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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die neue Botschaft zum Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) an drei Sitzungen intensiv beraten und ihre Anträge zuhanden des Grossen Rates für die Beratung in der Aprilsession 2012 formuliert. Sie schlägt einige Änderungen vor, welche dem Gesetz zur Mehrheitsfähigkeit verhelfen sollen. Dabei wurden auch die Anliegen aus verschiedenen Tourismusregionen weitgehend berücksichtigt.

Im Juli 2011 hat die WAK beschlossen, auf die Botschaft der Regierung zum TAG einzutreten und die Botschaft zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Daraufhin wurde eine neue Botschaft erarbeitet und von der Bündner Regierung Ende Dezember 2011 verabschiedet. Zwischen Januar und März 2012 ist das TAG an drei ganztägigen Sitzungen in der WAK intensiv beraten worden. Die Mehrheit der Mitglieder der WAK möchte mit der neuen Gesetzgebung einen Systemwechsel in der touristischen Grundfinanzierung in Graubünden erreichen. In einigen Detailfragen gehen die Meinungen aber auseinander, was sich in den Minderheitsanträgen widerspiegelt.

Eine zentrale Änderung gegenüber der Botschaft der Regierung ist die neue Kompetenz für die Gemeinden zur Anpassung der Abgabesätze. Die Gemeinden sollen innerhalb eines gesetzlich festgelegten Spielraums die Möglichkeit erhalten, einzelne Abgabesätze der Abgabepflichtigen anzupassen. Mit einer deutlich längeren Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes sollen zudem die Gemeinden, welche heute bereits Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben erheben und damit genügend Mittel generieren, mehr Zeit für den Systemwechsel erhalten.

Der Grosse Rat wird sich auch mit verschiedenen Anträgen aus der WAK beschäftigen, wie beispielsweise die Möglichkeit für Gemeinden zur Beibehaltung der bisherigen Finanzierung oder zusätzliche tarifliche Abstufungen für Gemeindefraktionen. Demgegenüber stehen auch Anträge, welche den Spielraum für Gemeinden eher beschränken möchten, so wie es in der ersten Botschaft der Regierung vom Juni 2011 vorgeschlagen war. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob eine Gemeinde mittels eines gänzlichen Abschlags, unter Kompensation der für den Tourismus notwendigen Mittel aus allgemeinen Steuererträgen, auf die Erhebung der Tourismusabgabe verzichten können soll.

Die WAK ist überzeugt, dass die Grundlage für eine sachliche Diskussion im Grossen Rat gelegt ist und mit den vorgeschlagenen Anträgen ein mehrheitsfähiges Gesetz vorliegt. Die Einführung einer Tourismusabgabe in Graubünden würde die erfolgreiche Destinationsbildung langfristig sichern und die Grundlage für die weitere Stärkung des Bündner Tourismus schaffen.

Der Grosse Rat wird das Gesetz über Tourismusabgaben in der Aprilsession 2012 beraten.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Heinz Dudli, Tel. 079 248 46 47


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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