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Die Bündner Regierung hat das Kraftwerkprojekt Lavinuoz im Unterengadin genehmigt. Im Weiteren spricht sie sich in einer Stellungnahme an den Bund gegen eine Beschränkung der Zuwanderung aus acht EU-Staaten aus. Ferner unterbreitet sie dem Grossen Rat im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die Botschaft zur Produktgruppenstruktur und zu den Wirkungen für die Jahre 2013-2016.

Kraftwerkprojekt Lavinuoz bewilligt
Die Wasserkraft des Bergbaches Lavinuoz auf dem Gemeindegebiet von Lavin im Unterengadin kann zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Regierung hat das Konzessions- und Bauprojekt der Ouvra Electrica Lavinuoz Lavin SA (OELL) genehmigt. Die Wasserrechtskonzession wurde von der Gemeindeversammlung von Lavin am 30. März 2010 verliehen.
Für das Kleinkraftwerk Lavinuoz sind eine installierte Leistung von 2.85 Megawatt sowie eine jährliche Produktion von rund 10.8 Gigawattstunden Strom vorgesehen. Das Projekt umfasst ein einfaches Hochdruck-Laufkraftwerk. Es wird mit Investitionskosten von ca. 13.6 Millionen Franken gerechnet. In Übereinstimmung mit Umweltorganisationen wurden von der OELL SA Konzessions- beziehungsweise Projektänderungen vorgenommen, die im vorliegenden Genehmigungsentscheid durch die Regierung berücksichtigt wurden.

Ventilklausel würde Ziel verfehlen
Bis Ende April 2012 kann der Bundesrat entscheiden, ob er die Zuwanderung in die Schweiz mittels der im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union vorgesehenen Ventilklausel beschränkt. Betroffen wären Staaten, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind ohne Zypern und Malta, d.h. Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien. Wie die Bündner Regierung in einer Stellungnahme an den Bund festhält, lehnt sie die Anrufung der Ventilklausel ab.
Ihrer Ansicht nach würde die Wiedereinführung einer Kontingentierung der B-Bewilligungen eine Verlagerung der Gesuche auf die Kurzzeitaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) zur Folge haben, womit die Ventilklausel faktisch keine Wirkung erzielen würde. Hingegen würde eine Kontingentierung der B-Bewilligungen die Rekrutierung dringend benötigter hochqualifizierter Arbeitskräfte erschweren, was für die einheimische Wirtschaft ein Problem darstellen würde.
Sollte die Ventilklausel dennoch angerufen werden, muss laut der Bündner Regierung sichergestellt werden, dass diese nicht für hochspezialisierte Personen gilt. Zudem ist zu gewährleisten, dass Personen mit einer L-Bewilligung nach Aufhebung der Ventilklausel per 31. Mai 2014 nicht automatisch eine B-Bewilligung beantragen können.

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung: Botschaft für 2013 bis 2016 verabschiedet
Die Regierung hat im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die Botschaft betreffend Produktgruppenstruktur und Wirkungen für die Jahre 2013-2016 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird sich in der Junisession 2012 mit dem Geschäft befassen.
Seit dem Jahr 2010 wird die kantonale Verwaltung im Budget und der Jahresrechnung flächendeckend nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung gesteuert. Diese beabsichtigt die Verlagerung von der sogenannten Inputsteuerung hin zur Outputsteuerung. Dabei bündeln die Dienststellen ihre Aufgaben und Leistungen zu Produkten und fassen diese zu Produktgruppen zusammen. Die Zuweisung der finanziellen Mittel erfolgt dann jeweils im Rahmen des Budgets mittels Globalbudget und Einzelkrediten.
Die Botschaft enthält eine Übersicht über die Struktur der Produktgruppen und die politisch beabsichtigte Wirkung zu jeder Produktgruppe. Diese Produktgruppen und Wirkungen müssen vom Grossen Rat für jede Regierungsprogrammperiode neu beschlossen werden. Mit der Formulierung der Wirkung gibt der Grosse Rat die Richtung vor, in welche die Leistungen der Verwaltung zielen sollen.
Die verstärkte Verknüpfung der Aufgaben/Leistungen mit den Finanzen ist ein zentrales Steuerungselement der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Während die jährliche Verknüpfung im Rahmen des Budgets mittels Globalbudget und Einzelkrediten erfolgt, fehlt für die mittelfristige Verknüpfung bislang ein Instrument. Mit der vorliegenden Botschaft wird dem Grossen Rat erstmals der dafür vorgesehene integrierte Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2013-2016 zur Kenntnis gebracht. Dieser Finanzrahmen dient als Orientierungsgrösse und hat nicht den Charakter eines verbindlichen Mehrjahresbudgets.

