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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass sich der Kanton an der Entwicklung des neuen Lehrplans 21 beteiligt. Für Graubünden sollen dabei zusätzliche Sprachlehrpläne erarbeitet werden. Ausserdem hat die Regierung die Jagdpatentgebühren an die Teuerung angepasst.

Graubünden beteiligt sich am Lehrplan 21
Der Kanton Graubünden nimmt an der Entwicklung des neuen Lehrplans 21 für die Deutschschweiz teil. Dabei sollen für den Kanton zusätzliche Sprachlehrpläne erarbeitet werden. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Sie hat das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement ermächtigt, die Projektvereinbarung Lehrplan 21 zu unterzeichnen.
Da sich die Regelungen für den Fremdsprachenunterricht und für den Schulsprachenunterricht in Graubünden teilweise von den übrigen deutsch- und zweisprachigen Kantonen unterscheiden, müssen bestimmte Lehrplanteile ausschliesslich für den Kanton Graubünden entwickelt werden. Die Regierung hat das entsprechende Konzept zum Teilprojekt Graubünden, mit welchem zusätzliche Lehrpläne für den Kanton entwickelt werden sollen, zur Kenntnis genommen. Damit besteht Gewähr, dass Graubünden einen vollwertigen Lehrplan 21 erhält, der den Bedürfnissen von Deutsch-, Romanisch- und Italienischbünden gerecht wird.
Mit dem Lehrplan 21 setzen die beteiligten Kantone den Bildungsartikel der Bundesverfassung um, wonach die Ziele der Schule zu harmonisieren sind. Am 18. März 2010 haben die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der deutschsprachigen EDK-Regionen die Grundlagen für einen gemeinsam zu entwickelnden Lehrplan in 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen verabschiedet. Das Erarbeitungsprojekt des Lehrplans 21 startet im Herbst 2010 und dauert bis Frühjahr 2014. Die Kantone haben auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Stundentafel festzulegen und in einzelnen Belangen ihren kantonalen Gegebenheiten anzupassen. Die definitive Verabschiedung und Genehmigung des Lehrplans unterliegt den jeweiligen kantonalen Regeln.

Jagdpatentgebühren der Teuerung angepasst
Der Kanton Graubünden passt die Patentgebühren für die Hoch- und Niederjagd der Teuerung an. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechenden Anpassungen auf den 1. Juni 2010 in Kraft gesetzt.
Für Jäger mit Wohnsitz im Kanton betragen die Patentgebühren für die Hochjagd neu 690 Franken (bislang: 683 Franken) und für die Niederjagd 278 Franken (275 Franken). Letztmals sind die Jagdpatentgebühren im Frühjahr 2008 angepasst worden. Die seitdem aufgelaufene Teuerung beträgt 1.0 Prozent. Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Patentgebühren in diesem Ausmass als gerechtfertigt und begründet.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Tujetsch: Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Sontga Brida" der Gemeinde Tujetsch. An die Kosten werden Beiträge von insgesamt maximal 539'500 Franken zugesichert.
  • Zernez: Das Projekt "Verwehungsverbau Laviner dal Sbrudà" auf Gebiet der Gemeinde Zernez wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 120'000 Franken unterstützt.
  • Lantsch/Lenz: Die Totalrevision des Baugesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz vom 25. August 2009 wird mit einem Vorbehalt in Bezug auf die Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus genehmigt.
  • Vaz/Obervaz: Die von der Gemeinde Vaz/Obervaz am 24. Januar 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Puracenter" wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'200'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Italienische Strasse: Belagsarbeiten Bonaduz – Mineralquelle; Baumeisterarbeiten Lubianeira – Poent
- Stiervastrasse: Baumeisterarbeiten Plazzatsch – Val Mulegn
- Tarasperstrasse: Abdichtungs- und Belagsarbeiten Punt d'En


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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