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Die Bündner Regierung hat verschiedene vom Grossen Rat im Rahmen der Gemeindereform beschlossene Gesetzesrevisionen in Kraft gesetzt. Ausserdem hat sie ihre Vernehmlassungsantwort zu einer geplanten Anpassung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes verabschiedet.

Gemeindereform: Verschiedene Gesetzesrevisionen treten in Kraft
Im Rahmen der laufenden Gemeindereform sind vier vom Grossen Rat in der Februarsession genehmigte Gesetzesrevisionen von der Regierung auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt worden. Dies betrifft die Teilrevisionen des Gemeindegesetzes, des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich, der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich sowie des Strassengesetzes. 
Die Teilrevisionen wurden vom Grossen Rat am 16. Februar 2011 beschlossen. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Als Neuerung werden damit künftig Quorumsabstimmungen bei Gemeindefusionen rechtlich verankert. Zugleich werden bestehende Fusionshemmnisse im Finanzausgleich und bei der Erschliessung mit Kantonsstrassen abgebaut.

Vorgeschlagene Lockerung der Bestimmungen zur Erneuerung von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone wird begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt in ihrer Vernehmlassungsantwort die geplante Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Diese strebt eine Liberalisierung im Umgang mit ausserhalb der Bauzonen gelegenen ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnbauten an.
Den Vorschlag hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates im Rahmen der Standesinitiative "Bauen ausserhalb der Bauzone" des Kantons St. Gallen ausgearbeitet. Mit der Revision sollen Bewilligungen für Erneuerungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone künftig nicht mehr davon abhängen, ob ein Gebäude 1972 landwirtschaftlich oder nicht-landwirtschaftlich genutzt war. Heute gilt bei Bewilligungen der 1. Juli 1972 als Stichtag, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft getreten war.
Laut der Regierung kann die geltende Regelung zu Verzögerungen und Streitfällen führen, da die Nutzung im Jahr 1972 zum Teil nur schwer nachweisbar ist. Ebenfalls begrüsst die Regierung, dass die Möglichkeit des Wiederaufbaus an die Bedingung geknüpft wird, die äussere Erscheinung des Gebäudes nicht wesentlich zu ändern. Damit soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften schleichend verloren geht. Nach Ansicht der Regierung sorgt diese Regelung für einen identitätswahrenden Umgang mit der betreffenden Kulturlandschaft und es lassen sich beim Wiederaufbau auch nachteilige Entwicklungen wirksam vermeiden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Alterszentrum Guggerbach in Davos: An die Schaffung von 36 zusätzlichen Pflegebetten im Alterszentrum Guggerbach in Davos wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von total 5'760'000 Franken zugesichert.
  • Alters- und Pflegeheim St. Martin in Cazis: An den Um- und Erweiterungsbau des Alters- und Pflegeheims St. Martin in Cazis, der die Umwandlung von Zweibettzimmern in sechs neue Einbettzimmer vorsieht, wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von 720'000 Franken zugesichert.
  • "Künstliche Lawinenauslösung Val da Föglia": Das Projekt "Künstliche Lawinenauslösung Val da Föglia" bei der Samnaunerstrasse auf Gebiet der Gemeinde Tschlin wird genehmigt und mit einem Beitrag von 423'750 Franken unterstützt.
  • "Center da sandà Engiadina Bassa": Der Stiftung "Center da sandà Engiadina Bassa" wird an das Projekt "Nationalparkregion – Gesundheitsregion" ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 690'000 Franken für die Projektperiode von 2011 bis 2015 zugesichert.
  • Verein Humanitäre Russlandhilfe: Für die 20. Hilfsmission des Vereins Humanitäre Russlandhilfe (VHR) wird ein Beitrag von 30'000 Franken gewährt.


Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'630'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Haldensteinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Haldenstein innerorts
- Jeninserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Im Zogg – Teilerrüfi


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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