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Der Kanton Graubünden muss die Spitalfinanzierung neu regeln und auf das Jahr 2012 hin an die neuen Vorgaben des Bundes anpassen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2011 behandeln.

Das 2007 geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherungen ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es enthält neue Vorgaben zur Spitalfinanzierung sowie zur Spitalplanung. Gemäss den Übergangsbestimmungen müssen die Kantone ihre Spitalplanungen bis spätestens 2015 an das neue Bundesrecht anpassen. Die Neuordnung der Spitalfinanzierung muss in den Kantonen spätestens am 31. Dezember 2011 eingeführt sein.

Der Kanton Graubünden will zuerst die Spitalfinanzierung anpassen und anschliessend in einem zweiten Schritt die Vorgaben des Bundes im Bereich der Spitalplanung. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einer separaten Revisionsvorlage des Krankenpflegegesetzes erfolgen.

Beschränkter Handlungsspielraum für die Kantone
Beim Umsetzen der Vorgaben des Bundes ist der Handlungsspielraum der Kantone beschränkt. So schreibt der Bund den Kantonen vor, dass die medizinischen Behandlungen in den Spitälern und Kliniken in der ganzen Schweiz ab dem Jahr 2012 durch einheitliche leistungsbezogene Fallpreispauschalen, den sogenannten DRG (Diagnosis Related Groups) abgegolten werden müssen. Dabei sind die Investitionskosten künftig in diesen Fallpauschalen enthalten. Das heisst die Spitäler müssen ab 2012 die Investitionen mit den laufenden Erträgen selber finanzieren. Zudem müssen sich die Kantone neu im Sinne der Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitäler auch an den Kosten der stationären Behandlung in Privatspitälern beteiligen, wenn sich diese auf einer Spitalliste befinden. Umgekehrt können die Patienten unter den Spitälern frei wählen, die auf einer Liste aufgeführt sind.

Gleichzeitig hat der Bund festgelegt, dass die öffentliche Hand von den zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern vereinbarten Pauschalen mindestens 55 Prozent zu übernehmen hat. Die restlichen 45 Prozent gehen zu Lasten der Krankenversicherungen. Mit diesen neuen Instrumenten der Leistungsfinanzierung und der freien Spitalwahl will der Bund die Wirtschaftlichkeit und den Qualitätswettbewerb der Spitäler fördern.

Die Regierung hält bei der von ihr dem Grossen Rat unterbreiteten Vorlage zur Spitalfinanzierung wie bisher an einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden fest. Wie sie in ihrer Botschaft zum Entwurf für eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes schreibt, werden die Kosten bei den stationären Behandlungen in den Spitälern im bisherigen Rahmen zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Dabei hat der Kanton 85 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent des Anteils der öffentlichen Hand zu übernehmen. Den gleichen Verteilschlüssel will die Regierung für gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie für Notfall- und Krankentransportdienste der Spitäler anwenden.

Bei der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung kann sich Graubünden auf die Erfahrungen mit der im Kanton bereits im Jahr 2005 eingeführten leistungsorientierten Finanzierung der Spitäler stützen. So ist das Abrechnen mit Fallpauschalen in den allermeisten Spitälern und Kliniken bereits seit längerem eingeführt und das differenzierte Erfassen von Kosten- und Leistungsdaten Standard.

Modellrechnung zeigt Mehrkosten auf
Aussagen, wie sich die Neuerungen finanziell auswirken werden, sind zurzeit nur sehr beschränkt möglich, da die Höhe der Fallpauschalen noch nicht bekannt ist. Gemäss der auf einem im Dezember 2010 gefällten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Fallpauschalen in einem Innerschweizer Kanton beruhenden Modellrechnung wird die neue Spitalfinanzierung die öffentliche Hand in Graubünden pro Jahr insgesamt rund 16.3 Millionen Franken mehr kosten. Grund der höheren Belastung der öffentlichen Hand ist, dass Privatspitäler sowie ausserkantonale Spitäler, die sich auf der Spitalliste befinden, neu beitragsberechtigt werden. Zusätzlich belastet werden sowohl der Kanton wie auch die Gemeinden. Beim Kanton nimmt die jährliche finanzielle Belastung von 152 um rund 13.8 auf 165.8 Millionen zu. Bei den Gemeinden steigt der Aufwand von 24.7 um rund 2.5 auf 27.2 Millionen Franken. Gesamthaft werden die öffentlichen Spitäler im Kanton mit der neuen Spitalfinanzierung gemäss der Modellrechnung in etwa gleich hohe Beiträge der Krankenversicherer und der öffentlichen Hand erhalten wie mit der heute geltenden Regelung.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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