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Ein Wechsel der Schulsprache in Pioniergemeinden von Rumantsch Grischun kann nur nach den von der Regierung festgelegten Rahmenbedingungen erfolgen. Eine entsprechende Anordnung ergeht an die Gemeinde Sagogn. Im Weiteren hat die Regierung unter anderem ein Aktionsprogramm für psychische Gesundheit lanciert und von neuen Bevölkerungsprognosen Kenntnis genommen.

Regierung pocht auf rechtskonformen Wechsel der Schulsprache
Der Gemeinde Sagogn wird angeordnet, dem Regierungsbeschluss zum Wechsel der Schulsprache von Rumantsch Grischun zum Idiom Folge zu leisten. Ab Beginn des Schuljahres 2012/13 müssen sämtliche Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Primarklasse der Gemeinde wie bis anhin in Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache unterrichtet werden. Andernfalls sind Massnahmen aufsichtsrechtlicher sowie subventionsrechtlicher Natur möglich.
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2011 bestimmte die Regierung, dass ein Wechsel der Schulsprache von Rumantsch Grischun zum Idiom oder umgekehrt grundsätzlich auf Beginn der 1. Primarklasse zu erfolgen hat. Ausnahmsweise kann ein Wechsel auch für Schülerinnen und Schüler, die derzeit die 1. Primarklasse besuchen, bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 vorgenommen werden, sofern dies von der Schulträgerschaft beschlossen wird. Zwei gegen diesen Regierungsentscheid beim Verwaltungsgericht eingereichte Beschwerden wurden in der Zwischenzeit abgewiesen.
Die Einwohnerversammlung der Gemeinde Sagogn stimmte im vergangenen Februar der Wiedereinführung des Idioms Sursilvan als Alphabetisierungssprache in der Primarschule zu. In der Folge beschloss der Gemeindevorstand in rechtswidriger Weise, ab kommendem Schuljahr keine Schulklassen mehr in Rumantsch Grischun zu unterrichten.

Aktionsprogramm für psychische Gesundheit ins Leben gerufen
Aus dem Pilotprojekt des Kantons "Bündner Bündnis gegen Depression" wird ab 2013 ein Aktionsprogramm für psychische Gesundheit. Die Regierung hat gestützt auf einen Evaluationsbericht zum Abschluss des Projekts eine Überführung in ein Aktionsprogramm des kantonalen Gesundheitsamtes beschlossen. Mit dem Programm sollen einerseits die Bewusstseinsbildung innerhalb der Bevölkerung in Bezug auf positive Aspekte der psychischen Gesundheit gefördert und die Erhaltung der psychischen Gesundheit unterstützt werden. Andererseits soll die Bündner Bevölkerung über psychische Störungen und Behandlungsmöglichkeiten informiert werden.
Mit der Durchführung des auf drei Jahre angelegten Pilotprojektes "Bündner Bündnis gegen Depression" waren 2009 die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) beauftragt worden. Das Ziel war es, bis 2012 neben der Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung zur Krankheit Depression Erfahrungen zur Umsetzbarkeit einer Präventionskampagne im Bereich psychische Gesundheit beziehungsweise Krankheiten zu sammeln. Weitere Informationen unter www.bbgd.ch.

