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Die Bündner Regierung verlangt in ihrer Stellungnahme zum NFA-Wirksamkeitsbericht, dass auch in Zukunft am bisherigen Verhältnis zwischen den Ausgleichsgefässen festzuhalten ist. Ausserdem äussert die Regierung in einem Schreiben an den Bund ihre Bedenken zur geplanten Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und fordert Massnahmen gegen den drohenden Umlagerungsverkehr. Schliesslich hat die Regierung an ihrer letzten Sitzung das Zustandekommen der "KMU-Initiative" festgestellt, beim Bund ein Gesuch zur Durchführung eines E-Voting-Pilotversuchs eingereicht sowie eine Totalrevision der Schulbauverordnung erlassen.

NFA-Ausgleichsgefässe sollen gleichmässig dotiert bleiben
Beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) soll das Dotierungsverhältnis zwischen den beiden Ausgleichsgefässen auch in der neuen Beitragsperiode 2012-2015 gleich bleiben. Dies fordert die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum NFA-Wirksamkeitsbericht 2008-2011 des Bundes.
Für den Kanton Graubünden ist das Festhalten am bestehenden Dotierungsverhältnis zwischen dem soziodemografischen und geografisch-topografischen Lastenausgleich von 50 zu 50 Prozent von ausserordentlicher Bedeutung. Diese Gewichtung erfolgte aus einer Gesamtsicht und stellt einen breit diskutierten und abgestützten Konsens dar. Auch die Datengrundlagen aus dem Wirksamkeitsbericht sprechen nach Ansicht der Regierung klar für eine Fortführung der bisherigen Proportionen. Die Auswirkungen einer Beitragsverschiebung wären für den Kanton Graubünden gravierend.
In ihrer Vernehmlassungsantwort weist die Regierung auf die am 25. Juni 2010 von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedeten konsolidierten Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht hin. Die Regierung unterstützt diese Stellungnahme.
Soweit in der kurzen Zeit von lediglich gut zwei Jahren abschätzbar, hat sich die NFA nach Meinung der Regierung bewährt. Das Ziel der Stärkung des Föderalismus konnte ebenso erreicht werden wie das Ziel des Abbaus von Unterschieden zwischen den Kantonen. Gemäss den Erkenntnissen aus dem Wirksamkeitsbericht des Bundes wurden die ressourcenschwachen Kantone durch die NFA gestärkt, ohne die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone massgeblich einzuschränken. Die Regierung sieht daher keinen Handlungsbedarf für Korrekturen an der Mechanik der NFA und an der Dotierung der Ausgleichsgefässe. Sie unterstützt die Grundhaltung des Bundesrates, welcher sich in der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich für eine Konstanz des Systems ausspricht.

Sanierung Gotthard-Strassentunnel: Regierung äussert Bedenken und verlangt vom Bund Massnahmen gegen Umlagerungsverkehr
Der Kanton Graubünden fordert vom Bund, rechtzeitig geeignete Massnahmen zu ergreifen, um den durch die geplante Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erwarteten Umlagerungsverkehr zu beschränken. In einem Schreiben an den Bundesrat äussert die Regierung ihre Bedenken bei einer allfälligen temporären Schliessung des Tunnels.
Als einer vom Umlagerungsverkehr zweifellos wesentlich betroffener Kanton erachtet die Regierung einen direkten Einbezug in die Information aus erster Hand als unerlässlich. Zudem wäre es zweckmässig, ein Begleitgremium zu bestimmen, welches während der kommenden Projektierungsphase regelmässig informiert wird und seinerseits Anregungen einbringen kann.
Aus Sicht des Kantons Graubünden ist es nämlich zwingend notwendig, frühzeitig konkrete Massnahmen zu planen, um den Umleitungsverkehr zu beschränken beziehungsweise zu dosieren. Die San-Bernardino-Route zwischen Thusis und Mesocco weist grosse Steigungen, viele Tunnels, zum Teil enge Kurven und wenige Überholmöglichkeiten auf. Die Leistungsfähigkeit dieser Strecke ist beschränkt und das Gefahrenpotential sehr gross. Die Regierung hegt grosse Bedenken bei der Verkehrssicherheit, insbesondere bei einer Zunahme des Schwerverkehrs. Die Verkehrsunfälle und Tunnelbrände der letzten Jahre zeigen die Gefährlichkeit dieser Gebirgsautostrasse. Aus diesem Grund legt die Regierung Wert auf eine sorgfältige und vor allem auch objektive und realistische Untersuchung und Einschätzung aller alternativen Verkehrsführungen inklusive deren Auswirkungen.

