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Die Wasserkraft in der Val Russein kann stärker genutzt werden: Die Regierung hat die neue Wasserrechtskonzession und den neu geregelten Heimfallverzicht genehmigt. Im Weiteren hat die Regierung eine Bestimmung zum Gebrauch von Motorfahrzeugen durch Sozialhilfeempfänger erlassen.

Konzession für Ausbau des Kraftwerks Russein gutgeheissen
Die Bündner Regierung hat die Wasserrechtskonzession für das Projekt zum Ausbau des Kraftwerks Russein und die dazugehörende Heimfallverzichtsvereinbarung genehmigt.

Das Studienkonsortium Russein, bestehend aus der Axpo Hydro Surselva AG sowie den Standortgemeinden Disentis/Mustér und Sumvitg, bekam am 13. Februar 2011 von den beiden Gemeindeversammlungen das Recht verliehen, die Wasserkraft in der Val Russein durch den Ausbau der bestehenden Kraftwerksanlagen neu zu nutzen. Das Projekt hat ein gesteigertes Leistungsvermögen der Kraftwerkszentrale Russein von neu 24 Megawatt zum Ziel. Es wird mit einer durchschnittlichen Jahresproduktion von 64 Gigawattstunden gerechnet. Der Ausbau beinhaltet eine um fünf Meter erhöhte Staumauer in Barcuns, eine neue und erdverlegte Druckleitung sowie zwei neue Maschinengruppen im Zentralgebäude. Zudem erfolgt die Wasserrückgabe neu bei der Mündung des Russeinbachs in den Vorderrhein. Es wird mit Investitionskosten von rund 70 Millionen Franken gerechnet.

Die von der Regierung genehmigte Konzession zur Nutzung der Wasserkraft wird für 80 Jahre erteilt. Die bestehende Konzession wäre noch bis Mitte 2027 gültig gewesen. Aus Sicht der Regierung liegt der Vorteil der vorgezogenen Konzessionserneuerung darin, dass dies zu einem Zeitpunkt stattfinden kann, der energiepolitisch, betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und arbeitspolitisch günstig liegt. Nachdem die Konzession erteilt worden ist, hat das Studienkonsortium ein Projekt zu erarbeiten und dieses genehmigen zu lassen.

Zusammen mit der Erteilung der Wasserrechtskonzession wurde auch der Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen in einer Vereinbarung neu geregelt. Die Heimfallverzichtsentschädigung zugunsten der öffentlichen Hand beträgt 19 Mio. Franken. Dieser Betrag wird zu 54.3 Prozent auf die Konzessionsgemeinden und zu 45.7 Prozent auf den Kanton aufgeteilt. Somit beläuft sich der Anteil der Heimfallverzichtsentschädigung der beiden Gemeinden auf gesamthaft 10.317 Mio. Franken und jener des Kantons auf 8.683 Mio. Franken. Die Entschädigung erfolgt in Form einer Aktienbeteiligung an einer noch zu gründenden Kraftwerksgesellschaft, wobei die Gemeinden Disentis/Mustér sowie Sumvitg mit je 15 Prozent und der Kanton mit zehn Prozent am Aktienkapital beteiligt sind.

Keine Sozialhilfegelder fürs eigene Auto
Die Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger (Kantonales Unterstützungsgesetz) angepasst. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zum Besitz und zur Benutzung von Motorfahrzeugen. Demnach dürfen Sozialhilfeempfänger/-innen ein Motorfahrzeug nur dann zu Eigentum haben oder – sofern es Dritten gehört – regelmässig benutzen oder besitzen, wenn sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen darauf angewiesen sind. Andernfalls erhält die betroffene Person eine um die mit dem Motorfahrzeug verbundenen Kosten reduzierte Sozialhilfeleistung. Mit der neuen Bestimmung soll sichergestellt werden, dass der Unterhalt eines Fahrzeuges nicht durch Zweckentfremdung von öffentlichen Geldern sichergestellt wird.

Bewirtschaftungsbeiträge neu festgelegt
Die kantonalen Beiträge an die Kosten für ökologische Leistungen der Landwirtschaft sind von der Regierung neu festgesetzt worden. Der Grund ist ein Systemwechsel in der Beitragszahlung. Bis Ende 2011 wurden Beiträge zum Erhalt und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit besonderer biologischer Qualität vom Kanton auch gesamtbetrieblich ausgerichtet. Neue Vorgaben des Bundes verlangen hingegen nur noch Beiträge pro Flächeneinheit. Die Umlagerung hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Summe der Beiträge.

Sportförderung des Bundes im Grundsatz begrüsst
Die neuen Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) werden von der Bündner Regierung grundsätzlich befürwortet. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält, unterstützt sie insbesondere das vereinfachte Beitragssystem in der Sportförderung. Sie weist aber auch darauf hin, dass die neu geschaffene Möglichkeit der Teilnahme von fünf- bis zehnjährigen Kindern am J+S-Programm mit erheblichen Kosten für die Kantone verbunden ist. Weiter wird von der Regierung etwa vorgeschlagen, dass bei schulisch organisierter Grundbildung der Sportunterricht pro Schuljahr mindestens 110 Lektionen (statt wie vorgesehen mindestens 80 Lektionen) umfasst.

Anerkennungspreis für Waldwochen Sur En
Die Waldwochen Sur En im Unterengadin sind kürzlich von der ARGE Alpenländische Forstvereine mit einem Anerkennungspreis bedacht worden. Die Auszeichnung fand vergangenen Freitag bei der Verleihung des internationalen Alpinen Schutzwaldpreises 2011 in Schaan im Fürstentum Liechtenstein statt. Die Regierung freut sich über den Anerkennungspreis und sieht darin die Leistung der Veranstalter gewürdigt, der Bevölkerung den Wald als existentiellen Bestandteil des einheimischen Kultur- und Lebensraumes näher zu bringen.


Aus Gemeinden und Regionen

  • Bregaglia: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bregaglia vom 23. Oktober 2011 wird genehmigt. Die Revision beinhaltet eine projektbezogene Anpassung der Nutzungsplanung im Bereich des Hotels Maloja Kulm. 
  • Davos: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Davos vom 28. August 2011, umfassend einen Zonenplan 1:2'000 Monstein, wird genehmigt. 
  • Luzein: Die von der Gemeinde Luzein am 25. August 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Sie umfasst einen Zonenplan mit Gestaltungselement 1:1'000 Pany, Schwimmbad. 
  • Grono: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan im Massstab 1:5'000 für die Quelle Fontanin in der Val Grono vom 16. November 2011 werden genehmigt. 
  • Susch/Lavin/Guarda/Ardez/Ftan/Tarasp: Die Statuten des Gemeindeverbandes "Macun-Produkte" werden genehmigt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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