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Bei den diesjährigen Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte für die nächste vierjährige Amtsperiode vom 1.1.2013 bis 31.12.2016 ist erstmals auch eine stille Wahl möglich. Die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen sind mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 27. August 2010 geschaffen worden. Danach kommt eine stille Wahl zustande, wenn die Zahl der kandidierenden Personen der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. Ist das der Fall, darf die Verwaltungskommission des entsprechenden Bezirksgerichts diese Personen als gewählt erklären. Liegen weniger oder mehr Kandidaturen vor, kommt es am 17. Juni 2012 im jeweiligen Bezirk zu einer Volkswahl. Allfällige zweite Wahlgänge finden am 8. Juli 2012 statt.

Bis zum 12. März 2012 haben nun die elf Bezirksämter in ortsüblicher Weise die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu publizieren. Wahlvorschläge für die verschiedenen Richterfunktionen müssen dann bis spätestens am 23. April 2012, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirksamt eintreffen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Bezirk wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Nach Ablauf der Anmeldefrist entscheiden die Verwaltungskommissionen der Bezirksgerichte unverzüglich, ob die Voraussetzungen für eine stille Wahl gegeben sind oder nicht und veröffentlichen diesen Entscheid in ortsüblicher Weise im Bezirk und zusätzlich im Kantonsamtsblatt.


Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Tel. 081 257 22 22


Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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