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Die Ausschaffung einer syrischen Familie Mitte Juli ist korrekt verlaufen und die gegen das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht sowie die Kantonspolizei erhobenen Vorwürfe erweisen sich als ungerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt die Abklärung, die Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, nach den Vorwürfen verschiedener Organisationen und Personen in Auftrag gegeben hatte. Darüber orientierte sie am Mittwochvormittag die Öffentlichkeit zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Andrea Cantieni, Chur, der die Abklärungen durchgeführt hatte.

Im Zusammenhang mit der Ausschaffung der sechsköpfigen syrischen Familie wurde den zuständigen Stellen des Kantons vorgeworfen, unverhältnismässig gehandelt zu haben und dabei sowohl die Kinderrechte- als auch die Folterkonvention und andere verbindliche gesetzliche Bestimmungen beispielsweise des Ausländer- und Asylrechts sowie des Zwangsanwendungsgesetzes verletzt zu haben.

Sämtliche Vorwürfe entkräftet
Um diese Vorwürfe zu klären, hatte Regierungsrätin Barbara Janom Steiner Rechtsanwalt Dr. Andrea Cantieni mit der Abklärung der Ausschaffung beauftragt. Für seinen Bericht führte Dr. Cantieni unter anderem Gespräche mit allen an der Ausschaffung beteiligten Personen des Kantons und des Bundes, mit Vertreterinnen und Vertretern von Amnesty International und des Vereins Miteinander Valzeina sowie mit Insassen der Strafanstalt Sennhof und konsultierte die Überwachungsbilder aus dem Sennhof. Die Abklärungen von Dr. Cantieni ergaben nun, dass sich die Vorwürfe als haltlos oder falsch erwiesen.

Behauptungen, die auszuschaffenden Personen seien von Mitarbeitenden der Kantonspolizei oder des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht "wie Puppen" in den Bus geworfen worden, erwiesen sich aufgrund der Videobilder genauso als unzutreffend, wie der Vorwurf, die Kinder seien getrennt von ihren Eltern abtransportiert worden und hätten ihre Eltern auch während des Fluges nach Damaskus nicht sehen können, was durch die Aussagen der den Flug begleitenden Personen widerlegt wurde.

Auch der Vorwurf, die Kinder seien bei ihrer Ankunft in Damaskus traumatisiert gewesen, liess sich nicht erhärten. So hatten sowohl die Begleitpersonen als auch der mitreisende Arzt und die Flight Attendants aufgrund des Verhaltens der Kinder keine entsprechenden Hinweise. Demgegenüber kritisierten diese Personen die Eltern vehement, da sie ihre Kinder während des Fluges und nach der Landung in Damaskus mit Drohungen und lautem Schreien eingeschüchtert hätten.

Keine gesetzlichen Vorgaben verletzt
Kritisiert wurden auch die Fixierungsmassnahmen durch die Kantonspolizei. Solche Massnahmen, wie Hand- und Fussfesselungen oder Anziehen eines Helmes, sind bei Zwangsausschaffungen gesetzlich vorgesehen und erwiesen sich im vorliegenden Fall als notwendig und verhältnismässig. Einerseits dienen die Massnahmen dem Schutz der auszuschaffenden Personen ebenso wie dem Schutz der begleitenden Personen. Andererseits weigerten sich die Ehegatten stets, freiwillig auszureisen. Zudem drohte die Ehefrau wiederholt damit, sich und die Kinder umzubringen, falls sie die Schweiz verlassen müsse.

Im Bericht wird deshalb festgestellt, dass die an der Ausschaffung beteiligten kantonalen Mitarbeitenden professionelle Arbeit leisteten und weder die Kinderrechte- noch die Folterkonvention noch andere gesetzliche Vorgaben verletzten und verhältnismässig handelten.

Die Abklärung durch eine unabhängige Stelle gab die Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit in Auftrag, nachdem verschiedene Insassen der Strafanstalt Sennhof in einem offenen Brief das Vorgehen der Behörden im Sennhof kritisiert hatten und am 29. Juli 2010 die Schweizer Sektion von Amnesty International ebenfalls Vorwürfe erhob. Die Ausschaffung der syrischen Familie wurde notwendig, weil deren Asylgesuch sowie die Beschwerde gegen den negativen Asylentscheid abgelehnt wurden und sich die Ehegatten trotz abgelaufener Ausreisefrist konsequent weigerten, die Schweiz freiwillig zu verlassen. Zudem verweigerten sie jegliche Mithilfe bei der Beschaffung von heimatlichen Papieren. Mitte Juli dieses Jahres musste das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei deshalb die sechsköpfige Familie aus dem Sennhof in Chur, wo der Ehemann in Ausschaffungshaft sass, nach Syrien ausschaffen.


Auskunftsperson:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
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