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Im Hinblick auf die bevorstehende Junisession hat sich die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie mit drei zusammenhängenden Botschaften beschäftigt: Revision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Erlass eines Brandschutzgesetzes und Aufhebung der Feuerpolizeiverordnung sowie Teilrevision des Gesetzes über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden. Sie beantragt dem Grossen Rat den Vorlagen zuzustimmen.

Zur Vorbereitung der drei Vorlagen hat die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Christoph Jaag die entsprechenden Gesetzesentwürfe der Regierung vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Sitzung wohnte auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner bei.
 
Die Kommission ist der Auffassung, dass sich das aus dem Jahr 1970 stammende Gesetz über die Gebäudeversicherung grundsätzlich bewährt hat. Aufgrund diverser Umstände ist es aber trotzdem zu revidieren: In Nachachtung der Kantonsverfassung sind wichtige Bestimmungen in einem Gesetz im formellen Sinn zu regeln. Heute finden sich verschiedene wichtige Bestimmungen in Erlassen untergesetzlicher Stufe, die im Gebäudeversicherungsgesetz zu regeln sind. Punktuell drängen sich auch materielle Anpassungen an die geänderten Verhältnisse im Versicherungswesen auf. Die Bestimmungen über die Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden werden in die Brandschutzgesetzgebung überführt. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Feuerpolizei und Feuerwehr. Die geltende Feuerpolizeiverordnung und die Ausführungsbestimmungen der Regierung dazu enthalten zahlreiche Bestimmungen, die von ihrer Tragweite auf Gesetzesstufe überführt gehören. Hinzu kommt, dass die Feuerwehr sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert hat, und dass es deshalb gilt, dieser Tatsache gesetzgeberisch Rechnung zu tragen. Die Bereiche Feuerwehr und Feuerpolizei werden ausgelagert und im neuen Brandschutzgesetz geregelt.

Die Kommission begrüsst ebenfalls einstimmig den mit der Teilrevision des Gesetzes über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden bezweckten Leistungsausbau der Elementarschadenkasse für nicht versicherbare Elementarschäden an Grundstücken und die weiteren vorzunehmenden kleineren Anpassungen in diesem Bereich.
 
Nach eingehenden Beratungen der Vorlagen beschloss die Kommission einstimmig und ohne Änderungsvorschläge, dem Grossen Rat die Zustimmung zu den Anträgen der Regierung zu beantragen.


Auskunftspersonen:
- Ernst Sax, Sprecher KUVE betr. Gebäudeversicherungsgesetz, Tel. 076 433 43 71
- Markus Clavadetscher, Sprecher KUVE betr. Brandschutzgesetz, Tel. 079 254 31 00
- Markus Stoffel, Sprecher KUVE betr. Elementarschadenskassengesetz, Tel. 076 517 08 22


Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
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