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Wegen der neuen Vorgaben des Bundes muss der Kanton Graubünden seine Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen präzisieren. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnung zum Gesundheitsgesetz entsprechend angepasst und festgelegt, dass die separaten Raucherräume ausreichend belüftet werden müssen. Ausserdem hat die Regierung grünes Licht zum Start des Fremdsprachenunterrichts in einer Kantonssprache ab der dritten Primarklasse auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 gegeben. Im Übrigen hat die Regierung beschlossen, sich mit 50'000 Franken an einer Machbarkeitsstudie zum Projekt "Gottardo 2020" zu beteiligen. Schliesslich hat sie ihre Stellungnahmen zu zwei Vernehmlassungsvorlagen des Bundes formuliert.

Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen präzisiert
Aufgrund der neuen Vorgaben des Bundes präzisiert der Kanton seine Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen. Neu sind die separaten Räume für Raucherinnen und Raucher so zu belüften, dass Personen in den übrigen Räumen nicht durch Rauch belästigt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz genehmigt und auf den 1. Mai 2010 in Kraft gesetzt.
Das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen gibt den Kantonen die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu erlassen. Die im Kanton Graubünden seit dem 1. März 2008 geltenden Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen sind damit weiterhin gültig und anwendbar. Wie es bereits heute in Graubünden der Fall ist, räumt das neue Bundesrecht Betreibern von Restaurations- und Hotelbetrieben die Möglichkeit ein, unter gewissen Vorgaben abgetrennte Raucherräume einzurichten. Dabei geht die Anforderung an eine ausreichende Belüftung über die geltenden Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung hinaus, so dass der Kanton seine Bestimmungen in diesem Bereich anpassen muss. Neben einer ausreichenden Belüftung müssen die Raucherräume gemäss Bundesrecht zudem durch feste Bauteile dicht von den anderen Räumen abgetrennt sein sowie über eine selbstständig schliessende Türe verfügen.
Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit liegt der Entscheid, unter welchen Bedingungen ein Raum ausreichend belüftet ist, bei den kantonalen Vollzugsbehörden. Die entsprechende Regelung erfolgt nun in der angepassten kantonalen Verordnung. Danach ist die Belüftung der Raucherräume so einzurichten, dass Personen in den übrigen Räumen durch Rauch nicht belästigt werden. Idealerweise geschieht dies durch eine mechanische Belüftung im Unterdruck. Es sind aber auch andere Lösungen möglich. Die Situation muss im konkreten Fall durch die dafür zuständigen Gemeindeorgane beurteilt werden.

Neuer Fremdsprachenunterricht in einer Kantonssprache ab der dritten Primarklasse kann starten
Im Kanton Graubünden kann die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts in einer Kantonssprache ab der dritten Primarklasse wie geplant im Schuljahr 2010/2011 starten. Die Bündner Regierung hat die entsprechenden Bestimmungen der Teilrevision des Schulgesetzes auf den 1. August 2010 in Kraft gesetzt.
Im April 2008 hatte der Grosse Rat eine Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden beschlossen, welche vorsieht, dass Primarschülerinnen und Primarschüler Unterricht in zwei Fremdsprachen erhalten. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.
Abgestimmt auf die Vorbereitungsarbeiten der Lehrpersonen treten nun auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Bestimmungen des Schulgesetzes und der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz in Kraft, welche den Fremdsprachenunterricht in einer Kantonssprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) ab der dritten Klasse der Primarschule regeln. Erst später soll die im April 2008 ebenfalls beschlossene Einführung von Englisch als zweiter Fremdsprache in der Primarschule erfolgen. Derzeit laufen die entsprechenden Weiterbildungen der Lehrpersonen. Die Einführung des Englischunterrichts ab der fünften Primarklasse ist auf das Schuljahr 2012/2013 geplant.

Machbarkeit des Projekts "Gottardo 2020" soll geprüft werden
Die Bündner Regierung unterstützt die Prüfung der Machbarkeit des Projektes "Gottardo 2020". An den Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beteiligt sich der Kanton Graubünden mit 50'000 Franken. Zudem hat die Regierung eine entsprechende Absichtserklärung der Regierungen der Kantone Uri, Graubünden, Tessin Wallis genehmigt.
Mit der Eröffnung des Gotthardbasistunnels werden sich für die Gotthardregion neue Chancen und Risiken ergeben. Die Regierungen der vier Gotthardkantone möchten in diesem Zusammenhang einen Beitrag für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser Region leisten. Im April 2009 hat Ticino Turismo einen Zwischenbericht zum Projekt "Gottardo 2020" vorgestellt. Dieser soll nun weiter vertieft werden. "Gottardo 2020" soll Überlegungen anstellen, wie die Folgen der "Unterfahrung" des zentralen Gotthardraums langfristig und nachhaltig zum Vorteil der betroffenen Region genutzt werden können.

