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Die Bündner Regierung hat beschlossen, das Aktionsprogramm "graubünden bewegt" für vier Jahre weiterzuführen. Ausserdem hat sie festgestellt, dass die kantonale Volksinitiative "Starke Gemeinden – starker Kanton" zustande gekommen ist, und ihre ablehnende Stellungnahme zur Kommissionsinitiative betreffend "Ergänzende Übergangsbestimmung zur Einführung der Spitalfinanzierung" formuliert.

Aktionsprogramm "graubünden bewegt" wird um weitere vier Jahre verlängert
Der Kanton Graubünden setzt das Aktionsprogramm "graubünden bewegt" auch in den nächsten vier Jahren fort. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und das Konzept zur Detailplanung und Umsetzung des Programms "Gesundes Körpergewicht Graubünden 2012-2015" genehmigt.
Das Programm wurde im Jahr 2008 lanciert, um dem zunehmenden Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Aufgrund der ersten positiven Ergebnisse des Projekts "graubünden bewegt" und der schwerwiegenden gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen von Übergewicht empfiehlt es sich nach Ansicht der Regierung, das Programm um vier Jahr zu verlängern. Bis anhin konnten alle 18 geplanten Teilprojekte umgesetzt werden. So beteiligen sich beispielsweise 47 Prozent der Gemeinden an den Teilprojekten "Purzelbaum" oder "Bewegte Schule".
In der zweiten Programmphase von 2012 bis 2015 sind insgesamt 21 weitere Projekte vorgesehen. Für die planmässige Umsetzung von "graubünden bewegt" werden in dieser Phase Gesamtkosten von rund 4 Millionen Franken veranschlagt. Gesundheitsförderung Schweiz beteiligt sich voraussichtlich mit einem Beitrag von insgesamt 880'000 Franken. Da sich die bisherige Programmorganisation bewährt hat, soll sie beibehalten werden. Die Federführung obliegt dem Gesundheitsamt.

Kantonale Volksinitiative "Starke Gemeinden – starker Kanton" zustande gekommen
Die kantonale Volksinitiative "Starke Gemeinden – starker Kanton" ist mit 4'084 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Dies hat die Bündner Regierung festgestellt.
Die am 10. Mai 2011 eingereichte Verfassungsinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Sie verlangt, dass die Kantonsverfassung und die Gesetzgebung so auszugestalten sind, dass der Kanton eine zukunftsfähige Struktur mit einer sinnvollen Aufgabenverteilung erhält. Zu diesem Zweck ist eine umfassende Gebietsreform, welche verschiedene Grundsätze beinhaltet, vorzunehmen.
Die Initiative wird nun zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Departement für Finanzen und Gemeinden überwiesen.

Gegen geplante ergänzende Übergangsbestimmungen zur Einführung der Spitalfinanzierung
Die Bündner Regierung lehnt die Kommissionsinitiative betreffend "Ergänzende Übergangsbestimmung zur Einführung der Spitalfinanzierung" ab. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates schreibt, ist sie mit dem vorgelegten Entwurf nicht einverstanden und ersucht die Kommission eindringlich, vom Vorhaben ersatzlos Abstand zu nehmen.
Die Regierung versteht zwar die Sorgen, die sich die eidgenössischen Räte über die mögliche Prämienentwicklung als Folge der neuen Spitalfinanzierung machen. Sie ist aber der Meinung, dass die vorgesehene Regelung weder praktikabel noch adäquat ist, da gesicherte Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung auf die Prämienhöhe zwangsläufig frühestens im zweiten Jahr nach deren Einführung vorliegen können.
Ausserdem weist die Regierung darauf hin, dass die mit der neuen Spitalfinanzierung einhergehende Mehrbelastung der Kantone beziehungsweise der Steuerzahler und der Krankenversicherer oder der Prämienzahler zu Gunsten der Zusatzversicherten im Bundesparlament vertieft diskutiert und bewusst in Kauf genommen wurde. Nun nachträglich die "Spielregeln" zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung zu ändern, widerspricht den Geboten der Rechtssicherheit und der Rechtsbeständigkeit.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Luzein: An das Projekt "Werkhof Luzein" der Gemeinde Luzein wird ein Beitrag von höchstens 384'000 Franken zugesichert.
  • Thusis: Das Projekt "Werkhof Thusis" der Gemeinde Thusis wird mit einem Beitrag von maximal 330'000 Franken unterstützt.
  • Untervaz: Das Projekt "Walderschliessung Vazer Alp" der Gemeinde Untervaz wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'721'900 Franken zugesichert.
  • Sils i. E./Segl: Die von der Gemeinde Sils i. E./Segl beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 18. November 2010 wird genehmigt.
  • Tschappina: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina vom 15. Februar 2011 wird genehmigt.


Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'141'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Julier-/Malojastrasse: Baumeisterarbeiten Mot – Sur Gonda


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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