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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zu einem neuen Publikationsgesetz eröffnet. Damit will der Kanton seine Vorschriften für die amtlichen Publikationen neu in einem einzigen Erlass zusammenfassen. Ausserdem hat die Regierung eine Teilrevision der Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" beschlossen und ihre Stellungnahme zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes verfasst.

Vernehmlassung zum neuen Publikationsgesetz eröffnet
Der Kanton Graubünden will seine Vorschriften für die amtlichen Publikationen neu regeln und in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Die Bündner Regierung hat den entsprechenden Erlass eines neuen Publikationsgesetzes für die Vernehmlassung freigegeben.
Der Kanton kennt heute nur sehr rudimentäre Vorschriften für seine amtlichen Publikationen wie die Gesetzessammlungen oder das Amtsblatt. Dies hat in der Vergangenheit auch schon zu Problemen geführt. Es drängt sich deshalb auf, die verschiedenen bestehenden Verordnungen stufengerecht in einem neuen Gesetz zusammenzufassen. Dabei soll das neue Gesetz über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz) einige wenige, wichtige Vorschriften beinhalten. Sie beschränken sich auf die Publikationsorgane und deren Inhalt, die Publikationsarten für ordentliche und ausserordentliche Publikationen, die Publikationssprache sowie die Rechtswirkungen der Publikationen. Zu den offiziellen Publikationsorganen des Kantons zählen das Bündner Rechtsbuch (Systematische Gesetzessammlung) die Amtliche Gesetzessammlung (Chronologische Gesetzessammlung) sowie das Kantonsamtsblatt.
Gleichzeitig bildet das neue Gesetz die Grundlage, um künftig auf die Herausgabe des Bündner Rechtsbuches in gedruckter Form verzichten zu können. Es soll ab dem Jahr 2012 nur noch in elektronischer Form erscheinen. Dieser Schritt drängt sich auf, weil die Abonnentenzahlen für die gedruckte Fassung stark rückläufig und die Kosten für das Nachführen mit rund 80'000 Franken pro Jahr beachtlich sind. Ebenso würde der Kanton weitere Kosten von rund 100'000 Franken einsparen, weil er auf den in nächster Zeit fällig werdenden integralen Nachdruck verzichten könnte. Da die gedruckte Fassung lediglich halbjährlich aktualisiert wird, greifen heute interessierte Personen mehrheitlich auf das Rechtsbuch im Internet zurück. Unter www.gr-lex.gr.ch ist es "tagesaktuell" elektronisch abruf- und im PDF-Format ausdruckbar.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung über das Publikationsgesetz sind auf der Website der Standeskanzlei unter www.staka.gr.ch aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai 2011.

Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" wird angepasst
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" genehmigt und auf den 14. März 2011 in Kraft gesetzt. Neu kann der Kanton damit aus dem Fonds Aufwendungen von Verwaltungsbehörden, öffentlichen oder privaten Organisationen und Unternehmen übernehmen, wenn damit Arbeitsplätze erhalten werden können oder wenn dies im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons liegt.

Regierung befürwortet Parlamentarische Initiative zu den Agrotreibstoffen
Die Bündner Regierung unterstützt die Parlamentarische Initiative "Agrotreibstoffe: Indirekte Auswirkungen berücksichtigen". Sie erachtet das vorgeschlagene Vorgehen als sinnvoll, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.
Mit Änderungen des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes zielt die Parlamentarische Initiative darauf ab, die negativen, auch indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend zu berücksichtigen und möglichst zu vermeiden. Dazu werden die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren, erweitert und verschärft. Zudem wird der Bundesrat verpflichtet, bei Bedarf eine Zulassungspflicht für biogene Treib- und Brennstoffe einzuführen.
Nach Ansicht der Regierung scheinen die steuerrechtlichen, umweltrechtlichen sowie marktwirtschaftlichen Aspekte bei der Vorlage gebührend und ausgewogen berücksichtigt worden zu sein. Bei der Frage der Ernährungssicherheit vermag der Entwurf aber nicht zu überzeugen. Hier fordert die Regierung, eine schärfere Regelung zu prüfen. So könnte der Bund biogene Treibstoffe der ersten Generation, die beispielsweise aus Mais oder Getreide produziert werden und eine schlechte Ökobilanz aufweisen, direkt von der Möglichkeit einer Steuererleichterung ausschliessen. Im Übrigen verlangt die Regierung, dass der Bund seine Kriterien mit den Standards der Europäischen Union abgleicht.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Diverse Gemeinden: Die Regierung hat das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen 2011" verschiedener Gemeinden genehmigt. An die Kosten der insgesamt 92 Projekte, welche in den nächsten zwei Jahren die Instandstellung von Waldwegen vorsehen, wird ein Beitrag von insgesamt maximal 9'520'000 Franken zugesichert.
  • Castaneda: Die von der Gemeinde Castaneda beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 16. April 2008 wird genehmigt.
  • Davos: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Davos vom 26. September 2010 wird genehmigt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • US Schluein-Ilanz: Die US Schluein-Ilanz erhält für die Sanierung des Trainings- und Hauptplatzes sowie die Installation einer Beleuchtungsanlage auf dem Hauptplatz einen Beitrag von maximal 39'200 Franken aus dem Sport-Fonds.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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