Keine kantonalen Abstimmungsvorlagen am 17. Juni 2012
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 17. Juni 2012, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Eigene vier Wände dank Bausparen"
- Volksinitiative vom 11. August 2009 "Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)"
- Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care)
Kantonale Vorlagen gelangen am 17. Juni 2012 keine zur Abstimmung.

Englischunterricht an der Primarschule ab August 2012
Gestützt auf das geltende Schulgesetz wird auf das Schuljahr 2012/13 an den Bündner Volksschulen der Englischunterricht ab der 5. Primarklasse eingeführt. Die Regierung hat jene Bestimmungen des im Jahr 2008 vom Grossen Rat teilrevidierten Schulgesetzes und der entsprechenden Vollziehungsverordnung auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt, welche den Englischunterricht an der Primarschule regeln. Im Weiteren hat die Regierung den Lehrplan "Englisch als zweite Fremdsprache an Bündner Volksschulen" ab dem Schuljahr 2012/13 für gültig erklärt.

Ungenügende Verordnung über Bergführerwesen und Anbieten von Risikoaktivitäten
Die Bündner Regierung fordert vom Bund eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsentwurfs über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. Die Verordnung müsse in der Praxis mit vertretbarem Aufwand für die betroffenen Anbieter/-innen und die Vollzugsorgane umgesetzt werden können, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Unter anderem müsse dafür gesorgt werden, dass die Verordnung nicht die Berufsanerkennung einzelner Ausbildungen beinhalte, dass Schweizer Anbieter/-innen nicht durch Vorschriften gegenüber ausländischen Akteuren diskriminiert würden, dass neue Trends im Berg- und Schneesport nicht verhindert würden, dass das wirtschaftlich schwierige touristische Umfeld berücksichtigt werde und die Verordnung insofern keinen weiteren administrativen Aufwand verursache.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Valendas: Das Strassenprojekt für die Instandstellung der Verbauung im Carreratobel auf Gebiet der Gemeinde Valendas wird genehmigt. Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen zur Aufnahme in die NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund, Bereich "Schutzbauten Wasser", Periode 2012-2015. Der Kantonsbeitrag beträgt 845'000 Franken. 
  • Disentis/Mustér und Trun: Die wasserbaulichen Sofortmassnahmen nach dem Unwetter im Juli 2011 in der Region Surselva auf den Gemeindegebieten von Disentis/Mustér und Trun werden genehmigt. Die Massnahmen erfüllen die Voraussetzungen zur Aufnahme in die NFA-Programmvereinbarung, Bereich "Schutzbauten Wasser", Periode 2008-2011. Der Kantonsbeitrag beträgt 41'600 Franken. 
  • Kreis Thusis: Die Teilrevision der Verfassung des Kreises Thusis vom 11. März 2012 wird genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Strassenprojekte

Die Regierung hat 8'071'000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- H27 Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Strassenkorrektion Brücke St. Valentin
- H29 Berninastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Pontresina – Montebello Lehnenbrücke Tais
- H13 Italienische Strasse: Baumeisterarbeiten Lubianeira – Poent (Kilometer 96.28 – 96.61)
- Innere Heinzenbergstrasse: Belagsarbeiten Untertschappina – Obertschappina (Kilometer 9.83 – 12.04)
- Schamserbergstrasse: Baumeisterarbeiten Donat – Pazen (Kilometer 2.76 – 3.52)
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Alvascheintunnel – Alvaschein (Kilometer 10.42 – 10.87)
- Splügenpassstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Bodmastafel (Kilometer 4.24 – 4.64)
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Lumbrein – Vrin


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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