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Mit der Teilrevision des Steuergesetzes werden zahlreiche Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen. Überdies sollen die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des elektronischen Datenverkehrs zwischen dem Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden geschaffen werden. Ein weiteres Augenmerk gilt der Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Graubünden.

Der Kanton Graubünden hat mit einer konsequenten Politik die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Graubünden wesentlich verbessert und den Kanton im interkantonalen Vergleich gut positioniert, ohne dabei den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen anzuheizen. Um diese Voraussetzungen für einen vitalen Unternehmensstandort Graubünden auch in Zukunft sichern zu können, soll mit der von der Regierung verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes die maximal zulässige Differenz von zehn Prozentpunkten zwischen den Steuerfüssen der natürlichen und juristischen Personen aufgehoben werden. Dem Grossen Rat wird so ermöglicht, im Bedarfsfall rasch und effizient auf die veränderten Verhältnisse reagieren zu können.

Lotteriegewinne bis 1000 Franken steuerfrei
Mit der Teilrevision werden sodann verschiedene Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen und die neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt. Wie dies im Kanton Graubünden seit längerem der Fall ist, ist neu auch von Bundesrechts wegen der Sold von Milizfeuerwehrleuten steuerfrei. Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, den steuerfreien Sold betragsmässig zu begrenzen. Wie im Bund soll auch im Kanton Graubünden diese Grenze bei 5000 Franken festgesetzt werden. Weitere Anpassungen an das Bundesrecht betreffen namentlich die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, die Besteuerung von Lotteriegewinnen, welche in Zukunft bis zu einem Betrag von 1000 Franken steuerfrei bleiben, sowie die Besteuerung nach dem Aufwand. Diese ist nach Ansicht der Regierung für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung und muss auch in Zukunft beibehalten werden.

Mit Bezug auf eine Vereinheitlichung der Erbschaftssteuern von Kanton und Gemeinden wird die Entwicklung im Bund abgewartet.

Elektronischer Datenverkehr
Seit längerem kann die Steuererklärung zu Hause am Computer erstellt werden. Rund 75 Prozent der Steuererklärungen werden heute elektronisch erstellt. In einem nächsten Schritt sollen auch die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie die elektronische Zustellung von Rechnung und Veranlagungsverfügung ermöglicht werden. Mit der vorliegenden Teilrevision werden die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Augustsession 2012 beraten.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Toni Hess, Leiter Rechtsdienst Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 26


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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