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Ab 1. Januar 2014 werden Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) regeln. Im Auftrag der Regierung hat die Fachstelle Integration in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ein entsprechendes Programm mit Massnahmen für den Kanton Graubünden erarbeitet. Ausgangspunkt waren die von der Regierung 2012 verabschiedeten Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern.

Bund und Kantone haben sich in einem gemeinsamen Grundlagenpapier verpflichtet, ihre Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern unter Einbezug der Gemeinden zu verstärken. Dazu haben sie Eckwerte und strategische Ziele entlang den drei thematischen Schwerpunkten "Information und Beratung", "Bildung und Arbeit" sowie "Verständigung und gesellschaftliche Integration" definiert, welche die Grundlagen für die kantonalen Integrationsprogramme der Jahre 2014 bis 2017 bilden.

Im Auftrag der Regierung wurde unter der Leitung der kantonalen Integrationsdelegierten in Zusammenarbeit mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, mit Gemeinden, die einen hohen Ausländeranteil aufweisen, sowie anderen integrationsrelevanten Partnern ein kantonales Integrationsprogramm für den Kanton Graubünden erarbeitet. Dieses versteht sich grundsätzlich als Weiterentwicklung der "Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern", welche von der Bündner Regierung im Februar 2012 verabschiedet wurden, und orientiert sich an den Zielen des Bundes sowie den in den Leitlinien aufgeführten Handlungsfeldern. Entstanden ist ein umfassendes Massnahmenpaket für die Jahre 2014 bis 2017, das die Basis für die Mitfinanzierung des Bundes im Rahmen des vierjährigen Programms legt und für die Integrationsförderung im Kanton Graubünden in den nächsten Jahren wegweisend sein wird. 

Nachhaltige Weiterentwicklung der Integrationsförderung
Das kantonale Integrationsprogramm soll durch einen breit abgestützten Prozess die Weiterentwicklung der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton nachhaltig fördern und implementieren. So wird in Ergänzung zu den bereits heute vorhandenen Angeboten die Integrationsförderung mit bedarfsorientierten Massnahmen gezielt ausgebaut, wie folgende Beispiele belegen: Bereitstellen von Informationsmaterial in den häufigsten im Kanton gesprochenen Sprachen zu Fragen der Alltagsbewältigung, Unterstützung der Gemeinden bei der Vermittlung von Erstinformationen an Neuzugezogene, Beratung von Personen mit besonderem Integrationsförderbedarf, bedarfsgerechter regionaler Ausbau von Sprachkursen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Sozialämtern, Schaffen von verbindlichen Grundlagen für die frühe Förderung von sozial benachteiligten Kindern im Vorschulalter und Unterstützung von Pilotprojekten, Förderung der Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern in der Schule, Verbesserung des Zugangs zu Schul- und Berufsbildung für spätzugezogene, fremdsprachige Jugendliche, Verstärkung des Einbezugs von Arbeitgebern in die Integrationsförderung sowie Förderung kommunaler Projekte zur Einbindung der ausländischen Wohnbevölkerung.

Ziel des kantonalen Integrationsprogramms ist es, mit pragmatischen Lösungen unter Beachtung der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten Entwicklungsperspektiven für alle Bevölkerungsgruppen im Kanton zu schaffen. 


Beilage:
Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern 


Auskunftspersonen:

- Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  
- Patricia Ganter, kantonale Integrationsdelegierte, Amt für Migration und Zivilrecht, Tel. 081 257 36 81, E-Mail Patricia.Ganter@afm.gr.ch 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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