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Die Regierung des Kantons Graubünden empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative zum Zweitwohnungsbau, weil diese für nicht weniger als rund 135 der 176 Bündner Gemeinden auf unabsehbare Zeit einen abrupten Baustopp für Zweitwohnungen bewirken würde und daher weit über das Ziel hinaus schiesst. Deshalb stellen sich auch der Bundesrat sowie das eidgenössische Parlament gegen die Initiative.

Stattdessen setzt die Regierung auf den von ihr vor zwei Jahren erlassenen Richtplan "Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung", welcher die Zweitwohnungsproblematik mit differenzierten Lösungsansätzen angeht und damit den unterschiedlichen Verhältnissen in den einzelnen Gemeinden und Regionen Rechnung trägt.

Initiative wirft St. Moritz und das Calancatal in den gleichen Topf
Die Initiative reagiert auf die in gewissen Fremdenverkehrszentren herrschende Bautätigkeit mit einem völlig überzogenen und unverhältnismässigen Schematismus. Indem Zweitwohnungen laut Initiative künftig nur noch dort bewilligt werden dürfen, wo der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamttotal der Wohnungen eine fixe Grenze von 20% nicht übersteigt, nimmt sie in Kauf, dass in Graubünden rund 135 Gemeinden, also drei Viertel aller Gemeinden, von einem abrupten und dauernden Baustopp betroffen wären. Gravierend daran ist, dass viele dieser betroffenen Gemeinden dem strukturschwächeren ländlichen Gebiet angehören, wo der hohe Zweitwohnungsanteil lediglich die Folge der Abwanderung ist. Die Initiative wirft also ohne jegliche Rücksichtnahme auf vorhandene strukturelle und regionale Unterschiede alle Gemeinden in den gleichen Topf, was inakzeptabel ist. Die Initiative ist auch zu radikal: der ihr zugrunde liegende Baustopp-Ansatz lässt die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der Parahotellerie im Alpenraum völlig ausser Acht. In Graubünden werden sechs Millionen und damit die Hälfte aller Übernachtungen in Zweitwohnungen generiert, was für die Auslastung der touristischen Einrichtungen wie Bergbahnen etc. und damit für den Erhalt von Arbeitsplätzen sehr wichtig ist. Ein weiterer gravierender Mangel der Initiative ist, dass sie nicht zwischen förderungswürdigen bewirtschafteten (warmen) und unbewirtschafteten (kalten) Zweitwohnungen unterscheidet und damit alle Zweitwohnungen unbesehen der Belegungsdauer über einen Leisten schlägt.

Kanton und Gemeinden haben bereits wirksame Massnahmen ergriffen
Die Bündner Regierung setzt zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus auf den rechtskräftigen Richtplan "Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung". Dieser legt den Fokus auf diejenigen Gemeinden, die von den Auswüchsen des Zweitwohnungsbaus effektiv betroffen sind, und er sieht für diese Gemeinden nebst begrenzenden Massnahmen zur Eindämmung kalter Betten auch fördernde Elemente zugunsten erschwinglicher Wohnungen für die einheimische Bevölkerung sowie zugunsten nachhaltiger Beherbergungsformen wie Hotels und gut ausgelastete Ferienwohnungen vor. Konkret werden 35 touristische Gemeinden verpflichtet, bis 2013 in ihren Baugesetzen die Zunahme unbewirtschafteter Zweitwohnungen auf 30 – 50% der bisherigen Produktion zu begrenzen und per sofort bei Neueinzonungen solche Zweitwohnungen ganz auszuschliessen. Für die fördernden Massnahmen zugunsten des Erstwohnungsbaus und nachhaltiger Beherbergungsformen stellte der Kanton den Gemeinden ein Werkzeugkasten zur Verfügung, der es ihnen ermöglicht, auf ihre Verhältnisse zugeschnittene massgeschneiderte Massnahmenpakete zu schnüren. Rund die Hälfte der in die Pflicht genommenen 35 Gemeinden hat die richtplanerischen Obliegenheiten inzwischen bereits rechtskräftig umgesetzt, und die andere Hälfte ist daran, dies zu tun. Bei den begrenzenden Massnahmen stehen Zweitwohnungskontingentierungen und Erstwohnungsanteilspläne im Vordergrund.

Die Initiative ist somit nicht nur überzogen und zu starr, sondern sie erweist sich angesichts der Aktivitäten von Kanton und betroffenen Gemeinden auch als unnötiger Eingriff in die Souveränität des Kantons und die Autonomie der Gemeinden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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