Regierung äussert sich zum neuen Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen
Die Bündner Regierung unterstützt die Ziele des Entwurfs eines Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen. Die Absicht, eine bestehende Lücke im Rahmen der internationalen Rechtshilfe und der Rückführung unrechtmässig erlangter Vermögen zu schliessen, ist grundsätzlich zu begrüssen.
Das neue Gesetz regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat, in dem diese Person ihr öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, ein internationales Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu keinem Ergebnis führt. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, ist das Gesetz als ergänzende, subsidiäre Regelung zur bestehenden internationalen Rechtshilfe gedacht. Die Regierung kritisiert, dass die tatsächliche Anwendbarkeit der neuen Regelung mit Unschärfen versehen ist. So fehlt eine klare Abgrenzung, wann gestützt auf das neue Gesetz Massnahmen ergriffen werden können.

Teilrevision der Chemikalienverordnung des Bundes wird begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet die vom Bund geplante Teilrevision der Chemikalienverordnung. Um technische Handelshemmnisse zu vermeiden, wird mit der Verordnungsrevision die Möglichkeit eingeführt, Chemikalien in Verkehr zu bringen, die nach den Bestimmungen der entsprechenden neuen europäischen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, werden damit weitere, grundsätzlich sinnvolle Anpassungen an das EU-Recht vorgeschlagen. Insbesondere sieht die Revision vor, dass zukünftig auch Chemikalien zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit (Publikumsprodukte) nach den Bestimmungen der europäischen Verordnung gekennzeichnet werden dürfen. Dies entspricht der europäischen Umsetzung des weltweit harmonisierten Kennzeichnungssystems für gefährliche Chemikalien. Damit lassen sich Handelshemmnisse vermeiden.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Bregaglia: Die am 27. August 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bregaglia (ehemalig Vicosoprano) wird genehmigt.
  • Haldenstein: Die von der Gemeinde Haldenstein am 25. November 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Oldis" wird mit Vorgaben für die weitere Planung genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Feiern Olympiasieger: Der Kanton beteiligt sich an den Feiern zu Ehren der beiden Olympiasieger Dario Cologna und Carlo Janka, welche die Gemeinde Val Müstair (am 29. Mai 2010) und die Gemeinde Obersaxen (am 17. April 2010) organisieren, mit einem Beitrag von je 50'000 Franken. Die Kostenbeteiligung erfolgt in Anerkennung der grossen sportlichen Leistung. Die Regierung freut sich über die hervorragenden Leistungen der beiden Mitbürger an den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver. Cologna und Janka stehen stellvertretend für eine sportlich engagierte Bündner Jugend. Mit ihrem Einsatz und ihrer Ausdauer sind die beiden Sportler für viele junge Bündnerinnen und Bündner Vorbilder.
  • Verein Humanitäre Russlandhilfe: Für die 19. Hilfsmission des Vereins Humanitäre Russlandhilfe (VHR) wird ein Beitrag von 30'000 Franken gewährt.
  • Buna Vista Clubhaus AG: Der Buna Vista Clubhaus AG (in Gründung) wird an den Neubau eines Golfgebäudes in Sagogn ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 800'000 Franken gewährt. Zusätzlich wird ein Kantonsbeitrag von 134'672 Franken zugesichert.
  • Interkantonales Mess- und Informationssystem (IMIS): An die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Stationen des Interkantonalen Mess- und Informationssystems 2000 (IMIS) des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung sowie verschiedener Frühwarnsysteme im Kanton Graubünden wird ein Beitrag von 225'350 Franken entrichtet.
  • Kloster Müstair: Dem Kloster Müstair wird unter Vorbehalt der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistung an die Kosten der Sanierung der Wasserversorgungen Weiden in der Alp Clastra (Praveder) ein Kantonsbeitrag von maximal 64'000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'675'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Albulastrasse: Belagsarbeiten Lai da Palpuogna – Crap Alv
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Ponte Tiieda II sud – Ponte Arco
- Obersaxenstrasse: Belagsarbeiten Ilanz – Flond
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Lavinér – Süsom Givé
- Schanfiggerstrasse: Baumeisterarbeiten Maladers


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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