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Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Bundesgeschäften, so zum Verordnungspaket der Agrarpolitik 2014 bis 2017 und zu den Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Im Weiteren hat die Regierung eine neue Bestimmung zur Frage der Vereinbarkeit von Sozialhilfe mit dem Unterhalt von Motorfahrzeugen erlassen. 

Keine Kürzungen zulasten der Berglandwirtschaft bei der Agrarpolitik
Die Bündner Regierung fordert eine Umsetzung der Agrarpolitik 2014 bis 2017, welche nicht zulasten der Berglandwirtschaft geht. Wie die Regierung in einer Stellungnahme an den Bund schreibt, wird im unterbreiteten Verordnungspaket zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 nicht überall dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen, wonach die neue Agrarpolitik die Berglandwirtschaft stärken soll. In verschiedenen Verordnungen wurden vom Bundesrat Beitragsansätze festgelegt, die zu Einkommensverlusten in der Berglandwirtschaft führen. Insbesondere Kürzungen bei den Biodiversitätsbeiträgen sind nach Ansicht der Regierung rückgängig zu machen oder zugunsten der Berglandwirtschaft zu kompensieren.
Für die Regierung inakzeptabel ist die Tatsache, dass der Bund beim neuen Förderinstrument der Landschaftsqualitätsbeiträge die Einführung nur eines Projektes pro Kanton für das Jahr 2014 vorsieht. Der Kanton Graubünden muss aufgrund seiner Grösse mehrere regionale Projekte umsetzen (Regierungsmitteilung vom 11. April 2013). Es wird vom Bund erwartet, dass auf das Jahr 2014 sämtliche termingerecht eingereichten Landschaftsqualitätsprojekte bewilligt werden. 

Ungenügende Bestimmungen zum Herdenschutz
Mit dem Verordnungspaket zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 hat der Bund auch eine Teilrevision der Jagdverordnung in die Anhörung gegeben. In der neuen Jagdverordnung sind Bestimmungen zum Herdenschutz vorgesehen, die mit Unterstützungsmassnahmen in der Landwirtschaft verknüpft sind. Beim Herdenschutz ist es das Ziel des Bundes, den durch das Auftreten von Grossraubtieren entstandenen Konflikt mit der Landwirtschaft zu verringern.
Die Bündner Landwirtschaft ist von den geplanten Änderungen direkt betroffen. Wie die Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme festhält, unterstützt der Kanton ausdrücklich griffige Massnahmen zum Schutz der Herden gegen Grossraubtiere. Aus Sicht der Regierung reichen die geplanten Änderungen allerdings nicht aus, da sie fast ausschliesslich auf den Schutz mit Herdenschutzhunden setzen. Alternativen bei kleineren Herden mit Schutzzäunen, Lamas und Esel werden nicht in Betracht gezogen.
Ausdrücklich verlangt wird, dass die Kosten für den Herdenschutz nicht über das Agrarbudget getragen werden. Sämtliche Kosten, die aus der Präsenz von Grossraubtieren entstehen, sind über die Jagdgesetzgebung zu finanzieren. 

Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht: Vorschläge abgelehnt
Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht ab.
Zum einen schlägt der Bund eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor, mit welcher eine nicht bindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen in Bezug auf die Vereinbarkeit des Initiativbegehrens mit dem Völkerrecht eingeführt würde. Zum anderen sollen mit einer Änderung der Bundesverfassung die grundrechtlichen Kerngehalte der Bundesverfassung als zusätzliche Schranke für Volksinitiativen bestimmt werden. Eine Volksinitiative, die fundamentalen Werten der Verfassung widerspricht, müsste die Bundesversammlung künftig als ungültig erklären.
Für die Regierung sind die vorgeschlagenen Massnahmen weder notwendig noch wirkungsvoll. Der Begriff der "grundrechtlichen Kerngehalte" ist unklar, und ein Vorprüfungsverfahren von Volksinitiativen wäre ein fragwürdiger Eingriff in das Initiativrecht. Nach geltendem Recht hat die Bundesversammlung Volksinitiativen, die gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstossen, für ungültig zu erklären. Bis heute wurden lediglich vier Volksinitiativen als ungültig zurückgewiesen. 