"KMU-Initiative" zustande gekommen
Die "KMU-Initiative" (Kantonale Volksinitiative gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung) ist mit 4'389 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Dies hat die Bündner Regierung festgestellt.
Die am 8. Juni 2010 eingereichte Verfassungsinitiative ist in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs abgefasst. Sie verlangt, dass Kanton und Gemeinden Massnahmen treffen, um die Regelungsdichte und administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten.
Die Initiative wird nun zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Departement für Volkswirtschaft und Soziales überwiesen.

Graubünden reicht Gesuch um Durchführung eines E-Voting-Pilotversuchs ein
Im Kanton Graubünden soll einem Teil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am Sonntag, 28. November 2010, zum ersten Mal die elektronische Stimmabgabe bei einer Abstimmung ermöglicht werden. Die Bündner Regierung hat dem Bundesrat ein Gesuch eingereicht, die Durchführung einer Versuchsabstimmung an diesem Datum zu genehmigen. Das E-Voting oder sogenannte Vote électronique soll erstmals bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in sechs Pilotgemeinden im Kanton zum Einsatz kommen. Dazu gehören die Gemeinden Chur, Davos, Disentis/Mustér, Domat/Ems, Flims und Poschiavo.
Graubünden hat sich zusammen mit weiteren sechs Kantonen (Aargau, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau) zur Vorbereitung der Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu einem Consortium zusammengeschlossen. Dabei haben die Kantone Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen, um das bewährte E-Voting-System des Kantons Zürich nutzen zu können.

Neue Regelungen bei der Subventionierung von Schulbauten
Der Kanton Graubünden regelt die Subventionierung von Schulbauten neu. Die Bündner Regierung hat eine Totalrevision der Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen (Schulbauverordnung) beschlossen und auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt.
Die Totalrevision ist nötig, weil nach der Ablehnung der Bündner NFA im Frühjahr 2010 sowie nach Auslaufen des Schulbaumoratoriums auf Beginn dieses Kalenderjahres Unsicherheiten beim Bearbeiten der Baugesuche bestanden. Die neue Schulbauverordnung legt die Voraussetzungen für das Gewähren von Kantonsbeiträgen an Bauten von Schul- und Sportanlagen fest. Dabei werden die Zuständigkeiten klarer geregelt. Neu wird die Regierung die strategisch wichtige Entscheidung zum Bedürfnisnachweis fällen. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung der Schulträgerschaften bei Baufragen gestärkt werden. Der Beitragssatz soll wie bis anhin ausschliesslich von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig sein. Der Kantonsbeitrag wird in Form einer Pauschale festgelegt.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Laax: Das Nachtrags- und Ergänzungsprojekt zum Projekt "Erschliessung Alp Uaul" der Gemeinde Laax wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 658'350 Franken unterstützt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • "Sammelprojekt Waldbau 2010": Die Regierung hat das Sammelprojekt "Waldbau 2010" mit Gesamtkosten von 14'858'400 Franken genehmigt. Das Projekt bezweckt, nötige und dringende Arbeiten in den Bereichen Schutzwaldpflege, Biodiversität und Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes nach klar definierten Prioritäten auszuführen. Das "Sammelprojekt Waldbau 2010" ist vom Amt für Wald im Auftrag von rund 190 öffentlichen und privaten Waldeigentümern des Kantons erarbeitet worden. Die vorgesehenen Massnahmen betreffen eine Fläche von insgesamt 2'757Hektaren.
  • Naturgefahrenmanagement 2010: Das Arbeitsprogramm Naturgefahrenmanagement 2010 mit Gesamtaufwendungen von 1'625'000 Franken wird genehmigt. Das Arbeitsprogramm weist Schwerpunkte im Bereich des Gefahreninformationssystems sowie der Weiterführung und Neuerstellung von Gefahrenkarten in diversen Gemeinden auf.
  • Evangelisches Alters- und Pflegeheim Ilanz: Das Bauprojekt bezüglich Sanierung, Umbau und Erweiterung des Evangelischen Alters- und Pflegeheims in Ilanz wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung zur Bereitstellung von 90 Pflegebetten ein Kantonsbeitrag von maximal 13'200'000 Franken zugesichert.
  • Ems-Chemie AG: An die Erneuerung der Anschlussgleisanlage der Ems-Chemie AG in Ems Werk wird ein Kantonsbeitrag von maximal 475'178 Franken ausgerichtet.
  • GKB Sportkids: Das GKB Sportkids Projekt wird für das Trainingsjahr 2010/2011 mit einem Beitrag von 160'000 Franken aus dem Sport-Fonds unterstützt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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