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Ab Schuljahr 2012/13 wird an der Bündner Volksschul-Oberstufe das Modell 1+1 umgesetzt: Die Landeskirchen erteilen nur noch eine Lektion Religionsunterricht, neu wird dafür eine Lektion "Religionskunde und Ethik" eingeführt.

Bis anhin erteilten die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen den ihnen angehörenden Schülerinnen und Schülern der Volksschule zwei Lektionen Religionsunterricht. Anlässlich der Abstimmung vom 17.05.2009 (Ethik-Initiative) sprach sich das Bündner Volk für den Gegenvorschlag des Grossen Rates aus, welcher auch von den Landeskirchen mitgetragen wurde. Der Volksentscheid sieht vor, dass die Landeskirchen den Schülerinnen und Schülern, die Mitglieder einer der beiden Landeskirchen sind, und solchen, die daran teilnehmen wollen, nur noch eine Lektion Religionsunterricht erteilen. Dafür wird eine für alle Schulkinder der Volksschule obligatorisch zu besuchende Lektion "Religionskunde und Ethik" eingeführt. Damit ist die religiöse Bildung neu im Modell 1+1 konzipiert.
Nach einer Phase der Erarbeitung des Lehrplans und der Nachqualifikation der Lehrpersonen folgt nun auf das Schuljahr 2012/13 die Umsetzung dieses Modells auf der Volksschul-Oberstufe. Die Änderung erfolgt rollend, sodass in jedem Schuljahr eine zusätzliche Klasse betroffen ist, beginnend mit der ersten Oberstufe. Am Ende des Schuljahres 2014/15 wird die Umstellung auf der Sekundarstufe I abgeschlossen sein.
Nach Vorliegen des Lehrplans 21 und unter Berücksichtigung der auf der Oberstufe gemachten Erfahrungen soll das Modell 1+1 zu einem späteren Zeitpunkt auch auf der Primarstufe eingeführt werden.

Religionskunde und Ethik
Mit "Religionskunde und Ethik" wird ein neues, vom Kanton verantwortetes Fach eingeführt. Im Hinblick auf die Einführung dieses neuen Faches erfolgt für Lehrpersonen eine Nachqualifikation in Form einer zweiwöchigen Fortbildung. Die Nachqualifikation wird seit 2011 und bis 2014 angeboten. Gemäss dem aktuellen Stand der Nachqualifikation ist davon auszugehen, dass die Schulträgerschaften über genügend Lehrpersonen für das Fach "Religionskunde und Ethik" verfügen.
Das Ziel des Faches ist gemäss Lehrplan die Förderung der Kompetenz im Umgang mit ethischen Fragen, mit verschiedenen religiösen Traditionen und mit unterschiedlichen Wertvorstellungen im Sinne eines verantwortungsvollen, friedlichen Zusammenlebens. Die religionskundliche Dimension soll Kenntnisse über die Religion aus einer Aussensicht vermitteln (im Gegensatz zum Religionsunterricht, der als religiöse Bildung aus einer Innensicht verstanden wird) und die interkulturelle Kompetenz im Umgang mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen fördern. Die ethische Dimension des Faches hat derweil vor allem die Förderung der ethischen Urteils- und Handlungskompetenz zum Ziel.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
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