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Das Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) ist der letzte, wichtige Meilenstein in der Bündner Tourismusreform und führt zu einer gesicherten Finanzierung von touristischen Aktivitäten der Tourismusorganisationen und Gemeinden. Die Regierung will mit dem TAG einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Bündner Tourismus leisten. Mit dem TAG wird eine fundierte Basis für die Finanzierung von Marketing, Infrastrukturen und Veranstaltungen gelegt.

Um die dezentrale Besiedlung in Graubünden und Arbeitsplätze im ganzen Kanton flächendeckend zu sichern, braucht es den Tourismus. Der Bündner Tourismus gilt als Hauptmotor der Bündner Volkswirtschaft. Der Anteil des Tourismus am gesamten Exportanteil der Bündner Volkswirtschaft beträgt rund 55 Prozent und ist somit deutlich grösser als derjenige der Industrie oder anderer Dienstleister. Die Anfang 2006 lancierte Bündner Tourismusreform ist unumstritten, allseits anerkannt und stellt die Weichen, damit Graubünden den Abwärtstrend im Tourismus stoppen und vom Wachstumspotenzial des internationalen Tourismus profitieren kann. Aus über 90 meist lokalen Kur- und Verkehrsvereinen sind derzeit 15 gemeindeübergreifende Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) und regionale Tourismusorganisationen (ReTO) entstanden. 

Kantonal geregelte Finanzierung – Ablösung der kommunalen Gesetze
Die heute in den meisten Gemeinden erhobene Kurtaxe und Tourismusförderungsabgabe soll durch eine einzige Abgabe ersetzt werden. Diese kantonal geregelte Finanzierung löst rund 120 bisher unterschiedliche Gemeindegesetze ab. Die Tourismusabgabe soll in allen Gemeinden im ganzen Kanton, regional nach Tourismusintensität abgestuft, erhoben werden. Der Kreis der Abgabepflichtigen (Beherbergungsbetriebe, Unternehmen und Ferienwohnungseigentümer/innen) wird in allen Gemeinden gleich definiert. Auch ist die Bemessungsgrundlage der Abgabe für alle im Kanton dieselbe. Die kantonal geregelte Finanzierung entlastet in administrativer Hinsicht die Gemeinden, welche bereits eine Abgabe kennen, und erhöht die Effizienz der neuen DMO und ReTO. 

Von der Frequenz zur Kapazität
Bei allen Beherbergungsbetrieben wird neu nicht mehr die Frequenz (Logiernächte), sondern die Kapazität (Anzahl Gästezimmer bei Hotels bzw. Wohnfläche bei Ferienwohnungen) für die Abgabe herangezogen. Dies ist ein grosser Vorteil. Bisher gibt es nämlich nur auf "warme Betten" eine Abgabe (Kurtaxe). Mit der Kapazitätsbemessung werden neu "kalte Betten" gleich wie "warme Betten" behandelt. Dadurch wird der aktive Unternehmer belohnt – je höher die Auslastung, desto günstiger die Abgabe (pro Gast berechnet). Ferienwohnungseigentümer/innen werden motiviert, zu vermieten. Auch Missbräuche bei der Erhebung (Nichtangabe von Logiernächten) können massgeblich reduziert werden. Mit einer Abgabe nach Kapazität wird zudem die Planbarkeit der Einnahmen für Gemeinden und Tourismusorganisationen erhöht. Vor allem in schwierigeren Zeiten wie heute (mit abnehmender Anzahl Logiernächte) ist dies sehr wichtig, da genau dann die Marketinganstrengungen nicht reduziert werden dürfen. 

Finanzierung durch Nutzniesser des Tourismus
Die Abgabe betrifft alle Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungseigentümer/innen sowie Unternehmen, welche direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Damit können alle Akteure, die vom Tourismus profitieren, in dessen Finanzierung eingebunden werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Tourismusnutzen. Unternehmen in tourismusintensiven Branchen werden stärker belastet. Für Betriebe in stark tourismusabhängigen Regionen gelten ferner höhere Abgabesätze. Nicht abgabepflichtig sind die Einwohner des Kantons (mit Ausnahme von Ferienwohnungseigentümer/innen). Nicht der Abgabe unterliegen zudem einfache Maiensässe und Jagdhütten, sofern sie nicht an Feriengäste vermietet werden. 

