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Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision des Schulgesetzes auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt. Damit werden die weiteren Weichen zur Einführung des neuen Unterrichtsfachs Religionskunde und Ethik an der Oberstufe gestellt. Ausserdem hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungen des Bundes verfasst.

Weitere Weichen zur Einführung des neuen Religionskunde- und Ethik-Unterrichts gestellt
Der Kanton Graubünden wird das neue Unterrichtsfach Religionskunde und Ethik plangemäss ab dem Schuljahr 2012/2013 auf der Oberstufe einführen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Schulgesetzes auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat die Regierung den neuen Lehrplan zum Fach Religionskunde und Ethik für die Volksschul-Oberstufe genehmigt. Auf der Primarstufe ist die Einführung des neuen Fachs auf das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen.
Ebenfalls geregelt hat die Regierung die notwendige Nachqualifizierung von Lehrpersonen, welche das neue Fach auf der Volksschul-Oberstufe unterrichten werden. Mit der Planung und Durchführung der Fortbildung wurde die Pädagogische Hochschule Graubünden beauftragt. Die Fortbildungskurse werden ab 2011 angeboten.
An der Abstimmung vom 17. Mai 2009 über die sogenannte "Ethik-Initiative" hatte sich das Bündner Volk für den Gegenvorschlag des Grossen Rates beziehungsweise für das "Modell 1+1" entschieden. Dieses beinhaltet einerseits wie bisher eine von den Kirchen verantwortete Wochenlektion Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder einer der beiden Landeskirchen sind. Andererseits sieht das Modell neu eine für alle Schülerinnen und Schüler obligatorische Wochenlektion Religionskunde und Ethik vor.

Vorbehalte gegenüber der neuen Aussenlandeverordnung des Bundes
Die Bündner Regierung befürwortet die Absicht des Bundes, Aussenlandungen von Luftfahrzeugen neu in einer eigenständigen Bundesverordnung zu regeln. Sie verlangt aber verschiedene Anpassungen. Andernfalls kann die Regierung dem Entwurf der Verordnung über das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen nicht zustimmen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund erklärt, werden mit dieser Verordnung weitgehend zeitgemässe Bestimmungen für Aussenlandungen erlassen. Diese nehmen neben den Aspekten der Luftfahrt auch die Belange der Raumplanung und des Umweltschutzes auf und stimmen sie aufeinander ab.
In mehreren Bereichen werden jedoch die Bedürfnisse der Gebirgskantone nach Ansicht der Regierung nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei führt sie insbesondere die Einschränkungen bei Aussenlandungen in Nationalpärken und eidgenössischen Jagdbanngebieten an. Gleiches gilt für Aussenlandungen im Gebirge zu Ausbildungszwecken. Ebenso werden für Aussenlandungen, die der Aus- und Weiterbildung für Rettungs- und Löscheinsätze dienen, unnötige bürokratische Hürden geschaffen. In diesen Bereichen muss die Aussenlandeverordnung flexibler und praxisbezogener ausgestaltet werden.

Geplante Revision der Betäubungsmittelverordnungen des Bundes wird unterstützt
Die Bündner Regierung befürwortet die vom Bund geplante Revision der Betäubungsmittelverordnungen. Sie ist mit dem Konzept, die bisherigen acht verschiedenen Verordnungen in drei neue Erlasse zusammenzufassen, einverstanden. Dies hält die Regierung in der Anhörung an den Bund fest. Zu den drei neuen Verordnungen gehören die Betäubungsmittelkontrollverordnung, die Betäubungsmittelsuchtverordnung sowie die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung.
Ausdrücklich begrüsst die Regierung auch den Erlass der Betäubungsmittelsuchtverordnung als separate Verordnung. Diese regelt die Umsetzung der Massnahmen der vier Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Kontrolle bei suchtbedingten Störungen.
Nötig sind die Anpassungen aufgrund der vom Parlament am 20. März 2008 beschlossenen und von der Schweizer Bevölkerung am 30. November 2008 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissenen Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Felsberg: Der Gemeinde Felsberg wird für den Umbau und die Erweiterung des Schulhauses ein kantonaler Baubeitrag von 197'600 Franken zugesichert.
  • Untervaz: Die Gemeinde Untervaz erhält für den Umbau und die Erweiterung des Schulhauses einen kantonalen Baubeitrag von 2'127'000 Franken.
  • Bregaglia: Die von der Gemeinde Castasegna (seit 1. Januar 2010 Comune di Bregaglia) am 27. November 2009 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Scuol: Die von der Gemeinde Scuol am 30. März 2008 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Hotel Belvédère" wird genehmigt.
  • Tschappina: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina vom 14. Juni 2010 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Wirtschaftsforum Nationalparkregion: Dem Wirtschaftsforum Nationalparkregion wird an das Regionalmanagement ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 825'000 Franken, jährlich höchstens 165'000 Franken, für die Periode 2011-2015 zugesichert.
  • Engadiner Lehrwerkstatt für Schreiner: Das Bauprojekt für die Erweiterung der Engadiner Lehrwerkstatt für Schreiner in Samedan wird genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 733'600 Franken unterstützt.
  • Bündner Verband für Sport: Die Regierung hat den Pauschalbeitrag 2010 an die dem Bündner Verband für Sport angeschlossenen Sportverbände und Organisationen festgelegt. Der Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 1'000'000 Franken wird auf insgesamt 46 Verbände und Organisationen verteilt.
  • GKB-Sportkids: Dem Projekt GKB-Sportkids wird für das Trainingsjahr 2011/12 ein Beitrag von maximal 150'000 Franken aus dem Sport-Fonds zugesprochen.
  • Engadin Nordic: Das Projekt Biathlon des Vereins Engadin Nordic zum Ausbau der Trainings- und Leistungsgruppe wird mit einem Beitrag von 100'000 Franken aus dem Sport-Fonds unterstützt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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