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Die Weiterentwicklung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens der Schweiz an Schengen/Dublin hat weitere Auswirkungen auf die ausländische Bevölkerung. Ab 24. Januar 2011 werden neue Ausländerausweise mit biometrischen Daten ausgestellt.

Der Bundesrat setzt die neuen Bestimmungen der Ausländergesetzgebung auf den 24. Januar 2011 in Kraft. Diese Änderungen sind aufgrund der Weiterentwicklung des Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen/Dublin notwendig. Ab diesem Datum erhalten Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die sich länger als vier Monate in der Schweiz aufhalten und die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, einen neuen Ausländerausweis mit Biometriedaten. Asylsuchende sind davon ausgenommen.

Die Identität der Person muss durch die Gemeinden überprüft werden. Eine persönliche Gesuchseinreichung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ist deshalb notwendig. Im Kanton Graubünden werden die ausländischen Personen dann für eine Terminvereinbarung bei einem Ausweiszentrum aufgeboten. Die Erfassung der Biometriedaten erfolgt in den bereits bestehenden Ausweiszentren in Chur und in Zernez, in denen auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger die Biometriedaten für den Schweizerpass erfassen lassen. Der Besuch eines Ausweiszentrums ist somit auch für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten zukünftig zwingend notwendig.

Die erfassten Biometriedaten bleiben während fünf Jahren gültig und werden für die Produktion neuer Ausweise gespeichert. Bestehende Ausländerausweise sind weiterhin gültig und werden erst nach Ablauf der Gültigkeit durch einen neuen Ausländerausweis mit Biometriedaten ersetzt.

Neue Gebühren
Ab Inkraftsetzung der Weiterentwicklung des Assoziierungsabkommen führt der Bund ein neues Gebührenmodell ein. Die einzelne Gebühr für einen Ausweis setzt sich aus einer Bewilligungsgebühr, einer Ausstellungsgebühr und einer Biometriedatenerfassungsgebühr zusammen.


Auskunftsperson:
Markus Haltiner, Amtsleiter-Stv., Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden, Tel. 081 257 25 22


Gremium: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
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