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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung ihre Stellungnahme zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative Jugend und Musik formuliert. Dabei spricht sie sich für den Gegenentwurf der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur aus. Ausserdem hat sie verschiedene Geschäfte aus Gemeinden und Regionen behandelt.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative Jugend und Musik wird unterstützt
Die Bündner Regierung stimmt dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative Jugend und Musik zu. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zum Gegenvorschlag fest, der von der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ausgearbeitet worden ist.
Mit dem Gegenentwurf soll die Kantonssouveränität in den schulischen Fragen gewahrt, aber dennoch der Zugang von Kindern und Jugendlichen aller sozialen Schichten zum Musikunterricht gesichert werden. Künftig soll die musikalische Bildung im Einklang mit der Verfassung gemeinsam von Bund und Kantonen gefördert werden. Nach dem Vorschlag der ständerätliche Kommission soll der Bund einzig die Grundsätze über die ausserschulische musikalische Bildung festlegen und der Musikunterricht an Schulen soll im Kompetenzbereich der Kantone bleiben.
Nach Ansicht der Regierung ist eine klare Trennung zwischen den Kompetenzbereichen von Bund und Kantonen im schulischen Umfeld einzuhalten. So muss beispielsweise die Festlegung der Lektionenzahlen Sache der Kantone sein und bleiben. Gleiches müsste nach Auffassung der Regierung auch für den Sportunterricht gelten. Zudem sind im ausserschulischen Bereich die Bemühungen der Musikschulen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes des Bundes unbedingt zu stärken. Es muss allen Jugendlichen möglich sein, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen ein Instrument ihrer Wahl zu erlernen. Auch angesichts des hohen Stellenwerts des musischen Unterrichts unterstützt die Regierung den Gegenentwurf ausdrücklich.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Bregaglia und Valposchiavo: Der Gemeinde Bregaglia und der Regione Valposchiavo wird an das Regionalmanagement für die Periode 2011 bis 2015 ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 825'000, jährlich 165'000 Franken, zugesichert.
  • Nufenen: Das Projekt für die Revitalisierung des Hinterrheins im Enisch Boden in Nufenen wird genehmigt. An die Kosten für das erste Teilprojekt werden Beiträge von Bund und Kanton in der Höhe von maximal 350'000 Franken bewilligt.
  • Obersaxen: Die von der Gemeinde Obersaxen an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2009 beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung für die Erstellung eines Hotel- und Gesundheitszentrums im Gebiet Chanzla wird genehmigt.


Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'083'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Flüelastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Kehren Russatsch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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