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Die Bündner Regierung hat in einem Schreiben an den Dachverband Swiss Olympic ihr Interesse bekundet, eine Kandidatur für Olympische Winterspiele voranzutreiben. Ausserdem hat sie die Vernehmlassung über den Entwurf eines neuen Behindertenintegrationsgesetzes eröffnet. Im Übrigen hat die Regierung eine Revision der Jagd- und Hegeverordnung beschlossen. Damit kann der Kanton künftig, für das Wild in Notsituationen zusätzliche Massnahmen ergreifen. Schliesslich hat die Regierung den zweiten Teil der Revision des Steuergesetzes, der die Unternehmenssteuerreform II betrifft, auf Anfang 2011 in Kraft gesetzt sowie ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes formuliert.

Bewerbungsanforderungen Olympische Winterspiele
Die Bündner Regierung bekräftigt in einem Schreiben an Swiss Olympic, dass Graubünden grundsätzlich interessiert ist, eine Kandidatur für Olympische Winterspiele voranzutreiben. Der Kanton und verschiedene befragte Gemeinden stehen dem Projekt einer Kandidatur für Olympische Winterspiele positiv gegenüber.
Der Dachverband des Schweizer Sports Swiss Olympic hatte Ende August diejenigen Regionen eingeladen, welche in den vergangenen Jahren Interesse an einer Kandidatur geäussert haben, mitzuteilen, ob ein solches nach wie vor besteht. Das weitere Vorgehen will Swiss Olympic im Rahmen einer Tagung des Sportparlaments festlegen, die am 19. November stattfindet. Darauf basierend werden die Kantone und die Wintersportorte weitere Detailabklärungen für eine vertiefte Meinungsbildung vornehmen.
Angesichts bereits vorhandener Infrastruktur und dem Bekanntheitswert der Bündner Wintersportorte besteht seitens der Regierung nach wie vor ein hohes Interesse an einer Kandidatur. Eine Abkehr vom Trend der letzten Vergabungen mit einer Rückkehr in die Wintersportorte mit kurzen Wegen wird durchwegs begrüsst und als Pluspunkt wahrgenommen. Die Regierung befürwortet auch, dass Swiss Olympic vor der Ausarbeitung regionaler Bewerbungsdossiers bei einer Kandidatur für Olympische Winterspiele in der Schweiz eine koordinierende und führende Aufgabe übernehmen will.

Neues Behindertenintegrationsgesetz geht in die Vernehmlassung
Die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung soll gesetzlich neu geregelt werden. Die Bündner Regierung hat den Entwurf zum Erlass eines neuen Behindertenintegrationsgesetzes für die Vernehmlassung freigegeben.
Das Gesetz bezweckt die soziale und berufliche Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderung. Es legt fest, wie die Leistungsabgeltung und die Angebotsplanung der Institutionen für Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden zukünftig ausgestaltet werden sollen. Es soll eine Gesamtbetrachtung und -steuerung der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote im Kanton bewirken. Ziel ist es, für Personen mit Behinderung ein Angebot zu ermöglichen, das auf ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist. Kernpunkt der neuen Systematik ist, dass sich die Finanzierung aller Angebote künftig am individuellen Betreuungsbedarf orientieren und auf standardisierten Pauschalen beruhen wird. Damit soll das bisherige vom Bund angewendete System der defizitorientierten Finanzierung abgelöst werden. Als Angebote zur sozialen Integration gelten geschützte Wohnplätze, Wohnbegleitungen sowie Integrations- und Beratungsangebote. Im Bereich der beruflichen Integration gehören geschützte Arbeitsplätze, Tagesstrukturplätze, Arbeitsbegleitungen und Integrationsarbeitsplätze zum Angebot.
Der neue Gesetzesvorschlag stützt sich auf das im April von der Regierung verabschiedete Konzept zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Nötig sind die Anpassungen, weil die Kantone vom Bund seit dem Jahr 2008 die Zuständigkeit für die Finanzierung der Institutionen für Menschen mit Behinderung aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) übernommen haben.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales unter www.dvs.gr.ch aufgeschaltet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. Januar 2011.

