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Die Bündner Regierung hat eine finanzielle Förderung der Skigebietsverbindung zwischen Arosa und Lenzerheide genehmigt. Im Weiteren hat die Regierung in Vernehmlassungen zu verschiedenen Geschäften auf Bundesebene Stellung genommen.

Skigebietsverbindung Arosa-Lenzerheide wird finanziell unterstützt
Bund und Kanton unterstützen die Skigebietsverbindung zwischen den beiden Destinationen Arosa und Lenzerheide. Der Urden AG wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an das Projekt "Skigebietsverbindung Urden" ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von vier Millionen Franken gewährt. Das Darlehen ist innert 15 Jahren zurück zu erstatten. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 928 690 Franken zugesichert.
Durch den Bau der Verbindungsbahn Hörnli-Urdenfürggli werden die Schneesportgebiete von Lenzerheide und Arosa zu einer der grössten zusammenhängenden Skiregion Graubündens. Beim Projekt "Skigebietsverbindung Urden" handelt es sich um ein für den Tourismuskanton ausserordentliches Infrastrukturvorhaben, das wichtige Entwicklungsimpulse auch in den beiden Orten Arosa und Lenzerheide auslösen kann. Durch die Direktverbindung der beiden Schneesportgebiete wird mit einer substanziellen Verbesserung der Wertschöpfung in beiden Regionen gerechnet.

Änderung des Publikationsgesetzes begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet die vorgeschlagene Änderung des Publikationsgesetzes des Bundes. Primäres Ziel der Gesetzesrevision ist der Übergang der rechtlichen Verbindlichkeit von der gedruckten auf die elektronische Veröffentlichung von Texten in der Amtlichen Sammlung und im Bundesblatt. Nach Ansicht der Regierung drängt sich dieser Primatwechsel auf, weil der bisherige Vorrang der gedruckten Publikationen die aktuellen Gewohnheiten der meisten Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr widerspiegelt und somit auch nicht mehr ihren Erwartungen entspricht. Die Regierung begrüsst auch die beabsichtigte Schaffung einer umfassenden elektronischen Publikationsplattform, die allen Rechtsuchenden einen freien und gesicherten elektronischen Zugang zum Bundesrecht ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist es der Regierung ein grosses Anliegen, dass die in der rätoromanischen Sprache angebotenen Texte der Systematischen Sammlung des Bundesrechts ebenfalls auf der Publikationsplattform angeboten werden.

Förderung und Schutz von Kindern und Jugendlichen ausreichend geregelt
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates möchte die Massnahmen des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik verstärken. Mit einer Verfassungsergänzung soll dem Bund die Kompetenz gegeben werden, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen. Die wesentlichen Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung und des Kinder- und Jugendschutzes fallen heute in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden. Sie finanzieren entsprechend auch die in diesem Bereich getroffenen Massnahmen. Auch aus Sicht der Bündner Regierung ist es bedeutsam, die junge Generation anzuhören, mitwirken und mitentscheiden zu lassen und so ihre Bedürfnisse wahrzunehmen. Die schweizerische Rechtsordnung umfasst jedoch bereits heute eine breite Palette von Schutz- und Förderbestimmungen für Kinder und Jugendliche. Die Notwendigkeit einer Verfassungsergänzung, wie von der Nationalratskommission vorgeschlagen, ist aus Sicht der Regierung deshalb nicht gegeben.

Die Regierung unterstützt eine Stärkung der Hausarztmedizin
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung des Bundes. Die Regierung unterstützt den ersten Punkt dieser Teilrevision, nämlich die Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Praxislabor. So kann der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin künftig ausserhalb der eigenen Praxisräumlichkeiten anlässlich eines Besuchs beim Patienten zu Hause oder im Alters- oder Pflegeheim, bestimmte Analysen durchführen und damit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Die Durchführung dieser Analysen, mittels Teststreifen oder auf kleinen portablen Geräten, erlaubt ein Resultat innert Minuten, was das Diagnose- und Therapieverfahren erleichtert und beschleunigt. Nach Ansicht der Regierung stärkt diese Änderung die Hausarztmedizin, und sie entspricht einem klaren Bedürfnis.
Im zweiten Punkt der Teilrevision geht es um die Zulassung von Neuropsychologen/innen als Leistungserbringer des Krankenversicherungsgesetzes. Da noch kein konkreter Vorschlag für die Umschreibung der Leistungen von Neuropsychologen/innen vorhanden ist, beantragt die Regierung, die Frage nach der Zulassung bis dahin zu sistieren.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Davos: Bund und Kanton unterstützen das Projekt "Regionalmanagement 2013–2015" der Gemeinde Davos im Verbund mit der Gemeinde Klosters-Serneus. Zweck des Programmes ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Wirtschaftsraum Davos-Prättigau mit den Zielen, diesen Raum noch wettbewerbsfähiger zu machen, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, zusätzliche Wertschöpfung zu generieren und einen Beitrag an das Wirtschaftswachstum des Kantons Graubünden zu leisten. Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) wird dem Projekt ein Beitrag von insgesamt höchstens 453 750 Franken (Bund und Kanton), jährlich maximal 165 000 Franken, für die Periode 2013–2015 zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.


Strassenprojekte
Die Regierung hat rund 6,1 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Scuol
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Instandsetzung Schluein – Abschnitt Rueun
- Italienische Strasse: Baumeister- und Belagsarbeiten in Zusammenhang mit der Instandsetzung der Aclatobelbrücke


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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