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Die kantonale Steuerverwaltung bietet einen neuen Online-Service an. Ab sofort können Gesuche für die Verschiebung des Zahlungstermins oder für die Ratenzahlung einer Steuerrechnung direkt über ein Internet-Formular eingereicht werden.

In begründeten Ausnahmefällen – bei Vorliegen besonderer Verhältnisse – erstreckt die kantonale Steuerverwaltung für Kantons- und Bundessteuern die Zahlungsfristen oder gewährt Ratenzahlungen. Dazu musste bisher ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Neu besteht die Möglichkeit ein solches Gesuch direkt online über die Homepage der kantonalen Steuerverwaltung (www.stv.gr.ch => Dienstleistungen => Online-Gesuche) einzureichen. Das Formular ist vollständig auszufüllen und jedes Gesuch hat eine ausführliche Begründung zu enthalten. Ein Anspruch für einen Zahlungsaufschub oder für eine Ratenzahlung besteht nicht. Bei der Beurteilung des Gesuchs prüft die Steuerverwaltung, ob und welche besondere Verhältnisse vorliegen. Bei der Entscheidfindung berücksichtigt sie sowohl das bisherige Zahlungsverhalten des Steuerpflichtigen als auch das Risiko eines allfälligen Verlustes.

Bei Gutheissung eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlungen sind Verzugszinsen geschuldet; diese betragen derzeit 4% für die Kantonssteuern und 3.5% für die direkte Bundessteuer. Nach Einleitung einer Betreibung kann auf Gesuche um Zahlungserleichterungen nicht mehr eingetreten werden. Für Gemeindesteuern entscheidet die Gemeinde, ob und in welchem Umfang Zahlungserleichterungen gewährt werden. Ein allfälliges Gesuch ist deshalb direkt bei der Gemeinde einzureichen.


Auskunftsperson:
Giuliano Racioppi, Leiter Rechnungswesen, Steuerverwaltung, Tel. 081 257 34 62


Gremium: Steuerverwaltung
Quelle: dt Steuerverwaltung
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