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Für die Weiterentwicklung der kantonalen Integrationspolitik ist eine neue Grundlage geschaffen worden: Im Auftrag der Regierung hat eine breit abgestützte Integrationskommission Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in Graubünden erarbeitet. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen an sämtliche von der Integration betroffenen Akteure.

Integration ist eine staatliche und gesellschaftliche Kernaufgabe. Bund, Kantone und Gemeinden haben gemeinsam günstige Bedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben zu schaffen. Zur strategischen Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern hat die Regierung im März 2010 eine Integrationskommission unter der Leitung der kantonalen Integrationsdelegierten Patricia Ganter eingesetzt. Vertreter von Gemeinden, der Wirtschaft, der Landeskirchen und Religionsgemeinschaften, von Verbänden, Vereinen und Organisationen sowie der ausländischen Wohnbevölkerung haben Leitlinien der Integrationsförderung in einem Bericht zusammengefasst. Die Leitlinien sind in den kommenden Jahren richtungsweisend für Aktivitäten von Kanton und Gemeinden. Sie dienen als Basis für die Erarbeitung von – allenfalls notwendigen – rechtlich verbindlichen Normen auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Die Kommission hat in ihrem Bericht die wichtigsten integrationsrelevanten Handlungsfelder für die Zukunft aufgeführt und dazu Empfehlungen formuliert. Diese haben zum Ziel:
  • die Förderung der sprachlichen und interkulturellen Verständigung auf allen Ebenen, 
  • eine bedarfsorientierte Informationsvermittlung für Zugewanderte wie Einheimische, 
  • eine Bildungspolitik, die bestmögliche Voraussetzungen für den Erfolg in der Schule und für den Einstieg in die Berufswelt schafft, 
  • eine Wirtschaft, die ihre soziale Verantwortung im Integrationsbereich wahrnimmt und für ihre ausländischen Mitarbeitenden berufliche Perspektiven eröffnet, 
  • Verwaltungsstellen, die auf Interkulturalität sensibilisiert und mit ihren Leistungen für alle zugänglich sind.
Beispiele einer verstärkten Integrationsförderung
Im Wissen, dass bereits heute viel für die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung getan wird – vor allem in der Schule und am Arbeitsplatz – hat die Kommission eine Fülle von Vorschlägen erarbeitet. Einige Beispiele: Ein niederschwelliges Sprachkursangebot soll auch lernungewohnte Personen erreichen. Interkulturelle Übersetzer/-innen sollen in der Schule sowie im Sozial- und Gesundheitswesen mehr zum Einsatz kommen. Neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer sollen besser informiert werden. Allgemein sozial benachteiligte Kinder im Vorschulalter sollen gefördert werden. In der Schule soll die Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern verstärkt werden. Fremdsprachige Jugendliche sollen im Übergang in die Berufswelt besser unterstützt werden. Niederschwellige berufsqualifizierende Massnahmen sollen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Heute haben rund 32'000 Menschen im Kanton Graubünden eine ausländische Staatsangehörigkeit. Sie stammen aus 122 Nationen. Erfolgreiche Integration bedeutet nicht nur eine Chance für die ausländische Wohnbevölkerung, sondern auch für die Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" führt Integration zu einem guten und friedlichen Zusammenleben und zur Stärkung des Gemeinsinns. Gegenseitiger Respekt und Entwicklungsperspektiven für alle spielen dabei eine entscheidende Rolle.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
- Patricia Ganter, kantonale Integrationsdelegierte, Tel. 081 257 36 81


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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