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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vorberaten. Mit einigen abweichenden Anträgen empfiehlt sie dem Grossen Rat, der Vorlage zuzustimmen.

Die Bündner Regierung schlägt mit der Botschaft zur Totalrevision des Schulgesetzes eine inhaltlich und formal umfassende Überarbeitung des geltenden Gesetzes vor. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher die Bündner Volksschule auch künftigen Herausforderungen zeit- und situationsgerecht begegnen kann. Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Grossrätin Sandra Locher Benguerel und im Beisein von Regierungsrat Martin Jäger in insgesamt zehn Sitzungen zuhanden des Grossen Rates vorberaten und konnte sich von der erwähnten Zielsetzung überzeugen: Integration des Kindergartengesetzes sowie des Bereichs Sonderpädagogik des Behindertengesetzes in das Schulgesetz; Integrative sonderpädagogische Massnahmen; Gewährleistung eines ununterbrochenen Unterrichts am Vormittag mittels Blockzeiten für den Kindergarten und die Primarschule; bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen bei entsprechender Nachfrage; Erhöhung des Unterrichtspensums von 38 auf 39 Schulwochen, wodurch die wöchentliche Lektionenbelastung sinkt sowie Erhöhung der Anfangsgehälter der Lehrpersonen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, da der Handlungsbedarf ausgewiesen ist und die Botschaft diesem Rechnung trägt.

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Vorlage an Bestehendem festhält, wie insbesondere der Freiwilligkeit des Kindergartens und der Einschulung mit sieben Jahren. Sodann bleibt die Volksschule weiterhin eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden.

Oberste Lohnstufe anheben
Die Kommission ist nach langen und intensiven Beratungen in weiten Teilen der Botschaft gefolgt. Abweichende materielle Anträge werden jedoch auch gestellt. Zum einen betreffend eine über die Botschaft hinausgehende Erhöhung der Lehrpersonengehälter durch eine Erhöhung der obersten Lohnstufe, wobei eine Kommissionsmehrheit 154 Prozent des Ansatzes der ersten Lohnstufe fordert und eine Kommissionsminderheit 150 Prozent (Vorschlag Botschaft: 142 Prozent). Zum anderen beantragt eine Kommissionsmehrheit die Verringerung der Klassengrössen auf maximal 22 Schülerinnen und Schüler (Vorschlag Regierung: maximal 24), und eine Kommissionsminderheit beantragt eine Altersentlastung von Lehrpersonen gemäss dem geltendem Recht. Eine weitere Kommissionsminderheit möchte den Kindergarten für obligatorisch erklären. Des Weiteren begrüsst die Kommission den Vorschlag der Rätoromanen betreffend Lehrmittel und bringt ihn als Antrag in den Grossen Rat. Gemäss dem Vorschlag können rätoromanische Lehrmittel sowohl in Rumantsch Grischun als auch in den Idiomen herausgegeben werden. Eine Kommissionsmehrheit möchte der Rolle der Schulleitung in Form einer "In der Regel-Formulierung" im Gesetz mehr Gewicht geben (Vorschlag Regierung: "Kann-Formulierung"). Im Übrigen beantragt die Kommission noch einige wenige Anpassungen formeller Natur.

Die durch die Botschaft der Regierung ausgelösten Neuerungen führen zu zusätzlichen Nettokosten von insgesamt rund 4.5 Millionen Franken pro Jahr. Davon trägt der Kanton rund zwei Millionen Franken und die Schulträgerschaften der Gemeinden rund 2.5 Millionen Franken. Dazu würden weitere Mehrkosten stossen, wenn die erwähnten Anträge betreffend Lehrerbesoldung und Klassengrössen vom Grossen Rat angenommen würden. Zur Übernahme der Mehrkosten schlägt eine Kommissionsmehrheit einen Verteilschlüssel von 60% zu Lasten des Kantons und 40% zu Lasten der Gemeinden vor, eine Kommissionsminderheit schlägt vor, die Mehrkosten je zur Hälfte zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Dezembersession beraten.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Sandra Locher Benguerel, Tel. 079 658 13 53


Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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