bundes einheitlich geregelt werden.
Nicht einverstanden ist die Regierung aber mit der vorgesehenen Finanzierung. Die Mehrausgaben, die durch das neue Zeugenschutzgesetz entstehen, sind vom Bund zu übernehmen beziehungsweise zu kompensieren. Dies entspricht auch der gewählten Lösung als Bundesmodell sowie der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen.

Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes wird befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst das Ansinnen, die rechtssystematische Zersplitterung des Polizeirechts des Bundes zu überwinden und in einem einzigen Erlass zusammenzufassen. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort zum geplanten neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes fest.
Im neuen Erlass will der Bund die allgemeinen polizeilichen Aufgaben und Befugnisse auf seiner Stufe umfassend regeln. So können mehrere Bundeserlasse vollständig aufgehoben und Doppelspurigkeiten beseitigt werden. Allerdings wird dieses Ziel aus Sicht der Regierung nicht vollumfänglich erreicht, da nicht alle Aspekte im neuen Rechtserlass Eingang gefunden haben.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Bergell: Die Teilrevision der Kreisverfassung Bregaglia wird genehmigt.
  • Alvaneu: Der Zweckgemeinschaft Abwasserreinigungsanlage Albula wird an die Mehrkosten für den Ausbau und die Erweiterung der Anlage in Alvaneu ein Beitrag von höchstens 47'834 Franken zugesichert.
  • Klosters-Serneus: Das Projekt der Gemeinde Klosters-Serneus für die Verbauung des Günscharüelbachs wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von 196'000 Franken bewilligt.
  • Savognin: Das Forstprojekt "Ausbau Veia d'Alp" der Gemeinde Savognin wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'382'500 Franken zugesichert.
  • Savognin: Die von der Gemeinde Savognin beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Hotelzone "Viols" vom 26. Oktober 2009 wird genehmigt.
  • Filisur: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Filisur vom 13. März 2008 und vom 25. Juni 2009 wird genehmigt.
  • St. Moritz: Die Teilrevision der Ortsplanung "Prasüras" der Gemeinde St. Moritz vom 29. Oktober 2009 wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'280'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Safienstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Fatscha Tunnel / Brücke Runggtobel
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Lawinengalerie Camp I


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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