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Die Bündner Regierung hat ein neues Ausbildungskonzept der Academia Engiadina zur besseren Vereinbarung von Schule und Sport genehmigt. Im Weiteren hat sie sich mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Academia Engiadina kann Schulzeit für Sportler verlängern
Die Academia Engiadina in Samedan hat von der Regierung ein neues Ausbildungskonzept zur möglichen Verlängerung der Schulzeit um ein Jahr am Gymnasium und an der Fachmittelschule mit den Berufsfeldern Gesundheit und Pädagogik bewilligt erhalten. Das Angebot ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 richtet sich an Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Fachmittelschule der Academia Engiadina, die in den Bereichen Langlauf, Biathlon und Skispringen Schule und Sport optimal kombinieren wollen. Die Ausbildungsverlängerung basiert auf dem Konzept, dass die letzten beiden Schuljahre durch Umlagerungen in der Stundentafel von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Dabei bleiben die Gesamtstundendotationen und die Lerninhalte unverändert. Die Schule entscheidet letztinstanzlich über Eintritte in das dreijährige Programm. Für den Kanton entstehen keine Mehrkosten.
Die Ausbildungsverlängerung soll es Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern ermöglichen, ihre sportlichen Ziele zu erreichen, ohne Einbussen beim Erwerb einer breiten Allgemeinbildung in Kauf nehmen zu müssen. Das Angebot ist eine Ergänzung zu den bestehenden Sport- und Musikmittelschulen im Kanton. Die Genehmigung des Konzeptes an der Fachmittelschule der Academia Engiadina erfolgt provisorisch unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). 

Ausserordentliches Behördenreferendum per 1. Mai 2013 aufgehoben
Am 3. März 2013 stimmte der Bündner Souverän einer Revision von Art. 16 Ziff. 6 der Kantonsverfassung zu, mit der das ausserordentliche Behördenreferendum aufgehoben werden soll. Auf Beschluss der Regierung wird die vom Stimmvolk befürwortete Teilrevision der Kantonsverfassung auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Churwalden: Der Gemeinde Churwalden wird an das Anschlussprojekt an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Chur ein Beitrag von höchstens 691 775 Franken zugesichert. Nach Inbetriebnahme der Anschlussleitung wird die bestehende und in die Jahre gekommene ARA Parzutt der Gemeinde Churwalden rückgebaut. Die Gemeinde hat dem Anschlussprojekt am 25. März 2011 in einem Grundsatzentscheid zugestimmt.
  • Mundaun: Der Gemeinde Mundaun wird an die Baukosten der Güterstrasse Nr. 1, Surcuolm-Bündnerrigi, 2. Teil, unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von maximal 155 000 Franken zugesichert.
  • Alvaneu: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Alvaneu vom 22. März 2013 wird genehmigt.
  • Kreis Oberengadin: Die Teilrevisionen der Verfassung des Kreises Oberengadin vom 30. November 2008, 13. Juni 2010, 17. Juni 2012 sowie vom 23. September 2012 werden genehmigt. Mit den Revisionen wurden die Bestimmungen zu den Aufgaben des Kreises als Regionalverband erweitert.


Strassenprojekte

Die Regierung hat 9,41 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Albulastrasse: Baumeisterarbeiten Preda Palpuogna
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Palü Granda – La Rösa
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Grono – Pianecc
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Molina – Anschluss Buseno
- Chlusstrasse: Belagsarbeiten Grüsch – Fuchsenwinkel
- Italienische Strasse: Baumeisterarbeiten Malabarba – Viganaia
- Jeninserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Teilerrüfi – Parkplatz Chrützli
- Lukmanierstrasse: Belagsarbeiten auf dem Abschnitt Curaglia – Platta
- Malojastrasse: Belagsarbeiten Maloja innerorts
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Versamertobelbrücke – Chera 
 
 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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