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Die Bündner Regierung hat die Fortsetzung des neuen Fremdsprachenunterrichts auf Primarstufe mit einer weiterführenden Umstellung der Lektionentafeln ermöglicht. Im weiteren hat sie Stellung genommen zur Revision des Medizinalberufegesetzes auf Bundesebene.

Ab 2013/14 sind alle Primarschulklassen auf neuem Sprachkurs
Mit der Einführung von Englisch und dem vorgezogenen Fremdsprachenunterricht in einer Kantonssprache wurden die Lektionentafeln der Primarstufe auf das Schuljahr 2010/2011 hin von der Bündner Regierung angepasst. Da es im Hinblick auf die Umstellung ein Anliegen war, diejenigen Klassen, welche ihren Fremdsprachenunterricht nach den bisher geltenden Lektionentafeln bereits begonnen hatten, mit den neuen Regelungen nicht zu belasten, galten die neuen Lektionentafeln nur für die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse. Nun kann die Umstellung fortgesetzt werden: Die Bündner Regierung hat beschlossen, dass die neuen Lektionentafeln im Laufe der nächsten drei Jahre schrittweise auch in den höheren Klassen der Primarstufe zur Anwendung kommen, sodass sie ab dem Schuljahr 2013/14 schliesslich für alle sechs Klassen der Primarstufe in Kraft sind.

Neues Medizinalberufegesetz beschert Kantonen Mehraufwand
In einer Vernehmlassungsantwort an den Bund begrüsst die Bündner Regierung im Grundsatz die Revision des Medizinalberufegesetzes. Mit der Revision sollen die Aus- und Weiterbildungsziele sowie die Definition der selbstständigen Berufsausübung eines universitären Medizinalberufes angepasst werden. Neu sollen die Kantone im Rahmen der Bewilligungserteilung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung prüfen, ob die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Schweizer Landessprache beherrscht. In ihrer Stellungnahme weist die Bündner Regierung darauf hin, dass mit der vorgesehenen Prüfung der Sprachkenntnisse durch die Kantone im Rahmen der Gesuche für die Berufsausübungsbewilligung von Medizinalpersonen ein erheblicher Zusatzaufwand entsteht.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Sils i.E./Segl: Die Teilrevision der Ortsplanung Zonenplan 1:1'000 Waldhaus der Gemeinde Sils i.E./Segl vom 26. August 2011 wird genehmigt. 
  • Tschlin: Das Wasserbauprojekt der Gemeinde Tschlin für die Revitalisierung des Inns bei San Niclà-Strada wird genehmigt. Der Gemeinde Tschlin wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 132'000 Franken zugesichert.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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