Regierung befürwortet grundsätzlich neue Bundesverordnung über den Zweitwohnungsbau
Im Zusammenhang mit dem am 11. März 2012 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV) hat eine von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe einen Entwurf für eine Bundesverordnung erarbeitet, mit welcher im Sinne einer Übergangsregelung bis zum Erlass des eigentlichen Ausführungsgesetzes die drängendsten, vom Verfassungstext offen gelassenen Fragen geklärt werden. Am 29. Mai 2012 hat der Bund u.a. den Kantonen die Gelegenheit gegeben, zu einem ersten Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Regierung begrüsst in ihrer gemeinsam mit den übrigen betroffenen Gebirgskantonen erarbeiteten Stellungnahme grundsätzlich den geplanten Erlass einer Verordnung, um auf diese Weise für die rund zwei bis drei Jahre dauernde Zeitspanne bis zum Erlass des Ausführungsgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen.
Inhaltlich nimmt die Regierung mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ihre Bestrebungen zur Anerkennung der Besitzstandgarantie für altrechtliche Erstwohnungen im Verordnungsentwurf berücksichtigt werden. Damit wäre sichergestellt, dass die meist in der Hand von Einheimischen stehenden Erstwohnungen auch in Zukunft in Bezug auf die Nutzungs- und Verfügungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.
Positiv wertet die Regierung ferner auch den Umstand, dass die Verordnung bewirtschaftete Zweitwohnungen, die eine angemessene Belegungsdauer erwarten lassen, vom Zweitwohnungsverbot ausnimmt. In diesem Punkt sowie auch in Bezug auf weitere Ausnahmen zugunsten der Hotellerie, strukturschwacher Gebiete sowie erhaltenswerter Siedlungsstrukturen behält sich die Regierung für das spätere Gesetz Verbesserungen vor.
Auf Ablehnung stösst der Umstand, dass die Verordnung und damit das Verbot zur Bewilligung neuer Zweitwohnungen bereits auf den 1. September in Kraft treten sollen. In diesem Punkt verlangt die Regierung angesichts der klaren Übergangsbestimmung in der Zweitwohnungsinitiative, dass die Verordnung erst auf den 1.1.2013 in Kraft tritt.

Nebenamtliche Mitarbeitende vorerst für zwei Jahre bestimmt
Die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden sind nach Ablauf der jüngsten ordentlichen Amtsperiode per 1. Juli 2012 von der Regierung wieder oder neu gewählt worden. Die Regierung hat sich dabei für eine verkürzte neue Amtsperiode von zwei statt vier Jahren entschieden. Bis 2014 sollen die Rechtsgrundlagen überprüft werden.
Bei den nebenamtlichen Mitarbeitenden handelt es sich um Personen, die Verwaltungsaufgaben erfüllen, jedoch ausserhalb der engeren Verwaltungsorganisation tätig sind. Sie werden vom Gesetz oder von der Regierung als solche bezeichnet.

2030 leben in Graubünden 205 700 Menschen
Eine im Jahr 2007 erstellte Bevölkerungsperspektive 2030 für den Kanton Graubünden ist auf den neuesten Stand gebracht worden. Die Prognose beinhaltet wiederum drei Szenarien. Das mittlere Szenario geht davon aus, dass die Bevölkerung im Kanton Graubünden von 192 621 (2010) bis 2030 auf rund 205 700 Personen anwächst, was einer Zunahme von 6,8 Prozent entspricht. Die Regierung hat die aktualisierte Bevölkerungsperspektive zur Kenntnis genommen.
Rückblickend kann festgehalten werden, dass in den vergangenen fünf Jahren die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung grösser war als prognostiziert. Dies trifft nicht nur auf den Kanton Graubünden, sondern auf die gesamte Schweiz zu. Der Hauptgrund für die erhöhte Bevölkerungsdynamik lag in der Migration (Zuwanderung aus dem Ausland), welche in diesem Ausmass nicht erwartet wurde.
Die aktualisierte Bevölkerungsperspektive 2030 für den Kanton Graubünden ist im Internet unter www.are.gr.ch (Dokumentation/ Grundlagen) zu finden.

Überarbeitetes Agglomerationsprogramm Chur erneut mit St. Luzibrücke
Die Regierung hat ein Agglomerationsprogramm Chur der zweiten Generation zu Handen des Bundes verabschiedet. Im Rahmen von Agglomerationsprogrammen beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Das Ziel des überarbeiteten Churer Programmes ist eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
Im Bereich Verkehr bildet die Behebung von Engpässen auf den Einfallsachsen von Chur einen Schwerpunkt. Das wichtigste Projekt ist die "Querverbindung Schanfiggerstrasse" mit der St. Luzibrücke zur Entlastung der Altstadt Chur vom Durchgangsverkehr Richtung Schanfigg und Arosa. Bei der ersten Programmeingabe hatte der Bund das Projekt nicht unterstützt. Die Kosten für die Verkehrsmassnahmen des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation betragen gesamthaft rund 135,5 Millionen Franken. Davon entfallen allein 58 Millionen Franken auf das Projekt "Querverbindung Schanfiggerstrasse".


