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Die Bündner Regierung hat die Verordnung über die Anstellungsbedingungen für Chefärzte aufgehoben und die Jagdpatentgebühren der Teuerung angepasst. Ausserdem hat sie ihre Stellungnahme zu einem Vernehmlassungsverfahren des Bundes formuliert.

Verordnung über die Anstellungsbedingungen für Chefärzte wird aufgehoben
Die Verordnung über die Anstellungsbedingungen für die Chefärzte und Leitenden Ärzte der beitragsberechtigten Spitäler im Kanton Graubünden wird auf den 31. Dezember 2011 aufgehoben. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
In ihrer Antwort zu einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss hielt die Regierung fest, dass sie bereit sei, die Verordnung aufzuheben. Der Grosse Rat überwies den Auftrag in der Aprilsession mit 77 zu 11 Stimmen. Durch die Aufhebung der Verordnung sollen die Spitäler ab dem Jahr 2012 mit der Umstellung auf die neue Spitalfinanzierung auch im Bereich der Anstellung von Chefärzten und Leitenden Ärzten die notwendigen unternehmerischen Freiheiten erhalten.

Jagdpatentgebühren werden der Teuerung angepasst
Im Kanton Graubünden werden die Patentgebühren für die Hoch- und Niederjagd der Teuerung angepasst. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechenden Anpassungen auf den 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt.
Für Jäger mit Wohnsitz im Kanton betragen die Patentgebühren für die Hochjagd neu 697 Franken (bislang: 690 Franken) und für die Niederjagd 281 Franken (278 Franken). Letztmals sind die Jagdpatentgebühren im Frühjahr 2010 angepasst worden. Die seitdem aufgelaufene Teuerung beträgt 1.05 Prozent. Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Patentgebühren in diesem Ausmass als gerechtfertigt und begründet.

Regierung spricht sich für verstärkte Aufsicht über die soziale Krankenversicherung aus
Die Bündner Regierung ist mit dem Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung einverstanden. Mit dem neuen Gesetz will der Bund die Aufsicht über die Krankenversicherer stärken. Unter anderem ist vorgesehen, eine von der Bundesverwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält, führt die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung durch eine unabhängige Behörde zu mehr Transparenz und zu einer grösseren finanziellen Sicherheit für die beaufsichtigten Krankenversicherer. Die neue Aufsicht stellt gegenüber den bisherigen Kontrollen des mit begrenzten Kompetenzen ausgestatteten Bundesamtes für Gesundheit eine wesentliche Verbesserung dar.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Alvaneu: Die von der Gemeinde Alvaneu am 27. Oktober 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. 
  • Ardez: Die von der Gemeinde Ardez am 14. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt. 
  • Breil/Brigels: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Breil/Brigels vom 26. November 2010 wird genehmigt. 
  • Pontresina: Das von der Gemeinde Pontresina am 13. September 2010 beschlossene Gesetz über die Förderung des Erstwohnungsbaus und die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus wird genehmigt. 
  • Falera: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Weissen Arena Bergbahnen AG, Laax, vom 10. Februar 2011 für den Bau und Betrieb einer 6er-Sesselbahn Alp Dado – Crest la Siala (Ersatzanlage) auf Gebiet der Gemeinde Falera beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Beiträge der Dr. Stephan à Porta Stiftung: Aus dem Reinertrag des Geschäftsjahres 2010 der Dr. Stephan à Porta Stiftung soll gemäss Vorschlag der Regierung ein Beitrag von insgesamt 352'000 Franken auf folgende bündnerische wohltätige, gemeinnützige Institutionen verteilt werden: Benevol Graubünden, Chur, jugend.gr, Chur, Rätia Ferienlager, Bonaduz, Verein Überlebenshilfe Graubünden, Chur, Vereinigung der Angehörigen schizophrenie- und psychisch Kranken GR (VASK), Chur, Caritas Graubünden, Chur, Blaues Kreuz, Chur, Die Dargebotene Hand, St. Gallen, Team Selbsthilfe, Chur, Rotes Kreuz, Chur, Krebsliga Graubünden, Chur, Pro Infirmis, Chur. 
  • Alkoholzehntel und Alkoholpatentgebühren: Die Regierung hat den Anteil des Reinertrages des Alkoholzehntels in der Höhe von 660'400 Franken für das Jahr 2011 verteilt. Das Geld wird für Präventionsprojekte, Behandlungskosten sowie für Forschungs- und Bildungsprojekte verwendet. Ebenso hat die Regierung den Anteil des Reinertrages der Alkoholpatentgebühren in der Höhe von 387'980 Franken für gemeinnützige Zwecke verteilt. 
  • regioViamala: Dem Regionalverband regioViamala wird an das Regionalmanagement für die Periode von 2011 bis 2015 ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 825'000 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 14'610'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Lavin – Giarsun; Ingenieurarbeiten Lehnenbrücke Magnacun und Brücke Magnacun
- Italienische Strasse: Baumeisterarbeiten Nufenen innerorts; Steinschlagschutz Arabella
- Miranigastrasse: Baumeisterarbeiten Miraniga – Misanenga
- Prättigauerstrasse Ost: Baumeister- und Belagsarbeiten Klosters Dorf, Gruobenstutz-Schlappinbach
- Safienstrasse: Baumeisterarbeiten Rüfenenwald 2
- Schamserbergstrasse: Baumeisterarbeiten Donat – Pazen
- Tälfscherstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Prada – Tälfsch

Personelles 
  • Jürg Simonett, Direktor des Rätischen Museums, wohnhaft in Chur, ist zum Stellvertreter der Dienststellenleiterin des Amtes für Kultur gewählt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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