Kanton ergänzt Massnahmen für das Wild in Notsituationen
In ausserordentlichen winterlichen Notsituationen für das Wild kann das Amt für Jagd und Fischerei künftig weitere Massnahmen ergreifen. Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Revision der Jagdverordnung und der Hegeverordnung genehmigt und auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt.
Neu kann das Amt für Jagd und Fischerei zum Beispiel das Betreten von Einstandsgebieten untersagen oder Wegegebote erlassen. Ebenso kann es eine Leinenpflicht für Hunde und weitere Massnamen zum Schutz des Wildes vor Störungen anordnen. Diese Massnahmen sind örtlich und zeitlich zu begrenzen. Schliesslich kann der Kanton künftig Beiträge an Futterkosten entrichten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Kanton nach dem harten Winter 2008/2009 die bestehenden regionalen Hegekonzepte mit einem Kapitel mit Notmassnahmen ergänzt. So können durch koordinierte Winterfütterungsaktionen dem Wild in Notsituationen auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Entlastungsmöglichkeiten angeboten werden. Damit steigen dessen Überlebenschancen.

Zweiter Teil der Revision des Steuergesetzes tritt anfangs 2011 in Kraft
Die Bündner Regierung hat den zweiten Teil der im Juni 2009 beschlossenen Revision des kantonalen Steuergesetzes auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Dieser betrifft die Unternehmenssteuerreform II. In der direkten Bundessteuer tritt dieser Bereich ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit kann eine Gleichschaltung zwischen Bund und Kanton sichergestellt werden.
Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die Liquidation einer Personengesellschaft privilegiert besteuert wird, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Erwerbstätigkeit infolge Invalidität aufgegeben wird. Überdies werden die Steuern bei der Verpachtung eines Unternehmens, bei der Überführung einer Liegenschaft ins Privatvermögen und bei Erbteilungen aufgeschoben.
Der Grosse Rat hatte am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Regierung setzte den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Dabei wurden unter anderem die Kinderabzüge erhöht und die Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% reduziert.

Revision des Bundesgesetzes über Kartelle und Wettbewerbsbeschränkungen wird befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt die vorgesehene Revision des Bundesgesetzes über Kartelle und Wettbewerbsbeschränkungen. Damit will der Bund materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Die Reform sieht vor, eine unabhängige Wettbewerbsbehörde zu schaffen, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt. Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht.
Angesichts der Komplexität wettbewerbsrechtlicher Verfahren und der teils beachtlichen Sanktionen in Millionenhöhe erachtet es die Regierung als sinnvoll und notwendig, dass wettbewerbsrechtliche Entscheide in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren durch eine unabhängige richterliche Instanz gefällt respektive überprüft werden können. Die Regierung spricht sich daher für die vorgesehenen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Anpassungen aus. Gleichzeitig weist sie aber auf die damit verbundenen Kosten hin, die in einem gesunden Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen stehen müssen.

Regierung unterstützt geplante Erhöhung des Verzugszinses
Die Bündner Regierung spricht sich grundsätzlich für die vom Bund geplante Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses für den kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10 Prozent aus. Ziel ist es, Schuldner zu einer rascheren Begleichung ihrer Verpflichtungen zu motivieren und dem Zahlungsverzug zu begegnen, der einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich zieht.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Vaz/Obervaz und Churwalden: Die Teilrevisionen der Ortsplanungen "Panoramaweg" der Gemeinde Vaz/Obervaz vom 29. November 2009 sowie der Gemeinde Churwalden vom 13. Juni 2010 werden genehmigt.
  • Bregaglia und Sils i.E.: Die Regierung hat die Verträge zwischen dem Kanton Graubünden und der Gemeinde Bregaglia sowie der Gemeinde Sils i.E. betreffend Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Hosang'sche Stiftung Plankis: Der Hosang'schen Stiftung Plankis wird an die Kosten für den Einbau eines Feinbelags in den Bereichen des Eingangs, der Zufahrt und der Parkplätze der Einrichtung Plankis in Chur ein Beitrag von maximal 42'615 Franken zugesichert.

 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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