Aus Gemeinden und Regionen 
  • Vaz/Obervaz: Die von der Gemeinde Vaz/Obervaz am 27. November 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, umfassend eine Teilrevision des Baugesetzes, wird genehmigt. Mit der Teilrevision des Baugesetzes wird unter anderem der Zweck der Touristikzone etwas ausgeweitet. Die Touristikzone ist eine gemeindespezifische Bauzone und befindet sich ausschliesslich bei den Talstationen der touristischen Transportanlagen, nämlich in Val Sporz, Dieschen, Canols, Fadail und Valbella. Neu können in der Touristikzone auch Beherbergungsbetriebe und Restaurants erstellt werden, und in der Touristikzone in Canols ist zudem eine beschränkte Wohnnutzung für Personal in bestehenden Bauten zulässig. 
  • Ladir: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ladir vom 16. Februar 2012, umfassend einen Zonenplan 1:1000 Teilrevision, wird genehmigt. 
  • Schluein: Der von der Gemeinde Schluein am 7. Oktober 2011 beschlossene Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Siedlungsgebiet, Verkehr und Ausstattung, wird auch bezüglich des neuen Fussweges und der neuen Mountainbikeroute im Gebiet "Cazzettas" genehmigt. Die Rodungsbewilligung wird gleichzeitig eröffnet. 
  • Cazis: Der Gemeinde Cazis wird für die Erneuerung und Erweiterung der Wasserversorgung, Etappe 2012, ein Beitrag von pauschal 171 000 Franken zugesichert. Der Bundesbeitrag wird vorausgesetzt. 
  • Tinizong-Rona: Der Gemeinde Tinizong-Rona wird für die Erneuerung und Erweiterung der Wasserversorgung Rona unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von höchstens 287 280 Franken zugesichert. Die Gemeinde hat daran einen Anteil von 13 Prozent zu leisten. 
  • Poschiavo: Der Meliorationsgenossenschaft Poschiavo wird an die Mehrkosten der Erneuerung der Güterstrasse Nr. 14 D in Poschiavo unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von maximal 14 850 Franken zugesichert. 
  • Klosters-Serneus: Das im Auftrag der Gemeinde Klosters-Serneus vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Künstliche Lawinenauslösung Tal" wird genehmigt. An das Projekt zur künstlichen Lawinenauslösung mittels ortsfester Anlagen wird ein Beitrag von höchstens 693 000 Franken zugesichert. 
  • Tujetsch: Das im Auftrag der Gemeinde Tujetsch vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Lawinenverbauung Mises da Camischolas" wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von maximal 110 050 Franken gewährt. 
  • Sumvitg / Trun: Die Statuten des Schulverbandes Sumvitg-Trun werden genehmigt. Sie treten auf Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 9 782 000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Berninastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lago di Poschiavo
- Samnaunerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lehnenbrücke S-chalun
- Tälfscherstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Pläviggin – Tälfsch
- Fanaserstrasse: Baumeisterarbeiten Stützmauer Hinter Crestis
- Valserstrasse: Belagsarbeiten Plattamatobel – Munt
- Lugnezerstrasse: Belagsarbeiten Ilanz – Valgronda
- Lugnezerstrasse: Belagsarbeiten Miedra – Mons – Vrin

Im Weiteren hat die Regierung folgende Auflageprojekte genehmigt:
- Neubau eines Unterhaltsstützpunktes St. Peter des kantonalen Tiefbauamtes
- Korrektion der Stelserstrasse, Abschnitt Abzweigung Rossgasse – Fajauna (Kilometer 0,73 bis 2,72). Das Projekt beinhaltet eine Totalsanierung und Verbreiterung der Strasse.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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