Autonomie der Gemeinden bleibt gewahrt
Die Gemeinden bestimmen in ihrer Region, wie viele Mittel sie für den Tourismus einsetzen wollen und wie hoch die Abgabe sein soll. Die Gemeinden erhalten im TAG weitreichende Kompetenzen. Damit ist sichergestellt, dass auch die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse ideal umgesetzt werden können. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer DMO oder ReTO. Beispielsweise wird damit den Bedürfnissen von Regionen mit bestehenden Finanzierungslösungen (Davos, Oberengadin) vollständig Rechnung getragen. Die Erträge der Tourismusabgabe verbleiben in der Region. Damit werden dort die allgemeine Tourismusentwicklung (Infrastrukturen, Veranstaltungen, Informationsstellen etc.) und die Aktivitäten der hiesigen DMO bzw. ReTO finanziert, welche das professionelle Tourismusmarketing (Produktgestaltung, Vertrieb und Distribution, Promotion und Erfolgskontrolle) betreiben. 

Neue Impulse gegen die Krise
Die Bedeutung des Tourismus in allen Talschaften des Kantons ist gross. Wenn den gegenwärtigen Herausforderungen wie Frankenstärke, rückläufige Nachfrage, umkämpftes Preis-Leistung-Verhältnis etc. wirkungsvoll begegnet werden soll, sind wettbewerbsfähige Strukturen und gesicherte Mittel für touristische Infrastrukturen und das Tourismusmarketing in Graubünden zentral. Das TAG ist zwar nicht das einzige Instrument, mit welchem der Tourismus wieder auf Kurs gebracht werden kann, aber es ist eines. Das TAG ist die gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende, effiziente und gerechte Tourismusabgabe, die von allen, die aus dem Tourismus Nutzen ziehen und mit dem Tourismus verdienen, finanziert wird. Es löst 120 kommunale Gesetze ab und ist sehr flexibel. Das TAG stärkt als letzter, wichtiger Meilenstein der Tourismusreform den Tourismus in Graubünden, womit Arbeitsplätze in den Regionen sowie die dezentrale Besiedlung gesichert werden können. 

Breite Unterstützung des TAG
Die Regierung ist überzeugt, dass der Grosse Rat in der Aprilsession eine ausgewogene Vorlage verabschiedet hat, welche für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Bündner Tourismus von grosser Bedeutung ist. Das TAG wird heute auch von Hotelleriesuisse Graubünden, Bergbahnen Graubünden, Gastro Graubünden, Bündner Gewerbeverband, Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden, Graubündnerischer Baumeisterverband, Bündner Bauernverband und weiteren Organisationen unterstützt. Über die Vorlage entscheidet das Bündner Stimmvolk am 25. November 2012. Wird das Gesetz angenommen, ist die Einführung per 1. Januar 2014, mit einer Übergangsfrist von maximal 5 Jahren, vorgesehen. 
 

Die Tourismusabgabe in Kürze
Das Tourismusabgabengesetz (TAG) löst alle Kurtaxen und kommunalen Tourismusförderungsabgaben ab. Es gilt in allen Gemeinden des Kantons, wobei die Gemeinden zusammen mit der Tourismusorganisation die Höhe der Abgabe festsetzen können. Die Abgabe entrichten alle Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Dabei werden die touristische Wertschöpfungskraft eines Unternehmens, die Tourismusabhängigkeit der Region und der Branche sowie die Unternehmensgrösse berücksichtigt. Beherbergende und Eigentümer/-innen von Ferienwohnungen entrichten anstelle einer Kurtaxe oder Pauschale eine Abgabe pro Gästezimmer respektive Quadratmeter Nettowohnfläche. 
 

Hinweis:
Zu diesem Thema ist unter www.gr.ch ein Video aufgeschaltet.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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