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Die Bündner Regierung hat eine neue Pflegeheimliste erlassen. Die Liste gibt Auskunft über die zur Leistungsabrechnung zugelassenen Alters- und Pflegeheime und zeigt den aktuellen Bedarf an Pflegebetten nach Region. Die Regierung hat sich an ihrer letzten Sitzung zudem mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen beschäftigt.

Neue Bündner Pflegeheimliste verabschiedet
Ab 1. Januar 2012 gilt für den Kanton Graubünden eine neue Pflegeheimliste. Die Bündner Regierung hat die Liste auf diesen Zeitpunkt hin erlassen. Die Pflegeheimliste stellt das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument im stationären Bereich dar. Einerseits soll die Versorgungssicherheit im gesamten Kanton gewährleistet werden. Andererseits sollen keine Überkapazitäten geschaffen werden. Mit der Aufnahme eines Alters- und Pflegeheims beziehungsweise einer Pflegegruppe auf die Liste ist die betreffende Einrichtung berechtigt, Pflegeleistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege maximal im Umfang der festgelegten Kapazitäten (Pflegebetten) mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Gleichzeitig haben diese Einrichtungen Anspruch auf kantonale und kommunale Leistungsbeiträge.
Der Bedarf an Pflegebetten pro Region wurde in der kantonalen Rahmenplanung Pflegeheime im Jahr 2010 festgelegt. In 16 von 19 Planungsregionen liegt die Anzahl Ist-Betten unter der Anzahl Soll-Betten. In diesen Regionen konnten daher sämtliche heutigen Pflegebetten auf die Pflegeheimliste aufgenommen werden. In drei Planungsregionen besteht eine Überkapazität (Cadi Sursassiala, Cadi Sutsassiala und Bregaglia). Die Anzahl der Ist-Betten liegt in diesen drei Regionen teilweise erheblich über der Anzahl Soll-Betten, so dass nicht mehr sämtliche Pflegebetten auf der Liste erscheinen. Insgesamt verfügt der Kanton über 2‘352 Pflegebetten.
PDFLink Pflegeheimliste des Kantons Graubünden 2012

Krankenpflegegesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Die vom Grossen Rat am 16. Juni 2011 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Regierung hat das Inkrafttreten zusammen mit einer Teilrevision der dazugehörenden Verordnung auf diesen Zeitpunkt hin beschlossen. Mit dem neuen Krankenpflegegesetz werden Bundesvorgaben im Bereich der Spitalfinanzierung auf kantonaler Ebene umgesetzt.


Aus Gemeinden und Regionen 
  • Ramosch / Tschlin: Die von den Gemeinden Ramosch und Tschlin beschlossene Vereinbarung vom 21. Oktober 2011 über den Zusammenschluss der Gemeinden zur neuen Gemeinde Valsot per 1. Januar 2013 wird genehmigt. Die Gemeindefusion muss vom Grossen Rat beschlossen werden. 
  • Filisur / Bergün/Bravuogn: Die von den Gemeinden Filisur und Bergün/Bravuogn am 20. Mai 2010 beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung (Steinbruch Farrirola) wird genehmigt. 
  • Flims: Der Arealplan "Plaids" der Gemeinde Flims vom 30. August 2011 wird genehmigt. 
  • Rueun: Der Gemeinde Rueun wird an die Gesamtmelioration zusätzlich ein Kantonsbeitrag von höchstens 900‘000 Franken zugesichert. 
  • St. Martin: Der Gemeinde St. Martin wird an die Gesamtmelioration zusätzlich ein Kantonsbeitrag von höchstens 628'000 Franken zugesichert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Trägerschaft des Wohn- und Pflegeheims Plaids in Flims: An den Umbau und die Erweiterung des Wohn- und Pflegeheims Plaids in Flims wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von insgesamt 2'440'000 Franken gesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'020'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Quadras – Val Pilac – Nisals
- St. Antönierstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Badüsli
- Stulserstrasse: Baumeisterarbeiten Latsch – Stuls 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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