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Die Bündner Regierung hat das Vorhaben des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof in Landquart gutgeheissen, ab Herbst 2012 als neues Angebot einen Bildungsgang der Höheren Fachschule zum Agrotechniker/Agrotechnikerin einzurichten. Ausserdem hat sie eine Teilrevision der Jagdverordnung beschlossen, die eine neue Regelung beim Zugang zum Jagdgebiet vor Beginn der Jagd beinhaltet. Schliesslich hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verabschiedet.

Neuer Bildungsgang "Agrotechniker/-in HF" am Plantahof geplant
Am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum (LBBZ) Plantahof in Landquart soll als neues Angebot der Bildungsgang der Höheren Fachschule zum Agrotechniker/Agrotechnikerin eingerichtet werden. Die Bündner Regierung hat das entsprechende Vorhaben genehmigt.
Das neue Angebot soll im Herbst 2012 starten. Das LBBZ will die Ausbildung auf die für Graubünden wichtigen Berufsfelder Herdenmanagement, landwirtschaftliche Betriebswirtschaft und Regionalentwicklung ausrichten. Der Bildungsgang HF "Agrotechniker/in" basiert auf dem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigten Rahmenplan "Agrotechnik HF". Es richtet sich an Personen, für die das Studium an der Fachhochschule nicht in Frage kommt, welche aber nach dem Lehrabschluss und einem Praxisjahr eine weitere Ausbildung absolvieren möchten. Die Vollzeitausbildung dauert zwei Jahre. Sie wird in der Schweiz bereits in den Kantonen Freiburg, Bern und Zürich angeboten.
Mit diesem neuen Lehrgang kann sich der Plantahof in der Ostschweiz als landwirtschaftliches Kompetenzzentrum bestens positionieren. Am Plantahof erlangen jährlich rund 75 Lernende aus dem Kanton Graubünden den Lehrabschluss als Landwirt.

Teilrevision der Jagdverordnung beschlossen
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der regierungsrätlichen Jagdverordnung genehmigt und auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet eine neue Regelung beim Zugang zum Jagdgebiet vor Jagdbeginn.
Bislang durften Jägerinnen und Jäger am Tag vor Jagdbeginn, am Tag vor Wiederaufnahme der Jagd nach einem Unterbruch, am Eidgenössischen Bettag und am Erntedankfest ab 18.00 Uhr Motorfahrzeuge samt Jagdwaffe für die Fahrt ins Jagdgebiet verwenden oder mit der Waffe den Weg zu ihren Unterkünften antreten. Mit der Teilrevision wird nun der Aufbruch zu den Jagdunterkünften für Jägerinnen und Jäger neu bereits ab 16.00 Uhr gestattet. Dadurch können diese vor allem weit entfernte und schwer zugängliche Jagdunterkünfte noch vor Einbruch der Dunkelheit erreichen.

Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur wird grundsätzlich befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur in ihrer Vernehmlassungsantwort grundsätzlich. Sie verlangt aber eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten.
Gegenstand der Vorlage ist der erste Ausbauschritt bis 2025 im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) im Umfang von 3.5 Milliarden Franken. Auf den Strecken Zürich-Chur, Zürich-Bellinzona-Locarno/Lugano und Bern-Luzern soll der Halbstundentakt eingeführt werden. Für die Privatbahnen sind Massnahmen im Umfang von 300 Millionen Franken vorgesehen, davon 150 Millionen Franken bei der Rhätischen Bahn. Die Finanzierung soll über einen unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen, welcher den befristeten Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) ablöst. Die Vorlage stellt einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" dar, welche die Finanzierungsprobleme des öffentlichen Verkehrs einseitig über eine Verlagerung von Strassenmitteln lösen möchte.
Die Schaffung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds wird von der Regierung begrüsst. Das Investitionsvolumen sollte allerdings nicht bloss 3.5 Milliarden, sondern 5 bis 6 Milliarden Franken umfassen und schneller realisiert werden. Es ist Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass das Netz unterhalten und ausgebaut wird. Die Regierung lehnt es ab, eine neue Finanzverflechtung zu schaffen. Ebenso abgelehnt wird die Einführung eines Kantonsbeitrags in den Bahninfrastrukturfonds. Um die Gleichstellung der SBB und der Privatbahnen zu erreichen und die Finanzierungsströme weiter zu vereinfachen, fordert die Regierung den Bundesrat auf, eine Variante vorzulegen, welche die vollständige Bundesfinanzierung der Privatbahnnetze enthält.

Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes wird begrüsst
Die Bündner Regierung stimmt der vom Bund vorgeschlagenen Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes, die eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette vorsieht, zu. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, stellt der Vorschlag gegenüber den früheren Projekten zur Finanzierung der Erweiterung des Nationalstrassennetzes eine deutliche Verbesserung dar.
Der Bund will 400 Kilometer Strassenverbindungen ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Dadurch resultieren für den Bund Mehrkosten von jährlich rund 305 Millionen Franken. Zur Deckung dieser Kosten soll der Preis der Autobahnvignette auf 100 Franken pro Jahr erhöht werden und es soll eine Kurzzeitvignette für zwei Monate zu 40 Franken geschaffen werden. Die Preiserhöhung der Autobahnvignette soll erst in Kraft treten, wenn die Rückstellung der zweckgebundenen Mittel bei der Spezialfinanzierung des Strassenverkehrs unter den Betrag von 1 Milliarde Franken fällt.
Sollte die Lösung mit der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette nicht zum Tragen kommen, spricht sich die Regierung klar für eine Erhöhung des Zuschlags auf die Mineralölsteuer aus. Eine Kompensation der Beiträge des Bundes an die Kantone kommt für Graubünden nicht in Frage.

Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" stösst auf Ablehnung
Die Bündner Regierung lehnt den vom Bund in die Vernehmlassung geschickten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" ab. Mit diesem sollen die berechtigten Anliegen der Initiative in der Verfassung aufgenommen werden. Ausgehend vom Bedarf der Bevölkerung nach medizinischen Leistungen bezweckt der Gegenentwurf die Gewährleistung einer allen zugänglichen medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität.
Nach Ansicht der Regierung wird mit dem Gegenentwurf die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der medizinischen Grundversorgung sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich umfassend neu geregelt, wobei der Bund seine Kompetenzen ausweitet. Ausserdem werden der Begriff der Grundversorgung wie auch die Voraussetzungen für Interventionen des Bundes nicht definiert.
Die Regierung erachtet die mit der Volksinitiative verfolgten Ziele, die eine Stärkung der Hausarztmedizin vorsehen, grundsätzlich als berechtigt. Die angestrebte verfassungsmässige Bevorzugung der Hausärzte ist aber abzulehnen. Die Regierung ersucht daher den Bund, kurzfristig Massnahmen zur Umsetzung dieser Ziele in die Wege zu leiten. Wirksame Massnahmen des Bundes, um die Hausarztmedizin zu fördern, sieht die Regierung insbesondere im Bereich der Tarifpolitik und der ärztlichen Ausbildung.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Surselva: Die Regierung hat die Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans vom 28. Juni 2011 im Zusammenhang mit der geplanten Skigebietserweiterung Andermatt-Sedrun genehmigt. Damit werden die Voraussetzungen für die nachfolgenden Verfahren nach Seilbahngesetzgebung geschaffen.
  • Ferrera: Die von der Gemeinde Ferrera am 17. Februar 2011 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Klosters-Serneus: Die von der Gemeinde Klosters-Serneus am 13. Februar 2011 beschlossene projektbedingte Nutzungsplanung "Hotel Pardenn" wird genehmigt.
  • Lumbrein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Lumbrein vom 23. Februar 2011 wird genehmigt.
  • Maienfeld: Die von der Stadt Maienfeld am 9. November 2010 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Schlans: Die von der Gemeinde Schlans am 29. März 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Dorfbachgebiet" wird genehmigt.
  • Trun: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trun vom 28. November 2010 wird genehmigt.
  • Val Müstair: Die von der Gemeinde Val Müstair am 3. Dezember 2010 beschlossene Nutzungsplanung "Camping Muglin" wird genehmigt.
  • Churwalden: Die an der Gemeindeversammlung vom 25. März 2011 und an der Urnengemeinde am 29. Mai 2011 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung der Gemeinde Churwalden wird genehmigt.
  • Safien: Das Projekt "Walderschliessung Gün – Neukirch" der Gemeinde Safien wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 2'494'030 Franken zugesichert.
  • Luzein: Das Projekt "Lawinenverbauung Chrütz" der Gemeinde Luzein wird genehmigt und mit Beiträgen von 1'925'000 Franken unterstützt.
  • Lantsch/Lenz: Der Gemeinde Lantsch/Lenz wird für den Umbau und die Sanierung des Schulhauses ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 400'000 Franken zugesichert.
  • Buseno: Der Gemeinde Buseno wird an die Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 252'000 Franken gesprochen.
  • Sur: Der Gemeinde Sur wird für die Verkabelung der Mittelspannungsfreileitung von Sur nach Son Roc und sämtliche Niederspannungsfreileitungen auf der Alp Flix ein Beitrag von 720'000 Franken von Bund und Kanton gewährt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Naturgefahrenmanagement 2011: Das Arbeitsprogramm Naturgefahrenmanagement 2011 mit Gesamtaufwendungen von 1'625'000 Franken wird genehmigt. Das Arbeitsprogramm weist Schwerpunkte im Bereich des Gefahreninformationssystems sowie der Weiterführung und Neuerstellung von Gefahrenkarten in diversen Gemeinden auf.
  • Fundaziun Capricorn: Der Fundaziun Capricorn wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Umbau des Center da Capricorns ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 800'000 Franken sowie ein Kantonsbeitrag von 185'738 Franken gewährt.
  • Denkmalpflege: An die Kosten für die Restaurierung/Sicherung der Burgruine Castels in Luzein wird ein Beitrag von maximal 468'000 Franken entrichtet.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'510'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Mauerkordon Plan d'En – Chavrigls
- Furnastrasse: Baumeisterarbeiten Gaissrügg – Nusstola


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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