Eigenes Auto trotz Sozialhilfe?
Der Bezug von Sozialhilfe schliesst nicht grundsätzlich die Nutzung eines eigenen Motorfahrzeuges aus. Die Regierung hat zum Thema "Motorfahrzeug und Sozialhilfe" die Praxis aufgrund von Entscheiden des Verwaltungsgerichtes Graubünden angepasst. Somit werden Sozialhilfeempfängern die Kosten für den Unterhalt eines eigenen Motorfahrzeuges nicht länger vom Budget abgezogen, sofern sie nachweisen können, dass sie weder über ein zusätzliches Einkommen oder Vermögen verfügen noch dass in ihrem Fall finanzielle Mittel der Sozialhilfe zweckentfremdet werden. Kann dies nicht belegt werden, wird das Budget neu berechnet oder es werden Auflagen zur Benützung des Motorfahrzeuges erlassen. Ausgenommen von dieser Regelung ist, wer Sozialhilfe bezieht und aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf ein Motorfahrzeug angewiesen ist.
Eine entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft. In einem Merkblatt für die Gemeinden wird aufgezeigt, wie die Sozialbehörden vorzugehen haben. So kann die unterstützte Person aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie ihren notwendigen Lebensunterhalt trotz der Betriebskosten für ein Motorfahrzeug voll bestreiten kann.
Das Bündner Verwaltungsgericht war in verschiedenen Einzelfällen zum Schluss gekommen, dass nicht von vornherein davon ausgegangen werden könne, dass die Nutzung und der Betrieb eines Motorfahrzeuges mit der Sozialhilfe unvereinbar seien. Die von der Regierung im Jahr 2012 beschlossene Regelung sei unzulässig. So könne jemand unter Umständen – etwa mit sparsamer Lebensweise – im Rahmen der frei verfügbaren Sozialhilfegelder auch (tiefe) Kosten eines Autos finanzieren. 

Erhöhter Schutz vor Steinschlag im Puschlav
Die Regierung hat zwei Projekte für einen verbesserten Schutz vor Steinschlag auf der Bahnlinie und der Kantonsstrasse zwischen Le Prese und Brusio im Puschlav gutgeheissen. Mit dem Projekt "Steinschlagverbauung Scalascia, Berninastrasse" wird der Schutz der Berninastrasse sowie der Berninalinie der Rhätischen Bahn (RhB) entlang des Lago di Poschiavo sichergestellt. Die Baukosten betragen gesamthaft 3,85 Millionen Franken. Das Projekt "Steinschlagverbauung La Livera, Berninalinie" sieht zudem einen höheren Schutz des RhB-Trassees bei Livera nahe Miralago vor. An das Projekt wird ein Beitrag von höchstens 2,625 Millionen Franken zugesichert. 

Abstimmungsvorlagen vom 22. September 2013
Die Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 22. September 2013, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht"
- Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz)
- Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; Öffnungszeiten der Tankstellenshops).
Gleichentags zur Abstimmung gelangen folgende kantonale Sachvorlagen:
- Kantonale Volksinitiative "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft" und der Gegenvorschlag des Grossen Rates "Keine neuen Investitionen in Kohlekraftwerke, sofern der CO2-Ausstoss nicht wesentlich reduziert werden kann". 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Davos: Das Projekt "Erweiterung Lawinenverbauung Dorfberg" der Gemeinde Davos wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 3 504 000 Franken zugesichert. Die Massnahmen dienen dem Schutz des Siedlungsgebietes. Die bestehende Lawinenverbauung "Dorfberg" wird mit Stützwerken ergänzt, es werden temporäre Holzschneebrücken errichtet und der Schutzwald wird aufgeforstet.
  • Medel/Lucmagn: Die Regierung hat das Projekt "Academia Vivian-Waldhütte Cadi" der Standortgemeinde Medel/Lucmagn sowie der Gemeinden Breil/Brigels, Disentis/Mustér, Trun, Tujetsch und Sumvitg genehmigt. Das Projekt beinhaltet die Realisierung einer einfachen Holzbaute im Gebiet "Stagias" von Medel/Lucmagn. Die Baute wird primär als "Schulzimmer im Wald" genutzt. Die Waldhütte dient als Aus- und Weiterbildungsstätte für Schulen, Vereine, Organisationen und weitere am Wald interessierte Personen.
  • Tujetsch: Das Projekt der Gemeinde Tujetsch für die Verbauung des Val Drun wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt 82 500 Franken gewährt. Das Projekt sieht die Instandstellung einer bestehenden und der Bau einer neuen Wildbachsperre in Sedrun vor.
  • St. Moritz: Der Kanton veräussert ein früher als AC-Labor benutztes dreigeschossiges Gebäude im Gebiet Tschavaretschas im Kulmpark an die Gemeinde St. Moritz. Der Kaufpreis beträgt 650 000 Franken. Die Gemeinde beabsichtigt, die Liegenschaft als Unterkunft für Schulklassen und Lehrlinge sowie als Seminarräumlichkeiten zu betreiben.
  • Andiast: Die Revision von Art. 7 und 22 des Steuergesetzes der Gemeinde Andiast vom 15. Mai 2013 wird genehmigt. Von der Revision betroffen sind Bestimmungen zum Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.
  • Malans: Die Revision von Art. 7 des Steuergesetzes der Gemeinde Malans vom 11. März 2013 wird genehmigt. Die Revision betrifft das Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 1 637 000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Landwasserstrasse: Belagsarbeiten Alvaneu Dorf – Schmitten
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Chafarrers – Fuldera 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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