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Das CSEM-Forschungszentrum für Nanomedizin in Landquart wird vom Kanton weiter gefördert. Nach der Startphase sollen 2012 und 2013 die Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Förderbeitrag für CSEM-Forschungszentrum in Landquart
Der Kanton Graubünden unterstützt die Weiterentwicklung des Forschungszentrums für Nanomedizin in Landquart des Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM SA). Die Regierung hat für 2012 und 2013 einen Förderbeitrag von insgesamt zwei Millionen Franken zugesichert. Dazu kommt ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von einer Million Franken, den Bund und Kanton beisteuern. Vorbehalten bleiben die Krediterteilungen für das Jahr 2013 durch den Grossen Rat sowie die Genehmigung des NRP-Umsetzungsprogrammes 2012-2015 durch den Bund.

Die Erfahrungen der ersten vier Betriebsjahre haben gezeigt, dass der Aufbau und die Konsolidierung der Forschungsdivision CSEM in Landquart (CSEM LQ) mehr Zeit in Anspruch nimmt als vorgesehen. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise konnten nicht alle zu Beginn gesetzten Ziele erreicht werden. Künftig soll sich das Zentrum auch stärker auf die regionale Industrie ausrichten, was unter anderem Bestandteil einer neuen Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der CSEM SA ist. Entwicklungspotenzial ist vorhanden. Das Zentrum plant bis 2013 rund 20 qualifizierte Mitarbeitende zu beschäftigen und trägt dazu bei, Spitzenkräfte aus der regionalen Industrie weiterzubilden. Darüber hinaus profitiert das Alpenrheintal von einer Aufwertung der Region durch die Bekanntheit der CSEM SA und einer Verbesserung der internationalen Vernetzung. Dies erhöht die Chancen, dass sich weitere Hightech-Firmen in der Region ansiedeln werden.

Aussicht auf eine erfolgreiche Weiterentwicklung und Etablierung des Zentrums gibt zudem die laufende Neuausrichtung der Bildungs- und Forschungslandschaft des Alpenrheintals. Die Kantone St. Gallen und Graubünden verfolgen verschiedene Projekte im Bereich Wissens- und Technologietransfer, welche Einfluss auf die künftige Entwicklung des CSEM LQ haben.

Publikationsgesetz in Kraft gesetzt
Der Grosse Rat beschloss am 19. Oktober 2011 den Erlass des Gesetzes über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz). Die Regierung hat das Publikationsgesetz nun rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Genügend Sonderschulplätze im Kanton Graubünden
Die Regierung lehnt es ab, im Kinderheim Therapeion in Zizers zusätzliche Sonderschulplätze anzuerkennen. Der Bedarf an Sonderschul- oder Langzeitplätzen sowie Förder- und Betreuungsplätzen (vor allem für Ferien- und Wochenendentlastungen) in nicht anerkannten Sonderschulinstitutionen wird als nicht gegeben eingestuft. Anlass zu diesem Entscheid gab ein entsprechendes Gesuch der Stiftung Kinderheim Therapeion, die damit die Voraussetzungen für eine mögliche Fusion mit dem Schulheim Chur abklären wollte.

Gesetzesentwurf für private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland begrüsst
Private Sicherheitsdienstleistungen, die von der Schweiz aus im Ausland erbracht werden, sollen in einem neuen Bundesgesetz geregelt werden. In einer Stellungnahme an den Bund befürwortet die Bündner Regierung das Ziel des Gesetzesentwurfes. Demnach sollen im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen über ein Meldeverfahren erfasst, respektive gewisse Tätigkeiten von Gesetzes wegen von vornherein verboten werden (z.B. Söldnerverbot). Bei der Auslagerung von Kompetenzen zur Ausübung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen ist laut der Bündner Regierung hingegen grösstmögliche Zurückhaltung geboten. Dies obschon der Staat durchaus ein Interesse daran haben könne, sich im Sicherheitsbereich durch Private zu entlasten.

Aus Gemeinden und Regionen

  • Landquart: Die neue Verfassung der aus der Fusion zwischen den Gemeinden Igis und Mastrils hervorgegangenen Gemeinde Landquart vom 27. November 2011 wird genehmigt.
  • Mesocco: Das im Auftrag der Gemeinde Mesocco vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Strada forestale Gumegna, Tratta Deira - Cianzela" wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'260'000 Franken zugesichert.
  • Zuoz: Die von der Gemeinde Zuoz am 29. Juni und 3. August 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet die Erweiterung der Gewerbezonen in den Gebieten "Resgia" und "Curtinellas" sowie eine Anpassung der Gefahrenzone im Gebiet "Crasta".
  • Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer: Die Statuten des Regionalverbandes "Herrschaft/Fünf Dörfer" werden genehmigt. Mit der auf den 1. Januar 2012 erfolgten Gründung des Regionalverbandes erfolgt gleichzeitig der Austritt der Gemeinden Fläsch, Igis/Mastrils (bzw. Landquart), Jenins, Maienfeld, Malans, Trimmis, Untervaz und Zizers aus dem Regionalverband Nordbünden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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