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Die Psychiatrischen Dienste Graubünden sollen sich noch stärker unternehmerisch behaupten können: Die Regierung hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Psychiatrie-Organisationsgesetzes gestartet. Im Weiteren hat die Regierung die Wasserrechtskonzession für das Kraftwerkprojekt Tiefencastel Plus genehmigt.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die PDGR
Die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sollen den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, um die neu leistungsbezogene Finanzierung der Spitäler und der Behinderteneinrichtungen umsetzen zu können. Dazu sollen die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Regierung hat die Revision des Gesetzes über die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen des Kantons Graubünden (Psychiatrie-Organisationsgesetz) bis zum 30. April 2012 zur Vernehmlassung freigegeben. Die Gesetzesrevision beinhaltet folgende Punkte: Den PDGR werden die betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen mit Ausnahme des Gutsbetriebes Waldhaus im Baurecht übertragen, die PDGR werden mit einem Dotationskapital von maximal zehn Millionen Franken ausgestattet, und es wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Reserven zu bilden.

Die Übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke im Baurecht an die PDGR trägt aus Sicht der Regierung dazu bei, dass sich die PDGR im zunehmend dynamischeren Marktumfeld behaupten können. Zudem müssen die PDGR aufgrund des Wechsels vom Kostendeckungsprinzip zur leistungsbezogenen Finanzierung der Spitäler und Behinderteneinrichtungen per 1. Januar 2012 über ausreichend Eigenkapital verfügen, um ihren Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Der Kanton hat ein Interesse daran, dass die Bilanzstruktur der PDGR nicht durch eine zu grosse Fremdkapitalquote negativ beeinflusst wird. Die PDGR sind daher risikoadäquat mit Dotationskapital auszustatten.
(Link zu den Vernehmlassungsunterlagen)

Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und die kantonalen Wohnheime und Arbeitsstätten für psychisch behinderte Menschen wurden 2002 aus der Verwaltung ausgegliedert und in eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts überführt. Die Verselbständigung erfolgte mit dem Ziel, den PDGR die Handlungsfähigkeit zu verschaffen, um den wachsenden Anforderungen an die Spitäler und Kliniken zur wirtschaftlichen Leistungserbringung begegnen zu können. Damals wurde darauf verzichtet, die Anstalt mit Eigenkapital auszustatten und ihr die Bildung von Reserven zu ermöglichen. Gebäude und Anlagen werden den PDGR seither gegen Miete zur Verfügung gestellt.

Konzession für Wasserkraftwerk Tiefencastel Plus genehmigt
Die Bündner Regierung hat die von der Gemeinde Tiefencastel dem Konsortium Tiefencastel Plus erteilte Wasserrechtsverleihung vom 15./16. September 2010 zur Nutzung der Wasserkraft der Albula genehmigt. Die Wasserrechtsverleihung wird für die Dauer von 75 Jahren ab Inbetriebnahme des geplanten Wasserkraftwerkes erteilt.
Das Konsortium – bestehend aus der Axpo AG, der EWD Elektrizitätswerk Davos AG sowie dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) – beabsichtigt, die Wasserkraft der Albula zwischen der Wasserrückgabe der bestehenden Zentrale Tiefencastel der Albula-Landwasser Kraftwerke AG (ALK) und der vorgesehenen Rückgabestelle oberhalb der Stauwurzel des Stausees Solis in einer weiteren Stufe zu nutzen. Die Nutzung beschränkt sich auf das Betriebswasser aus dem Unterwasserkanal der Zentrale Tiefencastel. Das künftige Kraftwerk Tiefencastel Plus hat als einfaches Laufkraftwerk eine installierte Leistung von rund 2.7 Megawatt und weist eine jährliche Produktion von rund elf Gigawattstunden Strom auf. Es wird mit Investitionskosten von 23 bis 25 Millionen Franken gerechnet.

Tessiner Pass-Dienstleistung für Bezirk Moesa erweitert
Eine mit dem Kanton Tessin getroffene Vereinbarung zur Erfassung von biometrischen Daten der Einwohnerschaft des Bezirks Moesa konnte erweitert werden. Nebst den im Bezirk Moesa wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürgern können neu auch ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Ausstellung eines Ausländerausweises ihre Biometriedaten in Bellinzona erfassen lassen. Die Bündner Regierung hat einen entsprechenden neuen Vertrag mit dem Kanton Tessin genehmigt.

Sanitätskommission wird aufgelöst
Die Sanitätskommission zur Behandlung von Fragen des Gesundheitswesens wird auf Beschluss der Regierung nach Ende der letzten vierjährigen Amtsperiode auf den 1. Juli 2012 aufgelöst. Aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen mit der neuen Spitalfinanzierung ist der gesetzgeberische Handlungsspielraum kleiner geworden. Die Notwendigkeit einer Beratung durch die Kommission ist nicht mehr gegeben.
Die Sanitätskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitz hat der Vorsteher beziehungsweise die Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Zu den Aufgaben der Kommission gehören unter anderem die Beratung des Departements, die Prüfung von Gesuchen der Spitäler um Subventionierung von Bauten und Einrichtungen und um Bewilligung von neuen Stellen für Chefärzte und Leitende Ärzte. Ferner wirkt sie mit bei der Erarbeitung, Anpassung und Prüfung von Leistungsaufträgen.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Ardez: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ardez vom 23. August 2011 wird genehmigt. Mit der Teilrevision werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines ausgearbeiteten Parkierungskonzeptes geschaffen.
  • Bever/Samedan: Das Projekt der Gemeinden Bever und Samedan für die Revitalisierung der Innauen, 1. Etappe, wird mit Auflagen genehmigt. Vorbehältlich der Beitragszusicherung durch den Bund wird ein Kantonsbeitrag von maximal 750'000 Franken abzüglich der Beiträge der Gemeinde und allfälliger Dritter bewilligt.

 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

  • Theater Chur und Kammerphilharmonie Graubünden: Das Projekt „Churer Operettenfrühling 2012“ des Theater Chur und der Kammerphilharmonie Graubünden wird mit einem Gesamtbeitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 80'000 Franken unterstützt.
  • Beiträge aus dem Sportfonds: Die Regierung hat folgende Beiträge aus dem Sportfonds beschlossen:
    • Das GKB SPORTKIDS-Projekt, ein Nachwuchsförderungsprogramm des Kantons Graubünden für fünf- und sechsjährige Kinder, wird in den Trainingsjahren 2012/13, 2013/14 und 2014/15 insgesamt mit maximal 500'000 Franken unterstützt.

    • An die Weiterführung des Muki-Projektes (Mutter-Kind-Turnen) des Graubündner Turnverbandes wird für maximal drei Jahre respektive bis zum Inkrafttreten des Sportförderungskonzeptes/-gesetzes ein Beitrag von höchstens 180'000 Franken gesprochen.

    • Dem Bündner Verband für Sport wird für das Jahr 2012 ein Beitrag von höchstens 37'000 Franken zugesichert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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