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Die Bündner Regierung hat ein Pilotprojekt zur Koordination von Gebäudeinformationen genehmigt. Das Pilotprojekt soll zeigen, mit welchem Aufwand Gebäudeinformationen künftig einheitlich erfasst und fachstellenübergreifend genutzt werden können. Im Weiteren hat die Regierung das Konzept zur Neuausrichtung des Flughafens Samedan positiv zur Kenntnis genommen.

Pilotprojekt zur vernetzten Nutzung von Gebäudeinformationen beschlossen
Im Auftrag der Regierung hat ein Projektteam aus verschiedenen kantonalen Ämtern und Dienststellen eine Studie zur Koordination von Gebäudeinformationen erstellt. Die Studie gibt Aufschluss darüber, wie Gebäudeinformationen in Zukunft effektiv und effizient erhoben, aktualisiert und zwischen verschiedenen kommunalen und kantonalen Stellen elektronisch ausgetauscht werden können. Heute sind Gebäudeinformationen der verschiedenen Fachstellen von Bund, Kanton und den Gemeinden kaum oder nur sehr schwierig miteinander vergleich- und verknüpfbar. Neu werden Gebäude einheitlich definiert und Informationen nach gleichen Schlüsseln erfasst. Dadurch können diese fachübergreifend elektronisch vernetzt und genutzt werden.
Der Aufwand für das Projekt kann derzeit nur schwer abgeschätzt werden. Deshalb wird in diesem Jahr ein Pilotprojekt mit allen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden von drei Gemeinden durchgeführt. Über eine flächendeckende Umsetzung der Koordination von Gebäudeinformationen im Kanton Graubünden wird später entschieden.

Neuausrichtung des Flughafens Samedan weiter unterstützt
Die Regierung hat sich mit der laufenden Neuausrichtung und Sicherung des Regionalflughafens Samedan befasst und dabei von den in den vergangenen Monaten ausgearbeiteten Gesetzes- und Vertragsgrundlagen einer eingesetzten Steuerungsgruppe Kenntnis genommen. Wie bekannt soll künftig die Infrastruktur und der Betrieb des Flughafens getrennt werden. Vorgesehen sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Infrastrukturgesellschaft des Kreises Oberengadin sowie eine private Betriebsgesellschaft. Infrastruktur und Grundeigentum sollen vollumfänglich im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben. Lediglich der Flugbetrieb soll weiterhin von einer Betriebsgesellschaft auf Basis einer Leistungsvereinbarung sowie im Rahmen der gültigen Betriebskonzession sichergestellt werden.
Die Regierung steht dem von der Steuerungsgruppe erarbeiteten Konzept grundsätzlich positiv gegenüber. Einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Engadin Airport AG betreffend Neukonzeption der Rechtsverhältnisse und Aufgabenerfüllung beim Regionalflughafen Samedan wird zugestimmt.
Als nächstes steht die Behandlung des Geschäfts im Kreisrat des Kreises Oberengadin an. Darauf folgt diesen Herbst eine Volksabstimmung im Kreis Oberengadin. Im Falle einer Annahme der Abstimmungsvorlage durch das Oberengadiner Stimmvolk wird die Regierung eine Botschaft an den Grossen Rat verabschieden. Letztlich geplant ist, dass die neue Infrastrukturunternehmung per Anfang 2014 ihre operative Tätigkeit aufnehmen kann.

Beschwerde gegen St. Moritzer Verkehrsanordnung abgewiesen
Die Bündner Regierung hat eine Beschwerde diverser St. Moritzer Taxiunternehmer gegen eine Verkehrsanordnung der Gemeinde abgewiesen. Die vom Gemeindevorstand St. Moritz im August 2011 verfügte Verkehrsanordnung beinhaltet unter anderem eine Reduktion der Taxistandplätze auf der Plazza de la Posta Veglia beim Steffani-Kreisel. Neu sollen bei der Plazza de la Posta Veglia während des Tages nur noch ein und während der Nacht unverändert zwei Taxistandplätze zur Verfügung stehen. Die beschwerdeführenden Taxiunternehmen forderten aus verschiedenen Gründen (u.a. Eingriff in die Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit sowie Unzumutbarkeit) die Aufhebung dieser Anordnung.
Für die Regierung erweist sich die Verkehrsanordnung der Gemeinde aus Sicht der Verkehrssicherheit als zulässig, verhältnismässig und erforderlich. Zudem bewirkt die Massnahme tagsüber eine Erleichterung und Verbesserung für den Verkehr und die Zufahrt zur örtlichen Fussgängerzone. Auf der anderen Seite konnten die Beschwerdeführer keine stichhaltigen Interessen geltend machen, welche eine Beibehaltung des zweiten 24-Stunden-Taxistandplatzes bei der Plazza de la Posta Veglia rechtfertigen würden.

Teilrevision des Gemeindegesetzes tritt am 1. Juli 2012 in Kraft
Der Grosse Rat hat in der Februarsession 2012 im Rahmen der Gemeindereform (Teilprojekt Bürgergemeinden) eine Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen. Gegen die Gesetzesrevision wurde kein Referendum ergriffen. Die Teilrevision des Gemeindegesetzes tritt mit Beschluss der Regierung auf den 1. Juli 2012 in Kraft.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Ilanz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Stadt Ilanz vom 7. Oktober 2011 wird genehmigt. Mit der Teilrevision werden die Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung im Bahnhof- und Zentrumsgebiet geschaffen. Für das geplante Postautoterminal, den Bahnhofsplatz und die Erschliessungsflächen wird eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ausgeschieden. Das Areal "Maissen" wird von der Gewerbe- und Dienstleistungszone in die Kernzone umgezont. Im Weiteren wird eine neue Sammelstrasse realisiert, welche die Erschliessung ins Gebiet "Pendas" sicherstellt. 
  • Davos: Der Grosse Landrat der Gemeinde Davos beschloss am 30. Juni 2011 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Erschliessungsplan 1:1000 Gewässerraum umfasst. Die Planfenster "Schiabach" sowie "Schatzalpbächli" des Generellen Erschliessungsplanes werden vorgezogen genehmigt. Der Entscheid in Bezug auf den Gesamtplan sowie in Bezug auf eine eingegangene Planungsbeschwerde und die Stellungnahme einer Umweltschutzorganisation erfolgt später. 
  • Pratval: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Pratval vom 14. Mai 2012 wird genehmigt. 
  • Savognin: Der Gemeinde Savognin wird an die Baukosten des Ausbaus der Güterstrasse Nr. 46, Veia d'Alp, Teilstück Kilometer 2,56 bis 4,84, ein maximaler Kantonsbeitrag von 423 225 Franken zugesichert. Vorausgesetzt wird die entsprechende Bundesbeteiligung.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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