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Die Regierung hat die Vernehmlassung für eine Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden (FA-Reform) gestartet. Der Handlungsbedarf ist anerkannt. Das heutige System stammt aus dem Jahr 1958. Es ist kompliziert, schwer steuerbar, setzt falsche Anreize, belohnt hohe kommunale Steuerfüsse und benachteiligt die grösseren Gemeinden. In rund 30 Bereichen sollen zudem gemeinsam erfüllte Aufgaben entweder den Gemeinden oder dem Kanton zugewiesen werden. Die FA-Reform soll auf den 1. Januar 2015 umgesetzt werden.

Ausgangslage
Gegenüber der am 7. März 2010 an der Urne knapp abgelehnten Bündner NFA hat sich die Ausgangslage für eine Finanzausgleichsreform (FA-Reform) wesentlich geändert. Es wurden in der Zwischenzeit zahlreiche Projekte realisiert. Betroffen sind insbesondere die Neuerungen in der Spital- und Pflegefinanzierung, Waldgesetzgebung, Volksschule und dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes. Diese Projekte wurden so ausgestaltet, dass sich die Voraussetzungen für die nötige FA-Reform entscheidend verbessert haben. Die günstigere Ausgangslage wird genutzt, um eine verbesserte Vorlage zu erarbeiten. Sie wird gegenüber der Bündner NFA schlanker und einfacher zu verstehen sein. Sie fokussiert sich wesentlich stärker auf den Finanzausgleich im engeren Sinne.

Ziele
Der bestehende Finanzausgleich sorgte mehr als 50 Jahre lang für einen Ausgleich unter den Gemeinden. Aufgrund der bestehenden Systemmängel sowie der auf nationaler und kantonaler Ebene veränderten Rahmenbedingungen drängt sich heute ein vollständig neues System auf. Neu sollen die Gemeinden wesentlich mehr zweckfreie Mittel erhalten, was deren Eigenverantwortung und Handlungsspielraum erhöht. Die FA-Reform dient schliesslich auch dazu, bestehende Hemmnisse bezüglich Gemeindefusionen abzubauen.
Auch im Bereich der Aufgabenteilung führt die vorgeschlagene Reform zu mehr Transparenz und Effizienz. Heute werden zahlreiche Aufgaben gemeinsam von Kanton und Gemeinden erfüllt und finanziert. Aufgabenverantwortung, Entscheidungskompetenzen, Ausführung, Finanzierung und Vollzugsaufsicht liegen oft nicht deckungsgleich in einer Hand, was zu administrativen Doppelspurigkeiten führt und mit Fehlanreizen verbunden ist. Kanton und Gemeinden sollen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Instrumente
Der neue Ressourcen- und Lastenausgleich ersetzt den bestehenden interkommunalen Finanzausgleich vollständig. Er folgt konzeptionell sehr stark jenem zwischen Bund und Kantonen. Gegenüber dem Bündner NFA-Projekt sind nur graduelle Anpassungen vorgesehen.
Der Ressourcenausgleich sorgt für einen gezielten und wirksamen Abbau der grossen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Die ressourcenschwachen Gemeinden sollen vom Kanton jährliche Ausgleichsbeiträge von rund 33 Millionen Franken erhalten. Die ressourcenstarken Gemeinden beteiligen sich daran mit total rund 19 Millionen Franken.
Mit dem Lastenausgleich sollen strukturell bedingte, deutlich übermässige und von den Gemeinden weitgehend unbeeinflussbare Lasten abgegolten werden. Damit werden vor allem die erheblichen geografisch-topografischen Lasten ausgeglichen. Die Mittel werden nach objektiven und nicht direkt beeinflussbaren Kriterien auf die Gemeinden verteilt (Strassenlängen, Schülerquote, Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur). Der mit 17 Millionen Franken dotierte geografisch-topografische Lastenausgleich (GLA) wird vollständig vom Kanton finanziert. Zudem soll ein individueller Härteausgleich für ausserordentliche und nicht beeinflussbare Lasten eingeführt werden. Die Regierung soll konkret die Möglichkeit erhalten, einer Gemeinde auf Gesuch hin aufgrund von ausserordentlichen Ereignissen und Verhältnissen Sonderbeiträge zu gewähren. Diese Beiträge werden sich auf eine kleine Zahl von Gemeinden beschränken.
Ergänzend dazu wird der bestehende Lastenausgleich Soziales (SLA) neu konzipiert. Dadurch sollen extreme Belastungen für die einzelnen Gemeinden verhindert, die Transparenz erhöht und der administrative Aufwand reduziert werden. Der Kanton übernimmt neu die für die Gemeinden nicht beeinflussbaren Unterstützungsleistungen.
Mit der Finanzierungsentflechtung sollen bestehende Verbundaufgaben in ausgewählten Bereichen entweder dem Kanton oder den Gemeinden zugeordnet werden. Insgesamt werden 30 Aufgaben entflochten. 17 Aufgaben werden dem Kanton zugeteilt und 13 Bereiche den Gemeinden. Der Kanton übernimmt neu sämtliche Kosten von beispielsweise der Wohnsanierungen im Berggebiet, der Mütter- und Väterberatung, der Berufsfachschulen und des öffentlichen Regionalverkehrs. Neu ausschliesslich von den Gemeinden finanziert werden beispielsweise die persönliche Sozialhilfe, die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Abfall- und Abwasseranlagen. Weiterhin gemeinsam finanziert wird der Volksschulunterricht.

Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt werden die Gemeinden um jährlich rund neun Millionen Franken entlastet. Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden für jede der 158 Gemeinden (Stand 2013) in einer Globalbilanz aufgezeigt. Die Ergebnisse beruhen auf Zahlen der Jahre 2010 und 2011 und erlauben nur eine Trendaussage über die künftigen Be- und Entlastungen der einzelnen Gemeinden. Für jene Gemeinden, die durch die FA-Reform eine Mehrbelastung erfahren und zugleich ressourcenschwach sind, ist ein auf drei Jahre befristeter Ausgleich vorgesehen. Er beträgt insgesamt rund 7,5 Millionen Franken und wird vom Kanton finanziert.


Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.gr.ch abrufbar (Publikationen / Vernehmlassungen).

Zu diesem Thema ist unter www.gr.ch in den Sprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch ein Video aufgeschaltet.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Brasser, Finanzsekretär, Tel. 081 257 32 12
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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