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In der Botschaft an den Grossen Rat zur Totalrevision des Schulgesetzes sind die Mehrkosten, welche die Reduktion der Vollzeitpensen der Lehrerschaft verursacht, falsch angegeben. Die Bündner Regierung hat von den höheren Mehrkosten Kenntnis genommen.

Die Diskussionen im Nachgang zur Behandlung der Vorlage zur Totalrevision des Schulgesetzes im Grossen Rat haben gezeigt, dass die in der Botschaft dargestellten Berechnungen zu den Mehrkosten, welche die Reduktion der Vollzeitpensen der Lehrperson verursacht, falsch sind. Auf Seite 685 der Botschaft Heft Nr. 6 / 2011-2012 "Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz)" wurde festgehalten:
"Reduktion Vollzeitpensum der Lehrpersonen: Durch die Senkung der Jahreslektionen von 1140 (38 Schulwochen zu 30 Lektionen) auf 1131 (39 Schulwochen zu 29 Lektionen) für ein Vollzeitpensum der Primar- und Sekundarlehrpersonen (entspricht einer Senkung von 0.8 Prozent) bzw. von 950 Jahresstunden (38 Schulwochen zu 25 Stunden) auf 936 Jahresstunden (39 Schulwochen zu 24 Stunden) auf Kindergartenstufe (entspricht einer Senkung von 1.5 Prozent) wird entsprechend mehr Lehrpersonal benötigt."

Diese Überlegung ist deshalb falsch, weil die Schulträger in Graubünden ihre Lehrpersonen nicht gestützt auf Jahreslektionen entschädigen. Zur Ermittlung der Lohnveränderungen ist einzig die Zahl der wöchentlich unterrichteten Lektionen lohnentscheidend (Wochenpensum). Die Zahl der Schulwochen, respektive der Ferien hat auf die Entlöhnung der Lehrpersonen keinen Einfluss.
Zudem hat sich gezeigt, dass bei der Berechnung der Reduktion des Vollzeitpensums der Klassenlehrpersonen von einer falschen Annahme ausgegangen wurde. So wurde der Anteil der Klassenlehrpersonen am Total aller Lehrpersonen zu tief festgelegt.

Berechnung und Mehrkosten gemäss korrekten Annahmen
Die Kostenberechnungen müssen auf folgenden zwei Berechnungsgrundlagen erfolgen: 
  • Wie viel Unterricht müssen die Lehrpersonen für ein Vollzeitpensum pro Woche neu erteilen? (Kosten infolge Veränderungen des Wochenpensums der Lehrpersonen) 
  • Wie viel Unterricht müssen die Schulträger pro Woche gewährleisten? (Aufgrund des Entscheides des Grossen Rates im Dezember 2011 zum Antrag Märchy, die wöchentlichen Lektionenzahlen der Schülerinnen und Schüler bis Einführung des Lehrplans 21 nicht zu ändern, bleibt die bisherige Stundendotation unverändert.)
Die Berechnungen sind somit wie folgt anzustellen: 
  • Für Primar- und Sekundarlehrpersonen von 30 auf 29 Lektionen pro Woche. Dies entspricht einer Senkung des Vollzeitpensums pro Woche um eine Lektion (bzw. 3.3 Prozent statt 0.8 Prozent gemäss Annahme Botschaft) 
  • Für Kindergartenlehrpersonen von 25 auf 24 Stunden pro Woche. Dies entspricht einer Senkung des Vollzeitpensums pro Woche um eine Stunde (bzw. 4 Prozent statt 1.5 Prozent gemäss Annahme Botschaft). 
  • Für Klassenlehrpersonen von 29 auf 28 Lektionen pro Woche. Dies entspricht einer Senkung des Vollzeitpensums pro Woche um eine Lektion (bzw. 3.4 Prozent). In den Unterlagen zur Botschaft wurde mit einem zu tiefen Anteil der Klassenlehrpersonen gerechnet.
Mehrkosten gegenüber der Botschaft
Dies führt zu folgenden Kostenveränderungen:

Kostenposition gemäss Seite 683 der Botschaft  Bisher  Neu 
Reduktion Vollzeitpensum Lehrpersonen 403'591 1'704'050
Reduktion Vollzeitpensum Klassenlehrpersonen 590'264 1'127'789
Reduktion Vollzeitpensum Kindergartenlehrpersonen 74'428 202'018

Die Differenz zur Botschaft beträgt somit gesamthaft 1'965'574 Franken. Falls die Schülerpauschalen nicht entsprechend angepasst werden, fallen diese Mehrkosten vollständig bei den Schulträgerschaften an.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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