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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Geschäfte für die Oktobersession 2010 des Grossen Rates vorberaten. Die Kommission steht dabei einstimmig hinter dem Neubau eines Grossviehstalls am Plantahof sowie der von der Regierung vorgeschlagenen Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) musste für die Oktobersession 2010 des Grossen Rates gleich zwei Sachgeschäfte vorberaten. Zum einen die Botschaft der Regierung zum Neubau eines Grossviehstalls am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof und zum anderen die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden.

Die Kommission hat an einer ersten Sitzung unter dem Vorsitz von Grossrat Heinz Dudli und im Beisein von Regierungsrat Stefan Engler einstimmig beschlossen, dem Grossen Rat den Neubau eines Grossviehstalls am Plantahof zur Genehmigung zu beantragen. An der Sitzung konnte sich die Kommission vor Ort fundiert über das Projekt informieren und sich überzeugen, dass der Bau eines Grossviehstalls für die Zukunft des Plantahofs von grosser Bedeutung und auch notwendig ist. Die bestehenden Stallungen sind in einem schlechten baulichen Zustand und entsprechen nicht mehr dem heutigen landwirtschaftlichen Standard. Ein vom Kanton in Auftrag gegebener Masterplan sieht nun ein etappiertes Vorgehen vor, wonach zuerst die neuen Stallungen, ein Melkstand, Schulungsräume, eine Arena, Kälberboxen sowie Stroh- und Futterlager erstellt werden. Bevor aber mit dem Bau begonnen werden kann, muss der Grosse Rat erst den Kredit von sieben Millionen Franken sprechen. In einer zweiten Etappe, welche aber nicht Gegenstand dieser Botschaft ist, sollen dann noch eine Werkstatt und Wohnungen für die tierbetreuenden Angestellten hinzukommen. Diese müsste dann wiederum dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.
 
In ihrer zweiten Sitzung hat die Kommission im Beisein von Regierungsrat Martin Schmid die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes behandelt. Nach der letzten, erst im Juni 2009 durch den Grossen Rat verabschiedeten Teilrevision des Steuergesetzes, wird eine erneute Revision von Nöten, weil das harmonisierte Bundessteuerrecht Änderungen erfahren hat. Zudem soll die Erhebung der Quellensteuer von den Gemeinden auf den Kanton übertragen werden, wie es die Bündner NFA, welche am 7. März 2010 vom Volk abgelehnt wurde, vorgesehen hätte und in diesem Punkt unbestritten war. Letztlich sind vom Bundesgericht zwei Entscheide ergangen, welche eine Anpassung des kantonalen Steuerrechts erfordern, um dessen Verfassungskonformität zu wahren. Die Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt und ist zum einstimmigen Schluss gekommen, diese dem Grossen Rat ebenfalls zu Annahme zu empfehlen.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Heinz Dudli, Tel. 079 248 46 47


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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