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Die Regierung unterstützt die Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+. Ausserdem beschloss sie, der Vereinbarung zur Harmonisierung der gesamtschweizerischen Polizeiinformatik beizutreten. Im Weiteren hat sie Verordnungen zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung sowie zum Geoinformationsgesetz erlassen.

Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ befürwortet
Die Bündner Regierung hat zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ des Bundesrates Stellung genommen. Der Bericht liefert ihrer Ansicht nach einen umfassenden Überblick über den heutigen Stand in den Bereichen des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes, zeigt strategische Handlungsfelder auf und beleuchtet mögliche Gestaltungsoptionen. Die gewählten Schwerpunkte sind für die Bündner Regierung nachvollziehbar und richtig. Sie begrüsst insbesondere, dass im Bericht auch Optionen beschrieben werden, die über die heutigen rechtlichen Möglichkeiten hinaus gehen und gegebenenfalls Gesetzes- oder sogar Verfassungsänderungen bedingen.
In ihrer Stellungnahme weist die Bündner Regierung aber auch darauf hin, dass die Auseinandersetzung mit der Frage der Konzeption des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz fehlt. Dabei ist sie klar der Auffassung, dass diese beiden Bereiche jeweils in einem eigenen Gesetzeserlass zu regeln sind. Weiter bemängelt die Regierung, dass die Optionen zur Ausgestaltung der Dienstpflicht im Berichtsentwurf nur marginal dargestellt werden. Sie erwartet deshalb, dass die im Rahmen der Folgearbeiten zu diesem Bericht eingesetzten Arbeitsgruppen paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern zusammengesetzt werden.

Graubünden tritt Vereinbarung zur Harmonisierung der gesamtschweizerischen Polizeiinformatik bei
Die Bündner Regierung hat beschlossen, der Vereinbarung zur Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz beizutreten. Ziel der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen ist, die Polizeiinformatiksysteme der Schweiz zu harmonisieren und damit die innere Sicherheit zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Vereinfachung der Abläufe und die Nutzung der Synergien finanzielle Einsparungen zur Folge haben.

Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung erlassen
Die Regierung setzte das Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz) per 1. Januar 2012 in Kraft. Dazu hat sie nun eine Verordnung erlassen. Die Bestimmungen regeln unter anderem die Zuständigkeiten, die Organisationsformen und weitere für den Vollzug notwendige Einzelheiten. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft. Die bisherige Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben.

Verordnungen zum Geoinformationsgesetz erlassen
Die Regierung setzte das Kantonale Geoinformationsgesetz per 1. Januar 2012 in Kraft. Dazu hat sie zwei neue Verordnungen erlassen. Die Geoinformationsverordnung regelt insbesondere die Organisation sowie technische Details bezüglich Geodatenkataloge, Qualität, Historisierung und Archivierung der Daten. Die neue Verordnung über die amtliche Vermessung enthält technische und verfahrensrechtliche Einzelheiten sowie weitere materielle Bestimmungen in den Bereichen Vermarkung, Vermessung, Nachführung und geografische Namen. Die Verordnungen treten per 15. Februar 2012 in Kraft.


Aus Gemeinden und Regionen 
  • Davos: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Davos vom 28. August 2011 wird genehmigt. Inhalt der Teilrevision bildet die dem Grossen Landrat neu eingeräumte Möglichkeit, Mitglieder von Gemeindebehörden unter gewissen Voraussetzungen ihres Amtes zu entheben (Amtsenthebungsverfahren). 
  • Grüsch / Seewis: Die Teilrevision der Statuten des "Schulverbandes Grüsch / Seewis" wird genehmigt. 
  • Leggia: An die finanzausgleichsberechtigten Kosten sichert die Regierung für den Neubau und die Sanierung der Strassen Camon und Risere einen Beitrag von maximal 110'400 Franken zu.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 2'600'000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Schanfiggerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Maladers – St. Peter


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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