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Mit einer Totalrevision des kantonalen Waldgesetzes soll die Organisation des Forstwesens vereinfacht werden. Künftig sollen die Revierträgerschaften im Rahmen von Vereinbarungen für ihre Leistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit entschädigt werden.

Die geltende kantonale Forstgesetzgebung aus dem Jahre 1996 hat sich grundsätzlich bewährt. Sie soll jedoch aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen und aufgrund neuer Bedürfnisse angepasst und neu strukturiert werden.

Schlankere Strukturen, neue Vereinbarungen
Die Hauptzielsetzung der Vorlage besteht darin, die Strukturen im Bereich der Forstorganisation zu vereinfachen. Für jedes Forstrevier entrichtet der Kanton heute an den Lohn einer Revierförsterin oder eines Revierförsters einen Beitrag von 15 Prozent für Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit, wie beispielsweise die Aufsicht über den Schutzwald, Massnahmen im Interesse der Biodiversität und des Forstschutzes sowie Tätigkeiten zur Qualitätssicherung bei der Waldbewirtschaftung. Die Revierträgerschaften werden auch künftig im bisherigen Umfang Aufsichts-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben wahrnehmen. Neu erfolgt aber die Abgeltung im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Revierträgerschaften. Diese erhalten einen Sockelbeitrag und eine leistungsbezogene Entschädigung. Mit dem Sockelanteil werden obligatorische Leistungen in Form einer flächenabhängigen Pauschale (Waldfläche) abgegolten. Aufgaben, wie etwa die Waldpflege und die Waldnutzung sowie die Beratung von Personen mit Privatwald, werden leistungsabhängig entschädigt. Diese Aufgaben und die entsprechende Abgeltung werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen umschrieben und festgelegt.

Durch die Abschaffung von linearen Beiträgen werden hemmende Anreize – namentlich mit Blick auf Gemeindefusionen – beseitigt. Grosse Forstreviere mit viel Holznutzung erhalten künftig zudem höhere Beiträge als kleinere Reviere mit wenig Holznutzung.

Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung bis zum 15. November 2011 freigegeben. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.bvfd.gr.ch abrufbar oder können beim zuständigen Departement bestellt werden.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes, Tel. 081 257 36 01
- Kantonsförster Reto Hefti, Tel. 081 257 38 51

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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