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Die Bündner Regierung hat an der letzten Sitzung ihre Stellungnahmen zu Anhörungs- und Vernehmlassungsverfahren des Bundes verabschiedet.

Kritik an geplanter Revision der Energieverordnung und Gewässerschutzverordnung des Bundes
Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund im Rahmen einer Teilrevision der eidgenössischen Energieverordnung vorgeschlagene Anpassung der Gewässerschutzverordnung entschieden ab. Eine neue Bestimmung soll die Kantone verpflichten, dafür zu sorgen, dass grössere Fliessgewässerabschnitte, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, möglichst ungeschmälert erhalten werden. Hierzu will der Bund bis Ende 2012 anhand einer Empfehlung Kriterien zur Standorteignung für die Kleinwasserkraft und die Windenergie festlegen.
Die Regierung widersetzt sich diesem Ansinnen. Wie sie in der Anhörung an den Bund festhält, haben Projekte für Wasserkraft und Windenergie bereits heute einer Vielzahl von umweltrechtlichen Auflagen zu genügen. Ausserdem hat der Bund eine Revision des Gewässerschutzgesetzes mit scharfen Bestimmungen erst per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Damit werden künftig zahlreiche der bereits angemeldeten Projekte nicht bewilligungsfähig sein. Zudem entbehrt nach Ansicht der Regierung die in der Gewässerschutzverordnung vorgeschlagene neue Bestimmung einer gesetzlichen Grundlage. Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass sich die Kantone bei der Genehmigung von wasserrechtlichen Konzessionen ihrer Verantwortung bewusst sind. Daher ist es unnötig, dass der Bund zusätzliche Empfehlungen erarbeitet.
Ebenso klar spricht sich die Regierung gegen die vorgesehenen Änderungen der Energieverordnung im Bereich der kostendeckenden Einspeiseverfügung (KEV) aus. Hier soll mit einer Revision zugewartet werden, bis die Ergebnisse der laufenden Evaluation durch den Bund vorliegen. Auch in diesem Bereich weist die Regierung die Bestrebungen der Bundesverwaltung klar zurück, eine Nationalisierung der Wasserkraft über die bereits bestehenden strengen Regelungen im Umweltbereich hinaus durch zusätzliche Auflagen zu erzwingen.

Regierung unterstützt Beitritt zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Bündner Regierung spricht sich grundsätzlich für einen Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD) aus. In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund weist sie jedoch darauf hin, dass die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zum Teil unklar sind. Ziel des UNO-Übereinkommens ist es, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen und ihre Chancengleichheit zu fördern. Bis Anfang Dezember 2010 haben 147 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und 96 haben es ratifiziert.
Nach Ansicht der Regierung stimmt das Übereinkommen grundsätzlich mit den Zielen der Behindertenpolitik und der Rechtsordnung von Bund und Kantonen überein. Dieses hat vor allem programmatischen Charakter und nur eine geringe Anzahl Bestimmungen sind unmittelbar anwendbar. Welche das sind, ist allerdings erheblich auslegungsbedürftig. Je nach Ergebnis ist mit grösseren finanziellen Konsequenzen für die Kantone zu rechnen. Deshalb beantragt die Regierung dem Bund, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen des Übereinkommens genau zu prüfen und in der Botschaft detailliert darzustellen. Schliesslich äussert die Regierung Vorbehalte im Bildungsbereich, zumal sich gemäss Übereinkommen die schulische Ausbildung am Prinzip der Inklusion orientieren soll, ohne dass genau bekannt wäre, was dies für die Schweiz bedeutet.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Ruschein: Die von der Gemeinde Ruschein am 26. Januar 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • St. Moritz: Die von der Gemeinde St. Moritz am 27. September 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, welche eine projektbezogene Nutzungsplanung zu einem etappierten Um- und Ausbau des Hotels Suvretta House zum Gegenstand hat, wird genehmigt. Gleichzeitig hat die Regierung die dagegen eingereichten Planungsbeschwerden abgewiesen.
  • Sumvitg: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sumvitg vom 14. Dezember 2010 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Rhätische Bahn: Das Projekt "Steinschlagschutz Sils i.D." der Rhätischen Bahn wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von 2'574'000 Franken zugesichert.
  • Schulheim Chur: Das Projekt des Schulheims Chur für die Umnutzung der Zimmer für Textiles Werken zu einem Tagesinternat, den Raumwechsel der Berufsintegrationsklasse sowie die Sanierung des Turnhallenbodens wird genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 61'000 Franken unterstützt.

Bettagskollekte
Der Ertrag der Bettagskollekte 2011 wird je zu einem Drittel dem Verein Insieme Graubünden, Chur, dem Projekt "Zwärg Riisa" des Kantonalverbandes des Blauen Kreuzes Graubünden sowie dem Projekt "Besser Lesen und Schreiben" des Roten Kreuzes Graubünden zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 13'567'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Andiasterstrasse: Baumeisterarbeiten Sut Plauncas
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Grono – Pianecc und Grono – Ponte Arco
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Scuol
- Italienische Strasse: Belagsarbeiten Unterrealta – Cruttisertobel und Baumeisterarbeiten Viganaia – Malabarba
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Valbella innerorts
- Landwasserstrasse: Belagsarbeiten Rotsch – EW Glaris
- Luzisteigstrasse: Baumeisterarbeiten Maienfeld innerorts
- Schanfiggerstrasse: Baumeisterarbeiten Stützmauer Langwies
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Solis – Alvascheintunnel
- Splügenstrasse: Baumeisterarbeiten Bodmastafel
- St. Antönierstrasse: Baumeisterarbeiten Lehnenbrücken Schaniala 2 und 3


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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