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Die Bündner Regierung hat den Bericht zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass bei der Steuerung der kantonalen Beteiligungen Graubünden einen guten Stand aufweist. Dennoch will die Regierung zur Wahrung der kantonalen Interessen und zur Erhöhung der Transparenz in bestimmten Bereichen Optimierungen vornehmen. Das Parlament wird die Vorlage in der Dezembersession 2010 behandeln.

Unter "Public Corporate Governance" werden die Grundsätze der Organisation und Steuerung ausgelagerter Verwaltungsträger verstanden, die darauf abzielen, dass diese eine wirksame und effiziente Leistung erbringen. Der von der Regierung verabschiedete Bericht gibt einerseits einen Überblick über die Entwicklung und den Stand im Bereich der Corporate Governance und beschreibt den Ist-Zustand bei den Beteiligungen des Kantons. Andererseits werden im Bericht auch ein Konzept zur Führung und Kontrolle der Beteiligungen formuliert sowie die darauf basierenden Grundsätze festgelegt.

Umfangreiches Beteiligungs-Portefeuille
Der Kanton verfügt über ein umfangreiches, aber gleichzeitig auch heterogenes Beteiligungs-Portefeuille. Eine grosse Bedeutung haben die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, das heisst die Graubündner Kantonalbank, die Gebäudeversicherung Graubünden, die Elementarschadenkasse, die Sozialversicherungsanstalt, die Kantonale Pensionskasse Graubünden oder die Psychiatrischen Dienste Graubünden, das Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales, die Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie die Pädagogische Hochschule Graubünden. Einen weiteren grossen Anteil machen die Beteiligungen in der Form von Aktien an der Rhätischen Bahn sowie an verschiedenen Kraftwerksgesellschaften aus. Schliesslich bestehen zudem zahlreiche Beteiligungen und Anlagen des Kantons an diversen privatrechtlichen Organisationen, zu denen unter anderen auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften gehören.

Insgesamt weist der Kanton heute neben den neun selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten 45 weitere Beteiligungen auf, welche der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen. Nicht eingerechnet sind Organisationen und Institutionen, die lediglich finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen erhalten. Ebenso nicht zu den Beteiligungen werden Engagements des Kantons in Stiftungen und Vereinen gezählt.

Kein dringender Handlungsbedarf, aber Optimierungspotenzial erkannt
Aufgrund der heutigen Situation und der Erfahrungen aus der Vergangenheit stellt die Regierung im Bericht fest, dass im Bereich der Steuerung der Beteiligungen kein unmittelbarer, dringender Handlungsbedarf besteht. Die Regierung erkennt dennoch in einzelnen Bereichen Optimierungspotenzial. Dieses betrifft vorwiegend die strukturelle und nicht die inhaltliche Steuerung der Beteiligungen sowie die Schaffung von Transparenz.

Die Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen beabsichtigt die Regierung nach der Diskussion des Berichts im Grossen Rat in einer Verordnung zu regeln, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Die neue Verordnung bezweckt, ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons Graubünden sicherzustellen. Ebenso will die Regierung damit die kantonalen Interessen wahren und Transparenz schaffen. Dies erfolgt künftig durch eine standardisierte Berichterstattung sowie die regelmässige Prüfung der Notwendigkeit und der Ausgestaltung des kantonalen Engagements.

Die unterschiedlichen Rollen des Kantons werden innerhalb der Verwaltung organisatorisch klarer getrennt und zugewiesen. Ausserdem wird die Regierung in Zukunft soweit notwendig für jede Beteiligung Eigentümerziele festlegen, sofern diese nicht bereits ausreichend gesetzlich geregelt sind. Konkret geht es beispielsweise um folgende Grundsätze:
- Die mit der Beteiligung verfolgten Ziele sind periodisch zu überprüfen.
- Die Regierung ist Wahlgremium für die Kantonsvertretungen oder schlägt diese vor.
- Bei der Auswahl der Kantonsvertretungen wird ein Anforderungsprofil angewendet und die Regierung soll in Ausnahmefällen Kantonsvertretungen abwählen können.
- Für Kantonsvertretungen soll die Altersbeschränkung von 70 Jahren gelten.
- Die Vergütungen der strategischen Führungsgremien soll für die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten die Regierung auf Antrag des strategischen Führungsgremiums festlegen.
- Die Vergütungen sind nach definierten Regeln offenzulegen.
- Die Regierung legt einheitliche Regelungen für den Genehmigungsprozess der Jahresrechnungen und der Jahresberichte fest.
- Die Beteiligungen werden alle 4 Jahre auf ihre Notwendigkeit überprüft.

Schlanke, einfache Lösungen
Die Grundsätze für die Public Corporate Governance sind zukünftig im Sinne von generellen Vorgaben bei Anpassungen von kantonalen Erlassen und Leistungsvereinbarungen zu berücksichtigen. Sie haben verwaltungsinterne Wirkung und sollen von der Regierung und Verwaltung sinngemäss auf alle Beteiligungen des Kantons und weitgehend unabhängig von deren Gesellschaftsform angewendet werden.

Dieses systematische Betreuen der Beteiligungen des Kantons ist ein wichtiger Teil der Public Corporate Governance. Dabei ist nach Ansicht der Regierung aber den unterschiedlichen Gegebenheiten jeweils Rechnung zu tragen. Die Umsetzung der Public Corporate Governance soll mit den bestehenden personellen Ressourcen in der Verwaltung erfolgen. Dies ist nur möglich, wenn sich die Umsetzung auf das Wesentliche beschränkt und diese schlanke, einfache Lösungen vorsieht. Den zusätzlichen administrativen Aufwand will die Regierung auf das Notwendigste beschränken.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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