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Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates hat die Botschaft zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorberaten. Sie beantragt dem Grossen Rat, der Vorlage in der kommenden Dezembersession mit einigen Änderungen zuzustimmen.

Die Kommission für Justiz und Sicherheit hat an zwei Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Grossrat Luca Tenchio und im Beisein von Regierungsvizepräsidentin Barbara Janom Steiner sowie weiteren Mitgliedern der Verwaltung den Vorschlag der Regierung zur Ausgestaltung des totalrevidierten Vormundschaftsrechts in Graubünden vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Das vom Bund beschlossene neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, bedingt auf kantonaler Ebene eine von Grund auf neue Behördenorganisation. Die bisherige Vormundschaftsorganisation wird aufgelöst und laut dem Vorschlag der Regierung durch neue Strukturen ersetzt.
Eintreten auf die Botschaft war für die Kommission unbestritten. Sie unterstützte auch einhellig die von der Regierung vorgeschlagenen fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), welche neu vom Kanton finanziert werden und die an die Stelle der bisherigen 17 Vormundschaftsbehörden treten.
Die Amtsvormundschaften werden von sogenannten Berufsbeistandschaften abgelöst. Die Kommission folgte grossmehrheitlich der Auffassung der Regierung, wonach die Berufsbeistandschaften neu eine regionale Aufgabe und nicht mehr Kreisaufgabe bilden sollen. In finanzieller Hinsicht hat dies zur Konsequenz, dass die Berufsbeistandschaften wie bisher von den Gemeinden finanziert werden. Vor diesem Hintergrund beantragt eine Kommissionsminderheit die Kantonalisierung auch der Berufsbeistandschaften.

Umstrittene Aufsichtsfrage
Uneins war die Kommission in der Grundsatzfrage, bei welcher Behörde die Aufsicht über die KESB anzusiedeln sei. Eine knappe Mehrheit folgte diesbezüglich dem Vorschlag der Regierung, welche die Aufsicht als eine Verwaltungsaufgabe bezeichnet und sie dementsprechend der Regierung zuweisen will. Eine starke Minderheit möchte die Aufsicht demgegenüber beim Kantonsgericht ansiedeln. Der Grosse Rat wird diese Frage letztlich verbindlich zu beantworten haben.
Im Übrigen folgte die Kommission geschlossen mit einigen wenigen kleineren Änderungen den Vorschlägen der Regierung.
Nach eingehender Debatte beschloss die Kommission einstimmig, dem Grossen Rat zu beantragen, der Vorlage, die neben einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auch eine Teilrevision der Kantonsverfassung und die Anpassung diverser grossrätlicher Verordnungen umfasst, zuzustimmen.


Auskunftsperson:
Luca Tenchio, Präsident Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates, Tel. 081 252 44 82


Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit
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